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   BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80   

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BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80 (https://dejure.org/1980,984)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1980 - IVb ZR 506/80 (https://dejure.org/1980,984)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 (https://dejure.org/1980,984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums - Finanzierung einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung des Kindes durch die Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 1115
  • FamRZ 2007, 424
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHZ 69, 190 veröffentlichten Entscheidung dargelegt hat, schulden Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowohl ihren minderjährigen als auch den volljährigen Kindern nach § 1610 Abs. 2 BGB eine optimale begabungsbezogene Berufsausbildung, d.h. eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes am besten entspricht.

    Die Wahl der in diesem Sinn angemessenen Ausbildung haben die Eltern in gemeinsamer verantwortlicher Entscheidung mit dem Kind zu treffen, wobei den individuellen Umständen, vor allem den bei dem Kind vorhandenen persönlichen Voraussetzungen maßgebliche Bedeutung zukommt (BGHZ 69, 190/194).

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    a) Der Senat hat insoweit ausgeführt, dass die Eltern ihrem Kind ausnahmsweise auch eine zweite Ausbildung finanzieren müssen, wenn sie es in einen unbefriedigenden, seinen Begabungen nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt haben (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 - FamRZ 1991, 322 f. und vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115 f.).
  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Geschuldet wird also die den Eltern wirtschaftlich zumutbare Finanzierung einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung ihres Kindes, die dessen Neigungen entspricht, ohne daß sämtliche Neigungen und Wünsche berücksichtigt werden müssen, insbesondere nicht die, die sich als nur flüchtig oder vorübergehend erweisen oder mit den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern nicht zu vereinbaren sind (BGHZ 69, 190, 192 f.; Senatsurteil vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1150).

    Ferner hat er eine Unterhaltspflicht der Eltern in Betracht kommen lassen, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße Weiterbildung anzusehen ist und die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung des Kindes deutlich wurde (vgl. BGHZ 69, 190 ff. sowie die Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115; 14. Januar 1981 IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437 sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 568/80-, 11. März 1981 - IVb ZR 567/80-, 4. November 1981 - IVb ZR 635/80-, 18. April 1984 - IVb ZR 81/82).

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Ferner kommt eine weitergehende Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (BGHZ 69, 190 f, 194 = FamRZ 1977, 629; Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 = FamRZ 1980, 1115; vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 = FamRZ 1991, 931; weitere Nachweise in BGHZ 107, 376, 380 = FamRZ 1989, 853, 854).
  • VG Würzburg, 25.06.1982 - W 3 K 82 A.0151

    Anspruch auf Ausbildungsförderung ohne Anrechnung elterlichen Einkommens;

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  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 63.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtenswerte Neigungen eines

    Nur in besonderen Fällen haben die Eltern ausnahmsweise die Kosten der Zweitausbildung zu tragen, nämlich dann, wenn ein Berufswechsel sich als notwendig erweist oder wenn bis zum Ende der Erstausbildung eine besondere, über das bisherige Berufsziel hinausweisende Begabung oder eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes zutage tritt, mithin die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder wenn das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - <BGHZ 69, 190/194 = NJW 1977, 1774 = FamRZ 1977, 629>; vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115>; vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 - <FamRZ 1981, 346/347>).

    Auch unter dem Gesichtspunkt einer entsprechenden Unterhaltszusage kann eine weitere Verpflichtung der Eltern zum Ausbildungsunterhalt in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - <FamRZ 1980, 1115/1116>).

    So hat der Bundesgerichtshof ergänzend zu seinem Urteil vom 29. Juni 1977 (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]), in dem sich noch die Formulierung findet, es müsse eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung des Auszubildenden während der Erstausbildung deutlich geworden sein, ausgeführt, eine Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung bestehe unter dem hier erörterten Gesichtspunkt der Fehleinschätzung der Begabung nur dann, wenn sich Anhaltspunkte für eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes bis zum Ende seiner ersten Ausbildung ergeben hätten (Urteil vom 24. September 1980, FamRZ 1980, 1115 ; ebenso Urteil vom 14. Januar 1981, FamRZ 1981, 346 ).

  • BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 10/84

    Gewährung einer angemessenen Ausbildung - Verpflichtung zur Finanzierung einer

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen, die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 69, 190 entwickelt und die der erkennende Senat seither in ständiger Rechtsprechung fortgeführt hat (vgl. die Urteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115; vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437; zuletzt Urteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 81/82 - nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine Verpflichtung zur Finanzierung einer weiteren (Zweit-)Ausbildung u.a. voraus, daß sich die entsprechende Neigung und Begabung des Kindes spätestens bis zum Ende der ersten Ausbildung herausgestellt hat (Senatsurteile vom 24. September 1980 a.a.O. S. 1115/1116 und vom 14. Januar 1981 a.a.O. S. 347).

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß eine Verpflichtung zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung in Betracht kommen kann, wenn die Eltern ein Kind gegen seinen Willen in einen unbefriedigenden, seiner Begabung und Neigung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt haben (Senatsurteil vom 24. September 1980 a.a.O. S. 1115 m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 635/80

    Unterhaltspflicht der Eltern bei einer zweiten Ausbildung bei bereits erfolgreich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 69, 190 ff; Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 = FamRZ 1980, 1115 und vom 11. März 1981 - IVb ZR 567/80) schulden Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowohl ihren minderjährigen als auch den volljährigen Kindern nach § 1610 Abs. 2 BGB eine angemessene, begabungsbezogene Berufsausbildung, also eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes am besten entspricht.

    Sie sind unter diesen Umständen grundsätzlich nicht verpflichtet, noch eine weitere, zweite Ausbildung zu finanzieren, der sich das Kind nachträglich nach Beendigung der ersten Ausbildung unterziehen will (Senatsurteil vom 24. September 1980, FamRZ 1980, 1115).

    Soweit dieser erst später die Neigung und Fähigkeit zu einer weiteren Ausbildung - durch Nachholung des Abiturs und Beginn eines Studiums - erkennen ließ, begründet eine solche zunächst nicht vorhersehbare Entwicklung unter den dargelegten Voraussetzungen keine weitere Unterhaltsverpflichtung des Beklagten nach § 1610 Abs. 2 BGB (Senatsurteile vom 24. September 1980 a.a.O. und vom 31. März 1981).

  • BGH, 11.03.1981 - IVb ZR 567/80

    Angemessenheit der Ausbildung - Pflicht zur Finanzierung einer weiteren

    Seine Ausführungen stehen in den die Entscheidung tragenden Teilen in Einklang mit den Rechtsgrundsätzen, die der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen dargelegt hat (BGHZ 69, 190 ff; Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115; Urteile vom 10. Dezember 1980 - IV b ZR 546/80; vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80 und vom 25. Februar 1981 - IV b ZR 568/80).

    Wie das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß festgestellt hat, entsprach die Ausbildung zum Starkstromelektriker der damaligen Eignung und Neigung des Walter O., wie sie bei der Wahl des Berufes und bis zum Ende der Ausbildung hervorgetreten waren (vgl. FamRZ 1980, 1115).

    Eine spätere Entwicklung brauchte der Beklagte im Jahre 1968 bei der Entscheidung über die angemessene Ausbildung seines Sohnes nicht in seine Überlegungen einzubeziehen (vgl. BGH FamRZ 1980, 1115, 1116; Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 554/80; Urteil vom 25. Februar 1981 - IV b ZR 568/80).

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90

    Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines

    Geschuldet wird damit die den Eltern wirtschaftlich zumutbare Finanzierung einer begabungsbezogenen Berufsausbildung ihres Kindes, die dessen nicht nur flüchtigen Neigungen entspricht, soweit diese mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern zu vereinbaren sind (BGHZ 69, 190, 192 f.; Senatsurteil vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115).
  • BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß einer den Neigungen und

    Bestätigende Revisionsentscheidung zu OLG Bamberg, FamRZ 1990, 790 [OLG Bamberg 06.02.1990 - 7 UF 126/89]; des weiteren BGHZ 69, 190 = FamRZ 1977, 629 = NJW 1977, 1774; BGH, FamRZ 1980, 1115.

    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung in Anschluß an BGHZ 69, 190, 192 neben anderen für den Fall zugelassen, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung und Neigung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war; das gilt jedenfalls dann, wenn sich schon bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte in dieser Hinsicht ergeben haben (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, l115 und vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346).

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

  • OLG Stuttgart, 16.07.1996 - 15 WF 271/96

    Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister

  • OLG Oldenburg, 20.08.1985 - 5 UF 39/85

    Förderung der Weiterbildung; Medizinstudium; Unterhaltsverpflichteter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1993 - 16 A 826/92

    Ausbildungsförderung

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89

    Finanzierung einer Zweitausbildung

  • OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 1 WF 228/01

    Ausbildungs-Unterhalt, Zielstrebigkeit, Orientierungsphase

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium

  • BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83

    Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit

  • OLG Koblenz, 20.10.1982 - 13 WF 900/82
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 568/80

    Unterhaltsanspruch gegen Eltern auf Finanzierung eines Hochschulstudiums -

  • BVerwG, 10.01.1990 - 5 B 142.89

    Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung - Kein Indiz

  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 554/80

    Anspruch eines Bundeslandes auf Erstattung von Ausbildungsförderungsbeträgen -

  • OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94

    Informatikstudium als Weiterbildung oder Zweitausbildung nach Absolvierung einer

  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 98.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Verwaltungsverfahrensrecht -

  • BVerwG, 30.04.1987 - 5 B 103.86

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht -

  • BVerwG, 29.01.1991 - 5 B 132.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85

    Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken

  • BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 546/80

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein

  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 25.07.1986 - 5 B 102.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.08.1984 - 5 B 148.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund grundsätzlicher

  • LSG Hessen, 17.09.1981 - L 1 Kg 1023/80

    Kindergeld; Unterbrechung; Zweitstudium; Parkstudium; Verzögerung; Studienplatz;

  • AG Siegen, 21.07.2011 - 15 F 757/11

    Kindesunterhalt, Studium, Ausbildung als angemessene Vorbildung

  • VGH Hessen, 06.02.1990 - 9 UE 2323/88

    Zur elternunabhängigen Ausbildungsförderung nach abgeschlossener Lehre

  • BVerwG, 15.02.1985 - 5 B 15.84

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Eltern bei der Gewährung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1989 - 16 A 2726/86
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1993 - 5 L 73/92

    Ausbildung; Elektroanlagenistallateur; Energieanlagenelektriker; Begabung;

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 6 UF 131/85
  • OLG Bamberg, 02.03.1983 - 2 WF 16/83

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei unterhaltsrechtlichen Ansprüchen;

  • OLG Frankfurt, 19.01.1982 - 3 UF 115/81

    Anspruch auf zweite Ausbildung; Berufsausbildung; Wunschberuf ohne

  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 81/82

    Maßgeblichkeit der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung von Eltern -

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