Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08   

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OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08 (https://dejure.org/2009,12184)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2009 - 15 UF 98/08 (https://dejure.org/2009,12184)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 15 UF 98/08 (https://dejure.org/2009,12184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater wegen fehlender Bindungstoleranz der Mutter

  • fr-blog.com

    Fortgesetzter Umgangsboykott, Sorgerechtsentzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater wegen fehlender Bindungstoleranz der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug wegen fehlender Bindungstoleranz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 4
  • FamRZ 2009, 2103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05

    Verletzung des Elternrechts durch Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2006, 1723), der der Senat folgt, in Fällen, in denen ein nach § 1626 a BGB nicht sorgeberechtigter Vater - wie hier - über einen längeren Zeitraum die elterliche Sorge für das Kind zwar nicht in rechtlicher, aber in tatsächlicher Hinsicht wahrgenommen hat, unter dem Gesichtspunkt des Elternrechts gemäß Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Sorgerechtsübertragung gemäß § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl dient, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprechen.
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Die Anschlussbeschwerde des Vaters ist, soweit sie das Sorgerecht für C... betrifft, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 20.05.2008 - 15 UF 55/08 -), die der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt hat (BGH, FamRZ 2009, 220), unzulässig, weil ihm als nicht sorgeberechtigtem Elternteil insoweit kein eigenes Beschwerderecht zusteht.
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern ist deshalb grundsätzlich ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen ihnen, also an Kooperations- und Konfliktfähigkeit und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind, mithin eine tragfähige soziale Beziehung auf der Elternebene (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 2004, 577; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 4; Münchener-Kommentar-Finger, BGB, 5. Aufl. 2008, § 1671 Rnd. 71).
  • KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein

    Es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass auf Seiten der Mutter eine Umgangsverweigerung vergleichbar den Sachverhalten vorliegt, die den Entscheidungen des OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 UF 94/03 - und des OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 15 UF 98/08 - zugrunde lagen.
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 03.09.2008 - 4 T 663/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41933
LG Wiesbaden, 03.09.2008 - 4 T 663/07 (https://dejure.org/2008,41933)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 (https://dejure.org/2008,41933)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. September 2008 - 4 T 663/07 (https://dejure.org/2008,41933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Übertragung der Vormundschaft für ein minderjähriges Kind auf die Pflegeeltern nach Entlassung des Jugendamtes aus der Amtspflegschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.04.2001 - 18 UF 6804/00

    Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.09.2008 - 4 T 663/07
    Eine Vormundschaft erfüllt ihren Sinn aber dann am besten, wenn das Mündel erlebt, dass die Person, die es täglich erzieht, auch rechtlich zu dieser Erziehung befugt ist (vgl. KG Berlin, FamRZ 2002, 267 ).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    In der landgerichtlichen Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Auswahl des Vormunds vielfach ohne weiteres angenommen worden (ohne Begründung LG Dortmund, FamRZ 2010, 1170; LG Heilbronn FamRZ 2004, 134, 135; LG Flensburg, Beschluss vom 18.02.2000 - 5 T 187/99 - Juris Rn. 27), entweder gestützt auf § 57 Abs. 1 Nr. 1 FGG a.F. (vgl. etwa LG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 - Juris Rn. 18; LG Hannover FamRZ 2007, 1909, 1910), obwohl diese Vorschrift gem. § 64 Abs. 3 S. 4 FGG a.F. auf Pflegeeltern nicht anwendbar und im Übrigen auch inhaltlich nicht einschlägig war (vgl. dazu Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 57 FGG Rn. 8), oder es wird auf die Antragsbefugnis gem. § 1887 Abs. 2 S. 2 BGB verwiesen (LG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 2-9 T 486/07 - Juris Rn. 10; in diese Richtung auch Schneider/Faber, FuR 2012, 580, 583).

    Eine Vormundschaft erfülle ihren Sinn dann am besten, wenn das Mündel erlebe, dass die Person, die es täglich erzieht, auch rechtlich zu dieser Erziehung befugt sei (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1959, 1960; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742, 743; KG FamRZ 2002, 267, 268; LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.02.2009 - 2-9 T 486/07 - Juris Rn. 26; LG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 - Juris Rn. 28; vgl. auch Palandt/Götz, BGB, 72. Aufl., § 1779 Rn. 5).

  • OLG Nürnberg, 07.03.2012 - 11 WF 195/12

    Vormundschaft: Vorrang der Bestellung von Pflegeeltern gegenüber einer

    Stabilität und Verlässlichkeit können ihm vermittelt werden, wenn seine "sozialen Eltern" künftig auch in der Lage sind, die erzieherischen Entscheidungen eigenständig zu treffen (LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103; LG Hannover FamRZ 2007, 1909).

    Es ist für die Betroffenen von erzieherischem Vorteil, wenn sie erleben, dass die emotionale Bezugsperson auch rechtliche Befugnisse hat (LG Frankfurt FamRZ 2009, 2103; KG FamRZ 2002, 267).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12
    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung z.B. LG Flensburg FamRZ 2001, 445 f.; LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103 f; LG Dortmund FamRZ 2010, 1170 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.02.2009 - 2-09 T 486/07, 2/09 T 486/07, 2-9 T 486/07, 2/9 T 486/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43888
LG Frankfurt/Main, 16.02.2009 - 2-09 T 486/07, 2/09 T 486/07, 2-9 T 486/07, 2/9 T 486/07 (https://dejure.org/2009,43888)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.02.2009 - 2-09 T 486/07, 2/09 T 486/07, 2-9 T 486/07, 2/9 T 486/07 (https://dejure.org/2009,43888)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 2-09 T 486/07, 2/09 T 486/07, 2-9 T 486/07, 2/9 T 486/07 (https://dejure.org/2009,43888)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

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  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    In der landgerichtlichen Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Auswahl des Vormunds vielfach ohne weiteres angenommen worden (ohne Begründung LG Dortmund, FamRZ 2010, 1170; LG Heilbronn FamRZ 2004, 134, 135; LG Flensburg, Beschluss vom 18.02.2000 - 5 T 187/99 - Juris Rn. 27), entweder gestützt auf § 57 Abs. 1 Nr. 1 FGG a.F. (vgl. etwa LG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 - Juris Rn. 18; LG Hannover FamRZ 2007, 1909, 1910), obwohl diese Vorschrift gem. § 64 Abs. 3 S. 4 FGG a.F. auf Pflegeeltern nicht anwendbar und im Übrigen auch inhaltlich nicht einschlägig war (vgl. dazu Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 57 FGG Rn. 8), oder es wird auf die Antragsbefugnis gem. § 1887 Abs. 2 S. 2 BGB verwiesen (LG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 2-9 T 486/07 - Juris Rn. 10; in diese Richtung auch Schneider/Faber, FuR 2012, 580, 583).

    Eine Vormundschaft erfülle ihren Sinn dann am besten, wenn das Mündel erlebe, dass die Person, die es täglich erzieht, auch rechtlich zu dieser Erziehung befugt sei (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1959, 1960; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742, 743; KG FamRZ 2002, 267, 268; LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.02.2009 - 2-9 T 486/07 - Juris Rn. 26; LG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 - Juris Rn. 28; vgl. auch Palandt/Götz, BGB, 72. Aufl., § 1779 Rn. 5).

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