Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99   

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https://dejure.org/1999,1273
OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99 (https://dejure.org/1999,1273)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.1999 - 10 UF 1425/99 (https://dejure.org/1999,1273)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 10 UF 1425/99 (https://dejure.org/1999,1273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflicht; Volljährigkeit; Schüler; Anrechnung des Kindergeldes; Rücknahme der Unterhaltsklage

  • Judicialis

    BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1607 Abs. 2; ; BGB § 1612 b Abs. 2; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 269 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1606 Abs. 3 S. 2, § 1607 Abs. 2, § 1612 b Abs. 2; ZPO § 92, § 97, § 269 Abs. 3
    Unterhaltsanspruch eines volljährigen Schülers - Teilweise Klagerücknahme

  • archive.org (Auszüge)

    Barunterhalt für ein volljähriges Kind

  • archive.org (Zusammenfassung)

    Barunterhalt für ein volljähriges Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 598
  • MDR 2000, 34
  • FamRZ 2000, 687
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.11.1998 - 13 WF 437/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99
    An dieser Rechtslage hat die Neufassung der Vorschrift der §§ 1603 und 1609 BGB nichts geändert (Schumacher/Grün FamRZ 98, 778, 786; Strauß FamRZ 98, 993, 995; OLG Hamm NJW 99, 798).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Mit Rücksicht darauf ist mit der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen herrschenden Meinung davon auszugehen, daß auch gegenüber privilegierten volljährigen Kindern grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind (ebenso OLG Bremen OLG-Report 1999, 48 und FamRZ 1999, 1529; OLG Dresden NJW 1999, 797, 798; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1215, 1216; OLG Hamm NJW 1999, 798 und 3274, 3275; FamRZ 1999, 1018; OLG-Report 2000, 159; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 45, 46; OLG Nürnberg MDR 2000, 34; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. 2000 § 1606 BGB Rdn. 25; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1606 BGB Rdn. 10; FamRefK/Häußermann § 1606 BGB Rdn. 2; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1606 BGB Rdn. 9; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 167; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 467; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7. Aufl. Rdn. 151; Schumacher/Grün FamRZ 1998, 778, 786; Strauß FamRZ 1998, 993, 995; Krause FamRZ 2000, 660; Wohlgemuth FamRZ 2001, 321, 328; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2001, 371).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Die Vorschrift des § 1612 b Abs. 3 BGB sei auf solche Fälle nicht anwendbar, weil nicht nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, sondern auch der Elternteil, bei dem das Kind wohne, Anspruch auf Kindergeld habe (OLG Celle - 21. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1408 f.; OLG Celle - 17. Zivilsenat - FamRZ 2001, 47, 48; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1106 f. [differenzierend]; Soyka FuR 2005, 97, 99 ff.; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 515; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3251; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3388; AnwK-BGB/Saathoff BGB § 1612 b Rdn. 10; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. Kap. VI Rdn. 157 a).
  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08

    Volljährigenunterhalt: Bedarf eines Studenten; Studiengebühren als Mehrbedarf;

    Nach allgemeiner Ansicht gilt die Ersatzpflicht nach § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der bisher betreuende, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtige Elternteil allenfalls fiktiv zuzurechnende Einkünfte hat (OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1607 Rdn. 12; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rdn. 608).
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB

    Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um eine Obliegenheitsverletzung der unterhaltsberechtigten Antragstellerin sondern um die eines Dritten, ihrer Mutter, deren Verhalten ihr nicht zurechenbar ist (OLG Nürnberg MDR 2000, 34; s. weiter Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage 2010, Rz. 180; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 435, 567).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Senat folgt in seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis der Auffassung, wonach § 1612b Abs. 1 BGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes dann nicht entgegensteht, wenn -wie hier- ein an sich barunterhaltspflichtiger Elternteil mangels Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leistet, aber dennoch das volle Kindergeld bezieht (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003, 1 UF 178/03; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1589; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 553; anderer Auffassung: OLG Hamm, FamRZ 2001, 1728; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; OLG Köln, FamRZ 2003, 1408; zuletzt OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1809).
  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

    Diejenigen, die Absatz 1 anwenden wollen, argumentieren, dieses Ergebnis sei sachgerecht, weil dem Kind in aller Regel Naturalleistungen durch den gemeinsamen Haushalt entgegengebracht werden, auch wenn sie nicht geschuldet wären (Wendl-Scholz aaO § 2 Rn 515; OLG Celle FamRZ 2001, 47,48; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1216; OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 598).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 25 WF 64/12

    Unterhaltsberechtigung eines volljährigen Kindes für die Ableistung eines

    Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um eine Obliegenheitsverletzung der unterhaltsberechtigten Antragstellerin sondern um die eines Dritten, ihrer Mutter, deren Verhalten ihr nicht zurechenbar ist (OLG Nürnberg MDR 2000, 34; s. weiter Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage 2010, Rz. 180; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 435, 567).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01

    Erwerbsobliegenheit eines schwerbehinderten Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Da der zur Zeit im Erziehungsurlaub befindlichen Mutter des Klägers allenfalls fiktive Einkünfte angerechnet werden könnten, kann der Kläger vom Beklagten seinen vollen Unterhaltsbedarf verlangen (OLG Nürnberg, MDR 2000, 34; Niepmann, MDR 2000, 613, 615).
  • OLG Bremen, 18.02.2005 - 4 UF 83/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

    Auch der Elternteil, der zwar nicht leistungsfähig sei, dem Kind aber Kost und Logis gewähre, sei als barunterhaltspflichtig i.S.d. § 1612 b I BGB anzusehen (vgl. OLG Koblenz, 4. FamS, FamRZ 2004, 1132; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1216; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl., § 6 Rn. 157; Strohmaier, FuR 2003, 153 ff.; jedenfalls für den Fall des volljährigen privilegierten Kindes: Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rn. 515 b; Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rn. 3389; für den Fall des behinderten volljährigen Kindes: Palandt/Diederichsen, a.a.O., Rn. 6.; differenzierend MK/Born, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2004 - 8 WF 26/04

    Anrechnung von Kindergeld auf Volljährigenunterhalt trotz mangelnder

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung der zuvor genannten Vorschriften (OLG Hamm FamRZ 2001, 1728; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1217; OLG Nürnberg OLG-Report Nürnberg 2000, 63; OLG Köln FamRZ 2003, 1408; OLG Celle FamRZ 2003, 1408).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 7 UF 276/05

    Halbteilung des Kindergelds bei fehlender Fähigkeit eines Elternteils zur Zahlung

  • AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht

  • OLG München, 01.06.2004 - 12 UF 1104/04

    Anwendbarkeit von § 1612b Abs. 5 BGB auf privilegierte volljährige Kinder;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.2000 - 25 WF 249/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4244
OLG Köln, 06.01.2000 - 25 WF 249/99 (https://dejure.org/2000,4244)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2000 - 25 WF 249/99 (https://dejure.org/2000,4244)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 25 WF 249/99 (https://dejure.org/2000,4244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2117
  • FamRZ 2000, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Deshalb könne auch von dem neuen Partner erwartet werden, die Kinderbetreuung teilweise zu übernehmen, um dem anderen die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten aus erster Ehe zu ermöglichen (OLG Köln NJW 2000, 2117; OLG Hamm NJW 1999, 3642; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 192; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7. Aufl. Rdn. 665; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 141; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1603 Rdn. 34; Palandt/Brudermüller BGB 60. Aufl. § 1581 Rdn. 7; Palandt/Diederichsen aaO § 1603 Rdn. 46).
  • AG Saarbrücken, 06.09.2002 - 40 F 155/02

    Anspruch auf Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt;

    (BGH FamRZ 2001, 614 ff.; OLG Köln NJW 2000, 2117; OLG Hamm NJW 1999, 3642 [OLG Hamm 20.07.1999 - 7 UF 148/99] ; Wendl/Scholz, a.a.O. § 2 Rn. 192; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rn. 665; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl, Kap. V Rn 141; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1603 Rn 34; Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1581 Rn. 7; Palandt/Diederichsen, a.a.O. § 1603 Rn 46).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2000 - 1 WF 207/00

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen und Haus mit Rückauflassungsvormerkung

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluß vom 06.01.2000 entschieden, daß der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtete Vater, der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ein weiteres minderjähriges Kind betreut, dem minderjährigen unterhaltsberechtigten aus erster Ehe nicht seine mangelnde Leistungsfähigkeit entgegenhalten könne, soweit es die Zahlung des Mindestunterhaltes betreffe; vielmehr sei seine Leistungsfähigkeit fiktiv nach seinem letzten Erwerbseinkommen zu berechnen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2000, S. 687).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8855
OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99 (https://dejure.org/1999,8855)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.1999 - 13 WF 583/99 (https://dejure.org/1999,8855)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 1999 - 13 WF 583/99 (https://dejure.org/1999,8855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltspflicht; Kinder; Betreuung; Erziehungsgeld; Barunterhaltsanspruch; Ehe

  • rechtsportal.de

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus früherer Ehe bei Betreuung von Kindern aus einer neuen Beziehung; Berücksichtigung des Erziehungsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95

    "Hausmann" muß Unterhalt zahlen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.1999 - 13 WF 583/99
    [vgl. BGH FamRZ 1996, 796].

    Die Rollenverteilung in der Ehe und die Beschaffung und Verteilung des Unterhalts können die Ehegatten dabei weitgehend frei gestalten; dies darf grundsätzlich aber nicht zu Lasten minderjähriger Kinder eines Ehegatten aus einer anderen Beziehung gehen (vgl. BGH, FamRZ 96, 796).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Anerkannt ist, dass diese Änderungsbefugnis nicht nur die Entscheidung über die Höhe der zu leistenden Raten umfasst, sondern auch die Anordnung der Erstattung der im Prozess zulasten der betroffenen Partei angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten ermöglicht (vgl. OLG Celle, OLG-Report 2000, 335, 336 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 144/14

    Zwanzigjährige in der Berufsvorbereitung - keine gesteigerte Unterhaltspflicht

    Berufsschulen und Berufsfachschulen zählen aber nicht als allgemeine Ausbildung, da sie neben allgemeinen Ausbildungsinhalten bereits berufsbezogene Ausbildungsinhalte vermitteln (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1999 - 5 WF 41/99 - NJWE-FER 2000, 53; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. November 1999 - 13 WF 583/99 - FamRZ 2000, 687; Reinken, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.05.2014, § 1606 Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05

    Prozesskostenhilfe: Auswirkungen einer wesentlichen Änderung der maßgebenden

    Nach Ansicht u.a. des OLG Celle (OLGR 2000, 335 = MDR 2001, 230, ihm folgend vorliegend das Landgericht, ebenso Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Rdn. 391) soll bei einem Vermögenserwerb die Wesentlichkeit jedenfalls dann zu bejahen sein, wenn das erworbene Vermögen nennenswert bzw. deutlich über dem Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII liegt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.01.1999 - 13 WF 26/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12372
OLG Koblenz, 27.01.1999 - 13 WF 26/99 (https://dejure.org/1999,12372)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.1999 - 13 WF 26/99 (https://dejure.org/1999,12372)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 13 WF 26/99 (https://dejure.org/1999,12372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Ausbildungsunterhalt für Besuch einer Höheren Berufsfachschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17

    Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

    Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird den Schülern der Berufsfachschule hier bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284; OLG Dresden, Beschluss vom 01. September 2004 - 21 UF 515/04 -, Rn. 5).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Daß die bestandene Abschlußprüfung nicht unmittelbar zum Erwerb der Fachhochschulreife führt, sondern dieser an weitere Voraussetzungen geknüpft ist, steht der Beurteilung des Schulbesuchs als allgemeine Schulausbildung nicht entgegen (ebenso OLG Hamm FamRZ 1999, 1528, 1529; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 459; a.A. für den Besuch einer höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Betriebswirtschaft, nach dem bei bestandener Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Betriebswirtschaft" geführt werden kann: OLG Koblenz NJW-FER 2001, 176 und OLG-Report 1999, 284).
  • OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04

    Umfang des Ausbildungsunterhalts

    Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird dem Beklagten hier auch bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178 ; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284).
  • OLG Zweibrücken, 04.09.2000 - 5 WF 66/00

    Erwachsene, privilegierte Schulausbildung, allgemeine

    Eine derartige Ausbildung wird auch im Berufsgrundschuljahr vermittelt, da dort Schüler, die den Hauptschulabschluss erworben, aber noch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, den "Hauptschulabschluss nach Klasse 10" erwerben können und dort nur die Grundbildung für eine nachfolgende Berufsausbildung gelegt wird (Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., 2 Rdnr. 459; Häußermann in FamRefK, 1603 BGB Rdnr. 9 = Seite 166 zur beruflichen Grundbildung; a. A., jedoch zu wenig differenzierend: Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 152; wohl auch OLG Koblenz, OLG-Report 1999, 284; unklar: Rühl/Greßmann, Kindesunterhaltsgesetz, 1998, Rdnr. 21).
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