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   KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98   

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https://dejure.org/1998,11120
KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98 (https://dejure.org/1998,11120)
KG, Entscheidung vom 09.10.1998 - 19 WF 6135/98 (https://dejure.org/1998,11120)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 19 WF 6135/98 (https://dejure.org/1998,11120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenbeihilfe wegen Verneinung hinreichender Erfolgsaussichten der Klage; Mindestunterhalt für Kinder; Vorrang von Unterhaltsansprüchen vor Forderungen anderer Gläubiger; Berücksichtigung der Unterhaltsansprüche im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenbeihilfe wegen Verneinung hinreichender Erfolgsaussichten der Klage; Mindestunterhalt für Kinder; Vorrang von Unterhaltsansprüchen vor Forderungen anderer Gläubiger; Berücksichtigung der Unterhaltsansprüche im Rahmen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98
    Diese Gesichtspunkte stehen regelmäßig einer Unterschreitung der Sätze, der RegelunterhaltsVO (jetzt der RegelbetragsVO ) wegen weiterer Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners entgegen (BGH NJW 1984, 2351 ; NJW-RR 1986, 428, 430).

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn und soweit dem Unterhaltsschuldner wegen Grund und Höhe seiner anderweitigen Schulden die Berufung auf diese Verpflichtung nicht nach Treu und Glauben versagt ist und ihm deshalb billigerweise nicht abverlangt werden kann, ohne Bedienung der anderen Schulden weiterhin Unterhalt in Höhe des vollen Bedarfs des Kindes zu leisten, also Unterhalt auf Kosten einer durch Zinsen ständig weiter wachsenden Verschuldung zu zahlen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 428, 430 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 07.03.1996 - 2 UF 202/95

    Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsleistung

    Auszug aus KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98
    Diese Entscheidung ist ggf. auch vor einer Aufrechnung herbeizuführen (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 70, 206, 212; ebenso OLG Bamberg FamRZ 1996, 1487 ).
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98
    Diese Entscheidung ist ggf. auch vor einer Aufrechnung herbeizuführen (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 70, 206, 212; ebenso OLG Bamberg FamRZ 1996, 1487 ).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die Berücksichtigungsfähigkeit ergeben sollen, trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Unterhaltsschuldner, da er hierbei eine Minderung seiner Leistungsfähigkeit geltend macht (BGH NJW 1992, 1624 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

    Auszug aus KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98
    Diese Gesichtspunkte stehen regelmäßig einer Unterschreitung der Sätze, der RegelunterhaltsVO (jetzt der RegelbetragsVO ) wegen weiterer Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners entgegen (BGH NJW 1984, 2351 ; NJW-RR 1986, 428, 430).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus KG, 09.10.1998 - 19 WF 6135/98
    auf den Zweck der daneben eingegangenen Verbindlichkeit, den Zeitpunkt und die Art der Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit ankommt, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise wieder herzustellen (std. Rspr. des BGH, z.B. FamRZ 1992, 798; NJW-RR 1996, 321 ).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Die gegenteilige Auffassung, der Regelbetrag sei auch nach Inkrafttreten des Kindesunterhaltsgesetzes entsprechend dem früheren Regelunterhalt dem Mindestbedarf gleichzusetzen, widerspricht daher dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (so aber: KG FamRZ 1999, 405 f.; OLG München FamRZ 1999, 884; OLG Bamberg FamRZ 2000, 307, 308; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1432, 1433; Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozeß, 2. Aufl., Rdn. 3025).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99

    Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt

    Der Mindestunterhalt zeigt auch die relative Grenze für die Berücksichtigung von Drittschulden des Unterhaltspflichtigen auf (vgl. zu alledem Luthin, FF, 1999, 105 m.w.N. und Darstellung des Streitstandes; a.A. KG, FamRZ 1999, 405; OLG München, FamRZ 1999, 884).
  • KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01

    Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen";

    Es kann hier dahinstehen, ob dieser Betrag als "Mindestunterhal" zu bezeichnen ist (vgl. KG, 19. ZS, FamRZ 1999, 405, 406; OLG Dresden FamRZ 2000, 296; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313, 314; OLG Köln FamRZ 2000, 310; zuletzt zur Diskussion insbesondere unter Berücksichtigung von § 1612 b Abs. 5 BGB n.F.: Luthin, FamRZ 2001, 1269; Becker, FamRZ 2001, 1266-1269).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.2000 - 5 UF 49/00

    Bereicherungsklage Hilfsbegehren, positives Einkommen, fiktives

    Ob es vor einer Aufrechnung zuerst einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts gemäß § 850 b Abs. 2 ZPO bedarf (vgl. KG, FamRZ 1999, 405 m.w.N.), kann dahinstehen.
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