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   BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79   

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https://dejure.org/1979,196
BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,196)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1979 - IVb ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,196)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1979 - IVb ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,196)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt - Zuwendung - Freiwillige Leistungen - Bedürftigkeit - Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Versorgungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1577, § 1586
    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 124
  • FamRZ 1980, 40
  • FamRZ 1980, 42
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Vielmehr ist nach ähnlichen Grundsätzen zu verfahren, wie sie etwa im Falle verschleierter Einkünfte (§ 850 h ZPO) zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 40, 41 f.; Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Brühl/Göppinger/Mutschler, a.a.O. Rdn. 659; Köhler, a.a.O. Rdn. 88).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Die hierzu von der Revision verfochtene Heranziehung des § 122 BSHG sowie der aus dieser Vorschrift i.V.m. § 16 BSHG abzuleitenden Rechtsvermutung erweist sich, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. September 1979 (FamRZ 1980, 40) bereits entschieden hat, als nicht geeignet, das Problem der eheähnlichen Verbindungen im Rahmen des ehelichen Unterhaltsrechts zu lösen.

    Hiernach ergibt sich auch für die Beurteilung der Bedürftigkeit der Klägerin zu 1. die Notwendigkeit, die Höhe des anzurechnenden Betrages zu ermitteln, wobei dem Berufungsgericht Richtsätze, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, als Anhalt dienen können, soweit sich nicht besondere Umstände ergeben, die eine Abweichung bedingen (vgl. BGH FamRZ 1980, 40, 42).

    Die kostenlose Wohnungsgewährung von Seiten des Partners der Mutter stellt eine vorgelegte freiwillige Leistung an die Kläger zu 2. und 3. dar, deren Anrechenbarkeit auf den Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten von dem Willen des Dritten abhängt (vgl. BGH FamRZ 1980, 40, 42).

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Denn soweit der Ehefrau ein über die Grundstücksunkosten und die Darlehensbelastungen gegenüber der Bank hinausgehender Vorteil durch das zinslose Elterndarlehen zufließt, beruht dies, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausführt, auf einer freiwilligen, im Zweifel ihr allein zugedachten Zuwendung ihrer Mutter, die den Ehemann unterhaltsmäßig nicht entlasten soll (Senatsurteil vom 26. September 1979 - IVb ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 und seither st. Rspr.).
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