Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.10.1981

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   BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80   

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https://dejure.org/1981,281
BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80 (https://dejure.org/1981,281)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1981 - IVb ZR 598/80 (https://dejure.org/1981,281)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - IVb ZR 598/80 (https://dejure.org/1981,281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe eines Unterhaltsanspruchs zwischen getrennt lebenden Eheleuten - Berücksichtigung von zur Zeit des Zusammenlebens entstandenen Schulden - Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Verwertung eines ihm gehörenden Baugrundstücks zur Erfüllung seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1578, § 1581
    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 232
  • MDR 1982, 302
  • FamRZ 1982, 23
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
    Sie steht aber insoweit, wie der Bundesgerichtshof bereits zu § 21 a FürsPflVO, der Vorgängerregelung des § 90 BSHG, entschieden hat, unter der aufschiebenden Bedingung, daß Unterstützungsleistungen der Sozialbehörde tatsächlich erbracht werden (BGHZ 20, 127, 131).
  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
    Auch bei zwei schulpflichtigen Kindern, wie sie vorliegendenfalls vorhanden sind, scheidet eine Teilzeitbeschäftigung nicht von vornherein aus (BGH, Urteil vom 9. Hai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572).
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
    Reicht das verfügbare oder erzielbare Einkommen des Beklagten für den Unterhalt der Klägerin nicht aus, muß der Beklagte zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht notfalls das ihm gehörende Baugrundstück verwerten (vgl. BGHZ 75, 272, 278 f.), sei es daß er auf diese Weise Barmittel erlangt oder daß er mit Hilfe des Erlöses die Schulden auf ein Maß zurückführt, das ihm wieder größeren finanziellen Bewegungsspielraum verschafft.
  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80

    Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
    So hat der Senat durch Urteil vom 5. November 1980 - IV b ZR 549/80 - (FamRZ 1981, 17, 18 m.w.N.) entschieden, daß von der Mutter eines elfjährigen Kindes, das für einen Teil des Tages die Schule besucht und während dieser Zeit keiner Versorgung bedarf, grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung erwartet werden kann.
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
    Vielmehr ist gegebenenfalls darauf abzustellen, was er bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit verdienen könnte (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1981 - IV b ZR 566/80 -, FamRZ 1981, 539, 540).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Wenn die fragliche Verbindlichkeit vom Beklagten im Einverständnis mit ihrer Mutter eingegangen und der Kreditbetrag von dieser verwendet worden ist, so wäre dieser Umstand zwar geeignet, die Berücksichtigungsfähigkeit der Verbindlichkeit gegenüber einem Anspruch der Mutter auf Ehegattenunterhalt zu begründen (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 24); das gilt aber nicht auch für den Anspruch auf Kindesunterhalt, etwa wenn die Mutter mit den Mitteln rein persönliche Bedürfnisse befriedigt hat.

    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Unterhaltsberechtigte selbst auch nach Überleitung seines Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger für die Zukunft Zahlung an sich verlangen kann (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1981 IVb ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 25).

    Der Unterhaltsverpflichtete kann im übrigen ungeachtet einer Überleitung nach § 90 BSHG an den Unterhaltsberechtigten befreiend zahlen (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 aaO; BGHZ 20, 127, 133).

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2021 - 24 U 7/21

    Haftung mehrerer Beschenkter eines Hausgrundstücks im Falle der Verarmung des

    Die schriftliche Anzeige bewirkt den Übergang des Anspruchs für die Zeit, für die der leistungsberechtigten Person die Leistung ohne Unterbrechung erbracht wird, § 93 Abs. 2 SGB XII. Mit dieser Maßgabe kann die Überleitung durch einen Verwaltungsakt sowohl für bereits geleistete als auch für künftig noch zu leistende Sozialhilfe erfolgen (BGH, Urteil vom 07-10-1981 - IV b ZR 598/80 -, NJW 1982, 232), insbesondere kann eine Überleitung für eine in der Vergangenheit erbrachte Sozialleistung erfolgen, wenn bereits - wie hier - zum Zeitpunkt der Sozialhilfegewährung ein Anspruch gegen den Dritten bestand und dieser noch nicht erfüllt ist.
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    (b) Dieser Regelung ist nach Ansicht des erkennenden Senats freilich nicht zu entnehmen, daß so, wie es die Rechtsprechung bei der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs nach §§ 90, 91 BSHG a.F. angenommen hat (vgl. BGHZ 20, 127, 131 f; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 25; vom 18. März 1992 - XII ZR 1/91 - FamRZ 1992, 797, 799 und vom 14. Juni 1995 - XII ZR 171/94 - FamRZ 1995, 1131, 1133) und wie es zum Teil auch nach der Einführung der Legalzession in § 91 Abs. 1 BSHG n.F. auf der Grundlage des § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG für Unterhaltsansprüche weiterhin vertreten wird (Brudermüller, FuR 1995, 17, 19; s. auch Künkel, FamRZ 1994, 540, 548; Seetzen, NJW 1994, 2505), auch ein Schadensersatzanspruch nach § 116 Abs. 1 SGB X lediglich aufschiebend bedingt durch die tatsächliche Erbringung von Sozialhilfeleistungen auf den SHT übergeht.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1336/80   

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https://dejure.org/1981,3042
BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1336/80 (https://dejure.org/1981,3042)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 1 BvR 1336/80 (https://dejure.org/1981,3042)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 1 BvR 1336/80 (https://dejure.org/1981,3042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eltern - Alleinige Ausübung der elterlichen Sorge - Scheidung - Fürsorgerecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1671 § 1672; GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur elterlichen Sorge bei Getrenntleben

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 983
  • FamRZ 1982, 23
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