Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 114/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2180 Abs. 3 BGB; § 1952 Abs. 1 BGB; § 2180 Abs. 1 BGB; § 2180 Abs. 2 BGB
Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine bewusste Inanspruchnahme der Wohnung als Vermächtnisgegenstand; Konkludente Annahme durch bloßes Wohnenbleiben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine bewusste Inanspruchnahme der Wohnung als Vermächtnisgegenstand; Konkludente Annahme durch bloßes Wohnenbleiben
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1618
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09
Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den …
Allerdings lässt das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618). - OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und …
Für den Beschwerten muss erkennbar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Begünstigte das Vermächtnis annimmt (vgl. OLG Stuttgart, ZEV 1998, 24; OLG Karlsruhe, ErbR 2017, 573); das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein etwa lässt nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 230/09, NJW 2011, 1353; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).