Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.06.1980

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   BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78   

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BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78 (https://dejure.org/1980,1231)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1980 - 5 C 65.78 (https://dejure.org/1980,1231)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1980 - 5 C 65.78 (https://dejure.org/1980,1231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf Ausbildungsförderung - Rückgängigmachung der Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des der Bewilligung von Ausbildungsförderung zugrunde liegenden Förderungsantrags bis zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 208
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 57.78

    Identität des Anfangs des Bewilligungszeitraumes mit Zeitpunkt des rückwirkenden

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78
    Das hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 34.78 - und - BVerwG 5 C 57.78 - unter Hinweis auf Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte der anzuwendenden Vorschriften entschieden.

    Auf das Urteil - BVerwG 5 C 57.78 -, das den Verfahrensbeteiligten bekannt ist, wird Bezug genommen.

    Ebenso wie in dem vom Senat entschiedenen Verfahren BVerwG 5 C 57.78 kann hier offenbleiben, ob ein solcher § 15 Abs. 1 Satz 2 BAföG entgegenstehender Vorbehalt überhaupt zulässig wäre.

  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 34.78

    Rückwirkende Ausbildungsförderung - Förderungsbeginn - Antragsmonat -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78
    Das hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 34.78 - und - BVerwG 5 C 57.78 - unter Hinweis auf Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte der anzuwendenden Vorschriften entschieden.
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 19/18 R

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der

    Dies gilt jedenfalls bis zum Erlass des Verwaltungsakts (vgl BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 31 f = juris RdNr 24 zum Recht der Arbeitslosenversicherung; BSG Urteil vom 6.2.1991 - 13/5 RJ 18/89 - BSGE 68, 144, 146 f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 3 ff = juris RdNr 22 ff zum Antrag auf Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen; vgl Kluth in Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 13. Aufl 2017, § 60 RdNr 8 ff) und - mit Einschränkungen - auch noch bis zu dessen Bestandskraft (vgl BSG Urteil vom 9.8.1995 - 13 RJ 43/94 - BSGE 76, 218, 221 f = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 9 = juris RdNr 23 zur Rücknahme eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach Rentenbewilligung; BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R - juris RdNr 23, zur Einkommensberücksichtigung beim Erziehungsgeld; BVerwG Urteil vom 29.5.1980 - 5 C 65/78 - FamRZ 1981, 208, 209 = juris RdNr 13; zu Sozialleistungsanträgen vgl auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl 2019, § 16 RdNr 10; Waschull in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand September 2019, SGB I, § 16 RdNr 6) .

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob öffentliche Interessen der Antragsrücknahme nach Wirksamwerden des Verwaltungsakts entgegenstehen (vgl zB BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 31 = juris RdNr 24 zur Benachteiligung der Versichertengemeinschaft durch die Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld nach Bewilligung der Leistung; BSG Urteil vom 24.4.2015 - B 4 AS 22/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 71 RdNr 23 bei Dispositionen zu Lasten des Steuerzahlers) und ob infolge der Antragstellung Umstände eingetreten sind, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können (BVerwG Urteil vom 29.5.1980 - 5 C 65/78 - FamRZ 1981, 208, 209 = juris RdNr 13; BSG Urteil vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21 zur Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld) .

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. zur Antragsrücknahme im Verwaltungsverfahren im allgemeinen auch BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 65.78 - Buchholz 436.36 § 15 Nr. 9 = FamRZ 1981, 208 ; VGH München, DVBl. 1982, 1011 ).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt die Wirkung eines Förderungsantrags hinsichtlich des Zeitraums, für den - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - Ausbildungsförderung zu leisten ist, nicht dem uneingeschränkten Bestimmungsrecht des Antragstellers, sondern folgt zwingend aus dem Regelungszusammenhang der §§ 15, 15 a, 46 Abs. 1 und 5, § 50 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 BAföG (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 57.78 - , vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 19.78 - , vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - , vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - <FamRZ 1981, S. 208/209>, vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - und vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 97.80 - ).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

    Ohne Erfolg verweist die Revision auf in anderen Zusammenhängen ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dort Anträge an eine Verwaltungsbehörde auch noch nach deren Entscheidung jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung zurückgenommen werden können (vgl. etwa die von der Revision angeführten Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - [Buchholz 436.36 § 15 Nr. 9 und § 46 Nr. 4 = FamRZ 1981, 208] und vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - [NJW 1988, 275] m.w.N.).
  • VG Regensburg, 07.12.1994 - RO 14 K 93 2132

    Zulässigkeit einer Beantragung einer Ausbildungsförderung zu einem späteren

    Für den Ausschluß der antragsgemäßen Festsetzung eines gegenüber dem Antragsmonat späteren Zeitpunkts des Beginns des Bewillgungszeitraumes, wie er in der Literatur unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgesetz allgemein vertreten wird (Ramsauer/Stallbaum, BAföG, § 14 Anm. 2, Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Anm. 4), kann der Beklagte auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts heranziehen (BVerwG 5 C 34 78 vom 15.11.1979, BVerwGE 59, 130 = FamRZ 1980, 510, 5 [BVerwG 15.11.1979 - BVerwG 5 C 34.78] C 57 78 vom 15.11.1979, Buchholz 436 36, § 15 BAföG Nr. 6, 5 C 65.78 vom 29.5.1980 , FamRZ 1981, 208; 5 C 97, 80 vom 13.1.1983, FamRZ 1983, 1176 [BVerwG 13.01.1983 - BVerwG 5 C 97/80] ).

    "Es bleibt offen, ob ein Förderungsantrag als zulässig angesehen werden könnte, in dem praktisch zur Bedingung gemacht wird, daß die Förderung erst zu einem späteren, als dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BAföG bestimmten Zeitpunkt einsetzen soll" Auch in der folgenden Entscheidung vom 29.5.1980, FamRZ 1981, 208, [BVerwG 29.05.1980 - 5 C 65.78] führt das Bundesverwaltungsgericht aus, daß ebenso wie in dem vom Senat entschiedenen Verfahren 5 C 57.78 offen bleiben könne, ob ein solcher dem § 15 Abs. 1 Satz 2 BAföG entgegenstehender Vorbehalt, überhaupt zulässig wäre, da sich aus den Antragsunterlagen ein entsprechender zeitlicher Vorbehalt nicht ergebe.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht so weit, daß es sogar ausdrücklich zuläßt, daß ein Antrag auf Ausbildungsförderung noch nach ergangener Entscheidung bis zur Rechtskraft der Förderentscheidung zurückgenommen werden kann und gleichzeitig die in dem Rechtsmittelverfahren abgegebene Erklärung als neuer Antrag gewertet wird, der dann zum "richtigen" Zeitpunkt beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht (BVerwG FamRZ 81, 208 ff).

  • LSG Bayern, 13.09.2001 - L 9 EG 10/99

    Gewährung von Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr eines Kindes;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 29.05.1980 (FamRZ 81, 208) in einem Fall, in dem sich die dreimonatige Rückerstreckung des Bewilligungszeitraums nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAföG a.F. wegen der Einkommensverhältnisse der Antragstellerin als ungünstig erwiesen hatte, eine Rücknahme des ursprünglichen Antrags auf Ausbildungsförderung und das Stellen eines späteren neuen Antrags noch nach Bescheiderlass für zulässig gehalten.

    Unter Berufung auf u.a. die obige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.05.1980 a.a.O. hat das Bundesverwaltungsgericht nachfolgend im Urteil vom 03.04.1987 festgestellt, dass der Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung zurückgenommen werden könne.

  • BVerwG, 30.10.2014 - 7 C 9.13

    Heizkraftwerk; Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage; Zuteilungsantrag; Haupt- und

    Dabei sind auch das Gesamtverhalten und die näheren Umstände, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Erklärung stehen, zu berücksichtigen, soweit in ihnen der wirkliche Wille erkennbar zum Ausdruck kommt (Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 - Buchholz 402.25 § 8 AsylVfG Nr. 5 S. 10 - juris Rn. 20 und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 S. 24 - juris Rn. 14).
  • VG Halle, 30.08.2013 - 4 A 244/12

    Anfechtungsklage gegen Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Grundsätzlich kann der Antragsteller den für den Erlass eines mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakts erforderliche Antrag jedenfalls bis zum Ergehen der Entscheidung über den Antrag zurücknehmen, da er auch nach Antragstellung die Dispositionsbefugnis über seinen Antrag behält (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - juris Rn. 13, vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - juris Rn. 24 und vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 24.98 - juris Rn. 14; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 22 Rn. 89; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rn. 67 sowie § 35 Rn. 237).

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn bereits durch die Stellung des Antrags Umstände eingetreten sind, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    4 a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 BVerwG VI 91.60 (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 BVerwG V 10.65 (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 BVerwG 5 C 65.78 (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R

    Spontanberatung beim Erziehungsgeld, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Für das Erziehungsgeldrecht ist nämlich bisher ungeklärt, ob nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts eine Bindung an den Antrag bereits, wenn er beschieden worden ist oder nach Erteilung des Widerspruchsbescheides, wenn der ergangene Bescheid bestandskräftig geworden ist (vgl insbesondere BSGE 60, 79, 82 f, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 37, 257, 260 = SozR 2200 § 1248 Nr. 3; BSGE 46, 279, 282 = SozR 2200 § 1248 Nr. 25; BSGE 76, 218, 221 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3; vgl auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in NJW 1988, 275, FamRZ 1981, 208, 209 sowie NVwZ 1989, 860).
  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R

    Erziehungsgeld, Einkommensberechnung bei voraussichtlichem Einkommen

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 97.80

    Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit

  • BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98

    Recht der Landwirtschaft - Rücknehmbarkeit eines Antrags auf Sonderprämie für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2007 - 13 A 3185/05

    Widerrufbarkeit einer Rücknahme eines Antrags auf Verlängerung der Zulassung nach

  • VGH Hessen, 09.11.1994 - 8 UE 589/93

    Rücknahme des Antrags auf Milchaufgabevergütung nach Bekanntgabe des

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 11 U 288/09

    Amtspflichten des Zulassungsausschusses für die vertragsärztliche Zulassung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1990 - 5 S 357/90

    Stellplatzablösevereinbarung - Zahlung bei Rücknahme des Bauantrags

  • OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 A 30/16

    Beihilfe; Antrag; Rücknahme des Antrags; Widerrufsvorbehalt; Widerruf

  • VGH Hessen, 09.11.1994 - 8 UE 401/93

    Doppelwirkung eines Bescheides über die Milchaufgabe-Vergütung und Verpflichtung

  • BVerwG, 05.01.1988 - 5 B 148.87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für neue

  • OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22

    Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme

  • VG Köln, 04.07.2002 - 1 K 2925/99
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.06.1980 - 2 AR 21/80   

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https://dejure.org/1980,21804
OLG Zweibrücken, 19.06.1980 - 2 AR 21/80 (https://dejure.org/1980,21804)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.06.1980 - 2 AR 21/80 (https://dejure.org/1980,21804)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 2 AR 21/80 (https://dejure.org/1980,21804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,21804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 208
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 08.01.1980 - Allg. Reg. 86/79

    Vormundschaftsgericht; Abgaberegelung; Wichtiger Grund Zweckmäßigkeit; Mündel;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.06.1980 - 2 AR 21/80
    Ein wichtiger Grund zu der Abgabe liegt vor, wenn es im Interesse des Mündels liegt, einem anderen als dem an sich zuständigen Gericht die Vormundschaft zu übertragen (BayObLG FamRZ 1980, 290).

    Aus diesen Gründen ist es im allgemeinen als wichtiger Grund für die Abgabe anzusehen, wenn das Mündel in einer Anstalt untergebracht ist, die nicht in dem Bezirk des Vormundschaftsgerichts liegt (BayObLG FamRZ 1980, 290; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. Februar 1980 - 3 SA 6/80; Senatsbeschlüsse vom 9. April 1980 - 2 AR 10/80, vom 24. April 1980 - 2 AR 13/80, und vom 27. Mai 1980 - 2 AR 16/80, sämtliche n.v.).

  • BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82

    Entziehung der Personensorge eines nichtehelichen Kindes der Mutter; Antrag auf

    Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).
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