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   BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80   

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https://dejure.org/1980,18
BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80 (https://dejure.org/1980,18)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.1980 - 1 BvR 349/80 (https://dejure.org/1980,18)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 1980 - 1 BvR 349/80 (https://dejure.org/1980,18)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der Sorgerechtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufgabe des Familienrichters - Durchführung der Anhörung - Individuelle Verhältnisse - Verfahrensweise - Alter des Kindes - Entwicklungsstand - Seelische Verfassung - Kindeswohl - Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 171
  • NJW 1981, 217
  • MDR 1981, 290
  • FamRZ 1981, 124
  • DÖV 1981, 388
  • Rpfleger 1981, 54
 
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Wird zitiert von ... (254)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Nur dann, wenn der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt, ist das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 32, 311 [316]; 42, 143 [148 f.]; 49, 304 [314]).

    Die Intensität der möglichen Grundrechtsbeeinträchtigung und die Schwere der Auswirkungen für den Betroffenen sind offensichtlich und könnten das Bundesverfassungsgericht veranlassen, die auf dieser Wertung beruhende zivilrechtliche Entscheidung eingehender nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 35, 202 [219]; 42, 143 [148 f.]; 42, 163 [168]), zumal auch das weitere Schicksal des Kindes durch den Richterspruch bestimmt wird.

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Die Intensität der möglichen Grundrechtsbeeinträchtigung und die Schwere der Auswirkungen für den Betroffenen sind offensichtlich und könnten das Bundesverfassungsgericht veranlassen, die auf dieser Wertung beruhende zivilrechtliche Entscheidung eingehender nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 35, 202 [219]; 42, 143 [148 f.]; 42, 163 [168]), zumal auch das weitere Schicksal des Kindes durch den Richterspruch bestimmt wird.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Nur dann, wenn der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt, ist das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 32, 311 [316]; 42, 143 [148 f.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Diese Verpflichtung ergibt sich zum einem aus der Aufgabe, die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden zu wahren, zum anderen aus dem ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz GG übertragenen Wächteramt (BVerfGE 31, 194 [205]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Nur dann, wenn der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt, ist das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 32, 311 [316]; 42, 143 [148 f.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Die Intensität der möglichen Grundrechtsbeeinträchtigung und die Schwere der Auswirkungen für den Betroffenen sind offensichtlich und könnten das Bundesverfassungsgericht veranlassen, die auf dieser Wertung beruhende zivilrechtliche Entscheidung eingehender nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 35, 202 [219]; 42, 143 [148 f.]; 42, 163 [168]), zumal auch das weitere Schicksal des Kindes durch den Richterspruch bestimmt wird.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    a) Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, beeinflußt der Grundrechtsschutz weitgehend die Gestaltung und die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65].
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Nur dann, wenn der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt, ist das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 32, 311 [316]; 42, 143 [148 f.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muß daher auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein und das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen (vgl. BVerfGE 37, 217 [252]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
    Hierbei ist das Kind als ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den besonderen Schutz des Staates gestellt (BVerfGE 24, 119 [144]).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Denn in der Regel wird eine Entscheidung den Belangen des Kindes nur dann gerecht, wenn es diese Möglichkeit hat (BVerfG FamRZ 1981, 124, 126).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Der Kindeswille ist nur insoweit zu berücksichtigen, als er dem Kindeswohl entspricht (BVerfG FamRZ 1981, 124, 126 f. und FamRZ 2008, 1737, 1738).

    Zwar muss im Ausgangspunkt dem erkennenden Gericht die Entscheidung darüber vorbehalten sein, welchen Weg es innerhalb der ihm vorgegebenen Verfahrensordnung für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (BVerfG FamRZ 1981, 124, 126 f.).

  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    Hieraus folgt aber lediglich, dass das Kindeswohl bei einer sich auf ein bestimmtes Kind auswirkenden Einzelfallmaßnahme, also insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung, nicht pauschal, sondern nur individuell in Bezug auf das konkret betroffene Kind bestimmt werden kann und muss (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; stRspr).
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