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   OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 114/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13137
OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 114/98 (https://dejure.org/1998,13137)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.1998 - 5 U 114/98 (https://dejure.org/1998,13137)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 1998 - 5 U 114/98 (https://dejure.org/1998,13137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2180 Abs. 3 BGB; § 1952 Abs. 1 BGB; § 2180 Abs. 1 BGB; § 2180 Abs. 2 BGB
    Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine bewusste Inanspruchnahme der Wohnung als Vermächtnisgegenstand; Konkludente Annahme durch bloßes Wohnenbleiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine bewusste Inanspruchnahme der Wohnung als Vermächtnisgegenstand; Konkludente Annahme durch bloßes Wohnenbleiben

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1618
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Allerdings lässt das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Für den Beschwerten muss erkennbar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Begünstigte das Vermächtnis annimmt (vgl. OLG Stuttgart, ZEV 1998, 24; OLG Karlsruhe, ErbR 2017, 573); das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein etwa lässt nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 230/09, NJW 2011, 1353; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).
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