Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 19.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98   

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https://dejure.org/1999,2319
OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,2319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.1999 - 6 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,2319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 1999 - 6 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,2319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns aufgrund Nichterfüllung der sich aus einem ehelichen Verhältnis ergebenden wirtschaftlichen Verpflichtungen über längere Zeit; Anspruch gegen einen in Trennung lebenden Ehepartner auf detailierte Information über den ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1329
  • FamRZ 2000, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98
    Durch eine Abweisung der Stufenklage insgesamt werden sämtliche mit dieser verfolgten Ansprüche aberkannt (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 1989 in NJW-RR 1990, Seite 390 sowie BGH NJW 1985, Seite 862).
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75

    Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98
    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, daß sich aus § 1353 Abs. 1 BGB die Verpflichtung des Ehegatten ergibt, den anderen wenigstens in groben Zügen über den Bestand seines Vermögens zu informieren (vgl. BGH FamRZ 1976, Seite 516, 517).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.1999 - 6 UF 190/98
    Durch eine Abweisung der Stufenklage insgesamt werden sämtliche mit dieser verfolgten Ansprüche aberkannt (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 1989 in NJW-RR 1990, Seite 390 sowie BGH NJW 1985, Seite 862).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 2 UF 100/13

    Keine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft wegen Nichterfüllung der

    Eine detaillierte Auskunft oder gar ein Vermögensverzeichnis ist nicht geschuldet ( OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1441ff., juris Rn. 11; OLG Hamm, FamRZ 2000, 228ff., juris Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 2 UF 16/09

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich: Voraussetzungen und Umfang der

    Eine detaillierte Auskunft oder gar ein Vermögensverzeichnis ist nicht geschuldet (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1441ff., juris Rn. 11; OLG Hamm, FamRZ 2000, 228ff., juris Rn. 31).
  • OLG Köln, 01.07.2008 - 4 UF 8/08

    Klage auf Durchführung des vorzeitigen Zugewinns

    Eine detaillierte Auskunft gemäß § 260 BGB kann nicht verlangt werden ( vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 228 - 230 ).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 9 UF 149/07

    Vorzeitiger Gewinnausgleich: Voraussetzungen des Anspruchs auf

    Zwar genügt es im Grundsatz nicht, wenn der Schuldner lediglich erklärt, er werde sein Vermögen abräumen und der Bedürftige bekomme nichts (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 228).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.01.1999 - 8 WF 295/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6690
OLG Rostock, 19.01.1999 - 8 WF 295/98 (https://dejure.org/1999,6690)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.01.1999 - 8 WF 295/98 (https://dejure.org/1999,6690)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 8 WF 295/98 (https://dejure.org/1999,6690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbrennung von Bargeld aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe als tatbestandliche Verschwendung mit Benachteiligungsabsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 8 UF 94/07

    Zurechnung eines Wertpapierdepots zum Endvermögen eines Ehegatten

    Dabei ist der Handlungsbegriff weit zu fassen und umfasst sowohl Tathandlungen wie auch Rechtsgeschäfte (Johannsen/Henrich-Jaeger, a.a.O., § 1375, Rn 23; BGH FamRZ 1986, 565; OLG Rostock FamRZ 2000, 228).
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