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   BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03   

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https://dejure.org/2003,5579
BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03 (https://dejure.org/2003,5579)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 1Z BR 62/03 (https://dejure.org/2003,5579)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 1Z BR 62/03 (https://dejure.org/2003,5579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2087; ; BGB § 2269; ; BGB § 2271 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2087 § 2269 § 2271 Abs. 2 Nr. 1
    Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung - Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Erbeinsetzung zum Hoferben bei vorheriger Hofübernahme durch den potentiellen Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Beschwerde gegen Verfügungen des Gerichts erster Instanz; Anfechtbarkeit vorbereitender Verfügungen, wie Zwischenentscheidungen und verfahrensleitende Verfügungen; Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments nach der gesetzlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03
    Verfügt der Erblasser über den wertmäßig größten Nachlassgegenstand zugunsten einer Person, so ist regelmäßig darin dessen Einsetzung als Alleinerben zu sehen, während die Personen, die mit Gegenständen von verhältnismäßig geringerem Wert bedacht sind, als Vermächtnisnehmer in Betracht kommen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1999, 59/60).
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03
    Insbesondere wenn wie hier das gesamte landwirtschaftliche Anwesen seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03
    Verfügt der Erblasser über den wertmäßig größten Nachlassgegenstand zugunsten einer Person, so ist regelmäßig darin dessen Einsetzung als Alleinerben zu sehen, während die Personen, die mit Gegenständen von verhältnismäßig geringerem Wert bedacht sind, als Vermächtnisnehmer in Betracht kommen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1999, 59/60).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens im Rahmen einer ergänzenden Testamentsauslegung - die grundsätzlich auch bei der Ermittlung der Wechselbezüglichkeit Anwendung finden kann (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 03.10.1963, NJW 1963, 766 ff; BayObLG, Beschluss vom 26.11.2003, Az. 1Z BR 62/03, zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2270, Rn. 8 m.w.N., Kanzleiter in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Rn. 22c ) ist die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 12.08.1994, Az. 1 Z BR 152/93, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    Denn die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder wenn der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 836; FamRZ 2004, 1233/1234).
  • OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der

    Denn die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder wenn der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836; 2004, 1233/1234; Beschluss v. 07.09.2004 a.a.O.).
  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

    aa) Die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstands ist in der Regel als Erbeinsetzung anzusehen, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder wenn der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 836; 2004, 1233/1234).
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