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   OLG Koblenz, 24.11.1976 - 1 U 745/75   

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https://dejure.org/1976,2167
OLG Koblenz, 24.11.1976 - 1 U 745/75 (https://dejure.org/1976,2167)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.1976 - 1 U 745/75 (https://dejure.org/1976,2167)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 1976 - 1 U 745/75 (https://dejure.org/1976,2167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Nichtehelich; Scheinvater; Vollstreckungsverfahren; Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1615b

Papierfundstellen

  • FamRZ 1977, 68
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Soweit demgegenüber die Auffassung vertreten wird, die Klage des Legalzessionars sei in voller Höhe abzuweisen, wenn feststehe, dass der Beklagte bei einer Befriedigung des Klägers nicht mehr in der Lage sei, den Anspruch des Unterhaltsgläubigers zu erfüllen (so OLG Koblenz FamRZ 1977, 68, 69; KG FamRZ 2000, 441, 442), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • KG, 15.03.1999 - 18 WF 740/99
    Wie das AmtsG zu Recht ausgeführt hat, ist die Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten jedenfalls dann bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, wenn sie wie hier deutlich zutage tritt (s. auch OLG Koblenz, FamRZ 1977, 68).
  • OLG Dresden, 08.01.2004 - 21 (10) UF 658/03

    Rechtsfolgen fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Dies ist bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen (ebenso: KG FamRZ 2000, 441, 442; OLG Koblenz FamRZ 1977, 68, 69, beide zu § 1607 Abs. 4 BGB ).
  • OLG Dresden, 08.01.2004 - 21 UF 658/03

    Herabsetzung des Selbstbehalts bei Kindesunterhalts auf Grund geringer

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  • OLG Stuttgart, 12.02.1982 - 15 UF 167/81

    Vermögensbildung; Aufnahme von Verbindlichkeiten; Zinsleistungen;

    Da diese Zins- und Tilgungsleistungen aber Schulden betreffen, die der Beklagte zusammen mit seiner Ehefrau für den Erwerb und Ausbau eines Hausanwesens, also zur Vermögensbildung eingegangen sind, sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht bei der Bedarfs- und Leistungsfähigkeitsbestimmung zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1982, 23, 24 = BGHF 2, 813; OLG Koblenz FamRZ 1977, 68, 69; OLG Köln FamRZ 1981, 489; Palandt/Diederichsen, BGB 41. Aufl. § 1603 Anm. 2 a; a.A. MünchKomm/Köhler, BGB § 1603 Rdn. 23).
  • OLG Köln, 20.01.1981 - 21 UF 211/80

    Prozeßführungsbefugnis der Kinder gegen in Scheidung lebenden Vater; Unterhalt

    Der Grundsatz, daß Unterhaltsansprüche nicht dadurch beeinträchtigt werden dürfen, daß der Unterhaltsschuldner sein Einkommen für eine Vermögensbildung verwendet (vgl. OLG Koblenz in FamRZ 1977/68, 69), kann im vorliegenden Fall nicht durchgreifen.
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