Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.11.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98   

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OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98 (https://dejure.org/1998,3831)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1998 - 14 WF 127/98 (https://dejure.org/1998,3831)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1998 - 14 WF 127/98 (https://dejure.org/1998,3831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenvorschusspflicht der Mutter im Abstammungsprozess bei Aufbringung des Vorschusses nur in Raten; Pflicht zur ratenweisen Prozesskostenvorschusspflicht der Mutter im Abstammungsprozess bei Verbleib des angemessenen Selbstbehalts nach Abzug des Unterhalts für ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 792
  • Rpfleger 1999, 81
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 21.07.1995 - 14 W 83/94
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98
    Ferner kommt eine Vorschußpflicht auch für den Abstammungsprozeß in Betracht (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679; a.A. OLG Hamburg FamRZ 1996, 224 für den Scheinvater).
  • OLG Nürnberg, 22.09.1995 - 7 WF 2878/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch gegen den Ehegatten auf Zahlung

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98
    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des Amtsgerichts nicht, daß den Vorschußanspruch so bemessen hat, als führe die vorschußpflichtige Mutter einen eigenen Rechtsstreit, obwohl er in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht der Auffassung ist, daß auch eine ratenweise Erfüllung des Vorschußanspruchs in Betracht kommt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1996, 875 m.w.N.; insoweit anders Wendl/Scholz, § 6 Rn. 27).
  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 15 W 569/96
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98
    Ferner kommt eine Vorschußpflicht auch für den Abstammungsprozeß in Betracht (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679; a.A. OLG Hamburg FamRZ 1996, 224 für den Scheinvater).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Soweit dabei nach überwiegender Auffassung der angemessene Selbstbehalt nach §§ 1581 Satz 1, 1603 Abs. 1 BGB gewahrt bleiben muß (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1986, 284; OLG Köln FamRZ 1999, 792), entspringt dieses der im Gesetz ausdrücklich geregelten Vorschusspflicht unter Ehegatten.
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04

    Zur Berechnung eines Ehegattenunterhaltes und zur Gewährung von

    Dem Anliegen, den Vorschussverpflichteten nicht in gleicher Weise wie im Rahmen der Prozesskostenhilfe zum Einsatz seiner Einkünfte und seines Vermögens zu zwingen, ist vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, dass im Rahmen des Anspruchsumfanges unterhaltsrechtliche Maßstäbe heranzuziehen sind (OLG Köln, FamRZ 1999, 792; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, Rn. 371; Künzl/Koller, a.aO., Rn.245).

    Die Leistungsfähigkeit ist auch gegeben, wenn der Betrag in mehreren Raten aufgebracht werden kann (OLG Köln FamRZ 1999, 792, OLG Köln MDR 1995, 209, OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757, Künzl/Koller, a.a.O., Rn. 244 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

  • OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01

    Prozessstandschaft; Prozesskostenvorschussanspruch

    Andere stehen auf dem Standpunkt, dass in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, die gesamten Kosten, also Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, in einem Betrag aufzubringen, zu prüfen bleibt, ob er den Vorschuss ratenweise ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Selbstbehaltes leisten kann, und dass, wenn dies zu bejahen ist, Prozesskostenhilfe nur mit entsprechenden Ratenzahlungsanordnungen zu gewähren ist (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 96, 875; OLG Zweibrücken, FamRZ 97, 757 f.; OLG Köln, FamRZ 99, 792; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Aufl., Rdnr. 60 zu § 114 ZPO; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., Rdnr. 19 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Hat daher der Vorschusspflichtige Unterhaltspflichtige seinerseits Anspruch auf ratenweise Prozesskostenhilfegewährung, so ist dem Vorschussberechtigten seinerseits lediglich Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Unterhaltsverpflichteten maßgebende Raten zu bewilligen (OLG Köln, OLG-Report 2002, 77 und FamRZ 1999, 792, OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f, OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757 f., OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 875, OLG Celle, NdsRPfl 1995, 47, OVG Schleswig, SchlHA 1994, 127, OLG Koblenz, FamRZ 1991, 346, KG, FamRZ 1990, 183, Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 115, Rn 142, Zimmermann, ZPO, 5. Aufl. 1998, § 115, Rn. 26, Johannsen/Henrich-Buttner, Eherecht, 3. Aufl. 1998, § 1361, Rn 27, Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. 2002 Kap IV, Rn 78, Kalthoener/Buttner/Niepmann, a. a. O. (bei Fn. 708)).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 149/00

    Prozeßkostenhilfe trotz Kostenvorschußpflicht

    Keine Vorschußpflicht besteht, wenn der eigene angemessene Unterhalt des Vorschußpflichtigen durch den Vorschuß gefährdet würde (OLG Köln, FamRZ 1999, 792; OLG München, FamRZ 1997, 1088; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115, Rz. 70; Kalthoener/Bürtner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 371).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2013 - 6 WF 26/13

    Verfahrenskostenhilfe: Vorrang des Verfahrenskostenvorschusses durch

    Denn auch nach der Ansicht, die eine Leistungsfähigkeit nicht generell bei Anspruch des Verpflichteten auf Verfahrenskostenhilfe ausschließt, setzt eine Vorschusspflicht jedenfalls voraus, dass der Verpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss ohne Gefährdung seines angemessenen Selbstbehalts zu leisten (OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002, Az.: 22 WF 0750/01, FamRZ 2002, 1412 mit weiteren Nachweisen; OLG Köln, Beschluss vom 10.09.1998, Az.: 14 WF 127/98, FamRZ 99, 792; Wrobel-Sachs in: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 6. Aufl. Rn 371 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 13.06.2003 - 26 WF 133/03

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruchs bei Geltendmachung von

    Der Prozesskostenvorschuss ist seinem Wesen nach ein Anspruch auf Deckung von Sonderbedarf, wobei sich der Verpflichtete auch gegenüber dem minderjährigen Kind aus den angemessenen Selbstbehalt von 1000,- EUR berufen kann, da der Prozesskostenvorschuss grundsätzlich nur geschuldet wird, "soweit es der Billigkeit entspricht" ( OLG Köln, FamRZ 1999, 792).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2002 - 12 PA 462/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung

    1995, 47; OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.9.1995 - 7 WF 2878/95 - , FamRZ 1996, 875; OLG Thüringen, Beschl. v. 19.3.1998 - WF 18/98 - , FamRZ 1999, 1302f.; OLG Köln, Beschl. v. 10.9.1998 - 14 WF 127/98 - , FamRZ 1999, 792; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, RdNr. 60 zu § 114 m. w. Nachw.; a. A.: BSG, Beschl. v. 7.2.1994 - 9/9 a RVg 4/92 - , DVBl. 1994, 1249f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.1987 - 2 WF 73/87 -, FamRZ 1987, 1062(1063) u. Beschl. v. 16.5.1991 - 16 WF 66/91 - , FamRZ 1992, 77(78); OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.7.1995 - 3 WF 124/93 -, FamRZ 1993, 1474; Philippi, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, RdNr. 70 zu § 115 m. w. Nachw.; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 61 Aufl. 2002, RdNr. 12 zu § 1360a m. w. Nachw.).
  • OLG Jena, 15.11.2000 - 2 WF 195/00

    Prozeßkostenhilfe für Kinder, Prozeßkostenvorschußanspruch gegen den

    Eine dritte Ansicht stellt in einem solchen Fall darauf ab, daß sich der Verpflichtete jedenfalls auf die Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts berufen kann (OLG Nürnberg, EzFamR aktuell 2000, 293; OLG Köln, FamRZ 1999, 792, Kalthoener/Büttner Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, Rdnr. 371).
  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 10 B 259/01

    Beschwerde gegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung;

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, die Leistungsfähigkeit des Ehegatten müsse unterhaltsrechtlich beurteilt werden (so z. B. OLG Köln in FamRZ 1999, 792), teilt der Senat die Ansicht des BSG (a. a. O.), dass hier im Interesse einer gewissen Pauschalisierung eine Feststellung der Leistungsfähigkeit allein nach Maßgabe von §§ 114, 115 ZPO zu erfolgen hat, was auch der dem gesamten PKH-Recht typischen summarischen Betrachtungsweise entspreche.
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6383
OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98 (https://dejure.org/1998,6383)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.1998 - 12 WF 1302/98 (https://dejure.org/1998,6383)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 1998 - 12 WF 1302/98 (https://dejure.org/1998,6383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren; Gleichsetzung der Grundsätze der Beiordnung im Mahnverfahren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 792
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren auf

    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG,FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792; 1355).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 WF 149/01

    Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend

    Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist mit Rücksicht darauf, dass der Gesetzgeber das amtliche Merkblatt zum Ausfüllen des Antrags mit dem Hinweis auf anwaltliche Beratung versehen hat, ein Anwalt beizuordnen (OLG Schleswig, MDR 2000, 706; Schulz, FuR 1998, 385; Sommerfeldt, DAVorm 1999, 169, 184; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 274; a.A. KG, FamRZ 2000, 762 mit kritischer Anmerkung Kuhnigk; OLG München., FamRZ 1999, 1355 mit ablehnender Anmerkung van Els; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 121, Rz. 6; Zöller/Philippi, a.a.O., § 646, Rz. 1; Niepmann, MDR 2000, 613, 619; für eine Einzelfallprüfung OLG Bamberg, FamRZ 2000, 1225 sowie OLG München, FamRZ 1999, 792, 793).

    Auch steht der Antragsteller schon bei Einleitung des vereinfachten Verfahrens vor der schwierigen Aufgabe, im Hinblick auf die Antragstellung das Einkommen des Unterhaltspflichtigen schätzen zu müssen (OLG München, FamRZ 1999, 792, 793).

  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 WF 176/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

    Letztlich wird vertreten, dass es jeweils einer Einzelfallbeurteilung bedarf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 - EzFamR aktuell 2000, 218; OLG München, Beschluss vom 16. November 1998 - 12 WF 1302/98 - FamRZ 1999, 792).
  • OLG Dresden, 04.09.2000 - 22 WF 244/00

    Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren

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  • OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des

    Zum anderen wird die Meinung vertreten, dass es jeweils einer Einzelfallbeurteilung bedarf (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 792 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.09.1999 - 15 WF 179/99

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den

    Unter diesen Umständen ist die Beiordnung eines Rechtsanwaltes in der Regel geboten (so auch OLG München FamRZ 1999, 792 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 11.01.1999 - 3 WF 152/98; Schulz, Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger, JurBüro 1999, 456; a. A. Zöller, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., Rn. 1 zu § 646 ZPO).
  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus einem

    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG, FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792 [OLG München 16.11.1998 - 12 WF 1302/98] ).
  • LG Koblenz, 30.11.2009 - 2 T 823/09
    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache ( KG, FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken ( OLG München, FamRZ 1999, 792).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 WF 110/04

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Vereinfachten

    Die regelmäßig vor Einleitung des Vereinfachten Verfahrens erforderliche Beurteilung, in welcher Höhe Unterhalt geltend gemacht werden soll, kann in der Regel nur von einer rechtskundigen Person beurteilt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. November 1998 - 12 WF 1302/98 - FamRZ 1999, 792; OLG Schleswig, B.v. 28. September 1999 - 15 WF 179/99 - MDR 2000, 706; jeweils m.w.N.).
  • LG Koblenz, 13.05.2011 - 2 T 232/11

    Keine Beiordnung eines Anwalts in der Mobiliarvollstreckung bei fehlender

    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG, FamRZ 1995, 629 ) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792 ).
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