Rechtsprechung
BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher Umstände bei der Anwendung der Härtefallklausel des BGB § 1587c im Versorgungsausgleich
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ausschluss des Versorgungsausgleichs - Begriff der "groben Unbilligkeit"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587c; GG Art. 6 Abs. 1
Anwendung und Auslegung der Härtefallklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Beachtung eines persönlichen Fehlverhaltens im Rahmen der Entscheidung nach § 1587c Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Schutz der Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner; Zweck des ...
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 27.12.1996 - 11 UF 201/95
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 158
- NJW 2003, 2819
- FamRZ 2003, 1173
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere der gemeinsamen Berechtigung der Eheleute auch nach Trennung und Scheidung am in der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfGE 53, 257 ) wie auch der Anwendung der Härtefallklausel des § 1587 c BGB zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse des Versorgungsausgleichs (vgl. BVerfGE 66, 324 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.Aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG folgt in diesem Zusammenhang, dass beide Eheleute gleichermaßen an dem in der Ehe erworbenen Vermögen berechtigt sind (vgl. BVerfGE 53, 257 ).
Deshalb dürfen die während der Ehe nach Maßgabe der von den Ehegatten vereinbarten Arbeitsteilung erwirtschafteten Versorgungsanrechte nach der Scheidung gleichmäßig auf beide Partner verteilt werden (vgl. BVerfGE 53, 257 ).
Sie soll als Ausnahmeregelung eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Entscheidung in solchen Fällen ermöglichen, in denen die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zur "Prämierung" einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen (vgl. BVerfGE 53, 257 ) oder gegen die tragenden Prinzipien des Versorgungsausgleichs verstoßen würde (vgl. BVerfGE 66, 324 ).
Umgekehrt unterliegt die Durchführung des Versorgungsausgleichs auch dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn er dazu führt, dass der Verpflichtete aufgrund der Kürzung seiner Anwartschaften auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein wird (vgl. BVerfGE 53, 257 ).
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere der gemeinsamen Berechtigung der Eheleute auch nach Trennung und Scheidung am in der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfGE 53, 257 ) wie auch der Anwendung der Härtefallklausel des § 1587 c BGB zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse des Versorgungsausgleichs (vgl. BVerfGE 66, 324 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.Haushaltsführung und Kinderbetreuung haben für das gemeinsame Leben der Ehepartner keinen geringeren Wert als das Erwerbseinkommen des berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 66, 324 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Februar 2002, 1 BvR 105/95 u.a., amtlicher Umdruck, S. 18).
Sie soll als Ausnahmeregelung eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Entscheidung in solchen Fällen ermöglichen, in denen die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zur "Prämierung" einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen (vgl. BVerfGE 53, 257 ) oder gegen die tragenden Prinzipien des Versorgungsausgleichs verstoßen würde (vgl. BVerfGE 66, 324 ).
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Haushaltsführung und Kinderbetreuung haben für das gemeinsame Leben der Ehepartner keinen geringeren Wert als das Erwerbseinkommen des berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 66, 324 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Februar 2002, 1 BvR 105/95 u.a., amtlicher Umdruck, S. 18).Dabei korrespondiert mit der Rechtfertigung des Eingriffs in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten durch Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ein verfassungsrechtlicher Anspruch aus eben diesen Grundrechten auf gleiche Teilhabe am in der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2002, 1 BvR 105/95 u.a., a.a.O., S. 19).
- BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 61, 319 ; 66, 84 ; 68, 256 ). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
a) Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG schützt die Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 35, 382 ). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 61, 319 ; 66, 84 ; 68, 256 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 61, 319 ; 66, 84 ; 68, 256 ). - BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 61, 319 ; 66, 84 ; 68, 256 ). - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
a) Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG schützt die Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 35, 382 ).
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Der Versorgungsausgleich dient ebenso wie der Zugewinnausgleich der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute (vgl. BVerfGK 1, 158 ) und ist damit zum integralen Bestandteil des ehelichen Güterrechts geworden. - BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13
Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines …
Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Altersvorsorgevermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173;… vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 450/13 - FamRZ 2016, 697 Rn. 14 …und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24). - BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und …
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters von § 1587 c BGB im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174;… Johannsen/Henrich/Hahne aaO § 1587 c Rdn. 30;… Palandt/Brudermüller BGB 65. Aufl. § 1587 c Rdn. 19, 25).
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung …
Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173;… Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986 f.).Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit wegen der Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit keine eigenen Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (…Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25; BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.).
- BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09
Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der …
Zwar handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur ehelichen Treue grundsätzlich um ein Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1983 - IVb ZR 348/81 - FamRZ 1983, 670; BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174). - BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen …
Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986 f.).Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit wegen der Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit keine eigenen Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.).
Es hat sich - in verfassungsrechtlich gebotener Weise (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174) - auch davon leiten lassen, welche Auswirkungen die Veröffentlichung des Buches im konkreten Einzelfall auf die Person des Ehemanns hatte und die insoweit für maßgebend erachteten Umstände (die Auflösung des Pseudonyms ist allenfalls für einen sehr begrenzten Personenkreis möglich, der Ehemann hat trotz der Publizität des Buches selbst erst nach drei Jahren von dessen Veröffentlichung erfahren) in tatrichterlicher Verantwortung gewürdigt.
ee) Ferner hat das Beschwerdegericht mit Recht in die Billigkeitsabwägung einfließen lassen, dass die Ehefrau während der mehr als zwölfjährigen Ehe unter Verzicht auf eine eigene Berufstätigkeit drei gemeinsame Kinder erzogen, den Haushalt geführt und dadurch einen gleichwertigen Beitrag zum gemeinsam erwirtschafteten Versorgungsvermögen geleistet hat (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174).
- BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen …
Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - XII ZB 147/10 - FamRZ 2012, 845 Rn. 16;… vom 30. März 2011 - XII ZB 54/09 - FamRZ 2011, 877 Rn. 11 und vom 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769, 770; BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174). - OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 9 UF 90/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendung der Härteklausel nach Wegfall des …
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der bekannten und vorhersehbaren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben, die ihre Versorgungslage beeinflussen (OLG Köln, NJW-RR 2011, 366; so zum alten Recht: BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.;… vgl. auch Johannsen/Henrich/Holzwarth, a.a.O., Rz. 15). - BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06
Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den …
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters von § 1587 c Nr. 1 BGB im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769, 770; BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174;… Palandt/Brudermüller BGB 67. Aufl. § 1587 c Rdn. 19, 25). - BGH, 21.10.2014 - XI ZR 210/13
Vereinbarte Zahlungspflicht des Bürgen bei unentgeltlichem Vermögenszuwachs: …
Die jeweiligen Leistungen, die die Ehepartner im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen (BVerfG, NJW 2003, 2819, 2820). - OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11
Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Unterlassene Altersvorsorge eines …
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09
Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem …
- BGH, 25.10.2006 - XII ZB 211/04
Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 115/05
Bewertung von Anrechten aus der Versorgung der Architektenkammer …
- LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13
Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …
- OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 167/05
Der Versorgungsausgleich soll die Abwicklung und Aufteilung einer …
- OLG Hamm, 14.12.2007 - 10 UF 177/07
Ausschluss des Versorgungsausgleichs; "untergeschobene" Kinder während der Ehe
- OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 197/05
Notwendiger Inhalt des Sitzungsprotokolls - Keine Veränderung der Ehezeit durch …
- OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 15 UF 185/19
Beweislast bei Berufung auf Absehen eines Versorgungsausgleichs
- OLG Frankfurt, 13.04.2015 - 6 UF 310/13
Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte nach neuem Versorgungsausgleichsrecht
- OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 13 UF 9/23
- OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 13 UF 25/21
Beschwerde gegen die Beschränkung eines Versorgungsausgleichs; Absprache zum …
- OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Prostitution der Ehefrau
- OLG Hamm, 21.05.2015 - 4 UF 17/15
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, da der …
- OLG Hamm, 30.09.2010 - 11 UF 119/10
Kürzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
- OLG Frankfurt, 10.05.2023 - 4 UF 155/22
Maßgebliche Ehezeit für Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Aussetzung …
- OLG Hamm, 09.03.2015 - 8 UF 53/14
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit wegen …
- OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 10 UF 213/10
Familienrechtlicher Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der Annahme eines …
- OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
- BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 24.10
Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; …
- OLG Karlsruhe, 15.02.2024 - 18 UF 82/23
Versorgungsausgleich: Entziehung von Anrechten durch Ausübung des …
- OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03
Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - zulässige …
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des …
- OLG Hamm, 16.09.2008 - 2 UF 111/08
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 UF 109/22
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Voraussetzungen für …
- OLG Rostock, 05.06.2009 - 11 UF 126/06
Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen Unbilligkeit
- OLG Köln, 16.03.2018 - 10 UF 200/17
Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit
- OLG Köln, 22.01.2014 - 25 UF 128/13
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in …
- OLG Saarbrücken, 09.07.2007 - 9 UF 23/07
Anwendbarkeit des § 1587c BGB im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung des …
- OLG Köln, 27.03.2006 - 4 UF 198/03
Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in den öffentlichrechtlichen …
- OLG Brandenburg, 18.03.2022 - 13 UF 134/21
Beschwerde gegen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; …
- OLG Hamm, 02.10.2003 - 2 UF 276/03
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einer sog. phasenverschobenen Ehe
- OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil in der Beamtenversorgung; Kürzung des …
- OLG Schleswig, 11.01.2006 - 13 UF 108/04
Versorgungsausgleich: Verneinung eines Ausschlusses wegen grober Unbilligkeit bei …
- OLG Köln, 20.10.2010 - 4 UF 79/10
Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen einer …
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 UF 32/19
Versorgungsausgleich, Ausübung des Kapitalwahlrechts, grobe Unbilligkeit
- OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09
Zulässigkeit des Treffens einer Entscheidung über einen Antrag auf Anpassung …
- KG, 12.10.2012 - 19 UF 7/12
Versorgungsausgleich: Folge einer langen Trennungszeit; Verzinsung des an einen …
- OLG Stuttgart, 16.02.2012 - 18 UF 327/11
Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübung des Kapitalwahlrechts bei einer …
- OLG Hamburg, 25.05.2021 - 2 UF 138/20
Wegfall des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach mehr als …
- VG Augsburg, 20.03.2007 - Au 3 K 07.107
Meisterbafög" für die Ausbildung zur Erzieherin?
- OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 10 UF 241/05
Versorgungsausgleich: Einbezug einer EU-Rente - Voraussetzungen des Ausschlusses …
- OLG Hamm, 28.04.2022 - 5 UF 210/21
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Private …
- OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 80/11
Versorgungsausgleich: Voraussetzungen der Herabsetzung bzw. des Ausschlusses …
- OLG Naumburg, 13.11.2015 - 3 UF 12/14
Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Kürzung der …
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 2 S 608/23
Zweitwohnungsteuer; Nutzung der beruflich gehaltenen Nebenwohnung durch beide …
- OLG Köln, 31.03.2020 - 10 UF 16/20
- OLG Naumburg, 18.11.2015 - 3 UF 12/14
Versorgungsausgleich: Kürzung der Rentenanwartschaften von hauptamtlichen …
- OLG Köln, 20.12.2019 - 10 UF 154/19
- OLG Köln, 16.01.2014 - 25 UF 128/13
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in …
- AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich, Entscheidung zum …
- OLG München, 13.07.2005 - 4 UF 173/05
Verweigerung der Prozesskostenhilfe auf Grund mangelnder Aussicht auf Erfolg
- OLG Koblenz, 07.06.2005 - 11 UF 795/04
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen hoher Verbindlichkeiten
- OLG Brandenburg, 04.04.2012 - 9 UF 227/11
Einsatz einer Lebensversicherung für die Prozesskosten eines …
- KG, 13.10.2003 - 16 UF 319/02
Versorgungsausgleich: Hälftige Kürzung wegen schwerer Straftaten der …
- OLG München, 28.10.2011 - 12 UF 1476/11
Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des neuen Rechts auf Altverfahren