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BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81 |
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Unterhaltsbemessung für eheliche minderjährige Kinder bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltspflichtigen - Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung - Bestimmung des Maßes des zu gewährenden Unterhalts ...
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BGB § 1610
Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts; Höhe des Barunterhalts bei überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1429
- MDR 1983, 737
- FamRZ 1983, 473
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81
Bei minderjährigen Kindern - auch der Kläger zu 1. hatte im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet - richtet sich die Lebensstellung wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit nach der der Eltern (Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 669; vgl. für das nichteheliche Kind § 1615 c BGB).Aber selbst wenn für die Lebensstellung von Kindern geschiedener Eltern allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils zugrunde gelegt werden, bedeutet das nicht, daß den Kindern eine der Lebensführung und den überdurchschnittlichen guten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen entsprechende Lebensgestaltung ermöglicht werden müßte (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1980 a.a.O. im Anschluß an BGH Urteil vom 13. Dezember 1968 - IV ZR 685/68 - FamRZ 1969, 205, 207).
- BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81
Aber selbst wenn für die Lebensstellung von Kindern geschiedener Eltern allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils zugrunde gelegt werden, bedeutet das nicht, daß den Kindern eine der Lebensführung und den überdurchschnittlichen guten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen entsprechende Lebensgestaltung ermöglicht werden müßte (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1980 a.a.O. im Anschluß an BGH Urteil vom 13. Dezember 1968 - IV ZR 685/68 - FamRZ 1969, 205, 207). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80
Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81
Hierzu hat der Senat bereits entschieden, daß für den Barunterhaltsbedarf der Kinder aus geschiedener Ehe, die bei einem sie betreuenden sorgeberechtigten Elternteil leben, regelmäßig die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen, nicht sorgeberechtigten Elternteils maßgebend sind, wenn die Einkünfte beider Eltern sich im mittleren Bereich halten und das Einkommen des Naturalunterhalt gewährenden Elternteils nicht höher ist als das des anderen (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543, 545 m.w.N. zum Meinungsstand). - BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80
Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81
Der Grundsatz von Treu und Glauben, auf dem die Auskunftspflicht letztlich beruht, verbietet es, eine Auskunft noch zu verlangen, wenn feststeht, daß sie die Unterhaltsverpflichtung unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80 - FamRZ 1982, 996 m.w.N.). - BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
Übernahme von Privatschulkosten
Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81
Das Recht und die Pflicht, ein Kind zu erziehen, ist gem. § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Personensorge; die insoweit vom Sorgeberechtigten zu treffenden Entscheidungen darf der andere Elternteil nicht mit unterhaltsrechtlichen Mitteln indirekt beeinflussen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 324/81 - FamRZ 1983, 48).
- BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19
Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen" …
Schließlich ist das Maß des den Kindern zu gewährenden Unterhalts auch maßgeblich durch das "Kindsein" geprägt (Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473, 474), berechtigt also insbesondere nicht zu einer gleichen Teilhabe am Elterneinkommen. - BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
Bemessung von Kindesunterhalt
Für den Unterhalt von Kindern aus geschiedener Ehe, die bei dem sie betreuenden sorgeberechtigten Elternteil leben, sind regelmäßig die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen, nicht sorgeberechtigten Elternteils maßgebend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473, 474).Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).
Wie dieser Lebensstil im einzelnen beschaffen ist, welche Bedürfnisse des Kindes auf seiner Grundlage zu befriedigen sind und welche Wünsche des Kindes als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 aaO S. 474; Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 60), kann nicht allgemein gesagt, sondern nur im Einzelfall unter Würdigung der besonderen Verhältnisse der Betroffenen festgestellt werden.
- OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 4 UF 265/12
Konkrete Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt
Für den Unterhalt von Kindern aus geschiedener Ehe, die bei dem sie betreuenden sorgeberechtigten Elternteil leben, sind regelmäßig die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen, nicht sorgeberechtigten Elternteils maßgebend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473, 474).Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).
Wie dieser Lebensstil im Einzelnen beschaffen ist, welche Bedürfnisse des Kindes auf seiner Grundlage zu befriedigen sind und welche Wünsche des Kindes als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 aaO S. 474; Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 60), kann nicht allgemein gesagt, sondern nur im Einzelfall unter Würdigung der besonderen Verhältnisse der Betroffenen festgestellt werden.
- BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94
Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt …
Solange der Unterhaltsverpflichtete die Schulden zu tilgen hat und nur über entsprechend geringere Einkünfte verfügen kann, nimmt das minderjährige Kind, dessen Lebensstellung nicht etwa durch die Verhältnisse im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe seiner Eltern festgelegt ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 = FamRZ 1983, 473), an dem wirtschaftlich geminderten Lebensstandard teil (…vgl. Soergel/Häberle a.a.O. § 1610 RdNr. 2). - BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95
Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer …
Das hat das Berufungsgericht verneint und sich hierbei im wesentlichen hinsichtlich des Ehegattenunterhalts auf die Grundsätze des Senatsurteils vom 22. Juni 1994 (XII ZR 100/93 - FamRZ 1994, 1169 = NJW 1994, 2618), Hinsichtlich des Kindesunterhalts auf diejenigen des Senatsurteils vom 29. Februar 1983 (IVb ZR 362/81 FamRZ 1983, 473 - NJW 1983, 1429) bezogen. - KG, 26.06.2019 - 13 UF 89/17
Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf …
(viii) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird für Fälle einer konkreten Berechnung des Kindesunterhalts darauf hingewiesen, dass die Unterhaltsgewährung für Kinder (lediglich) die Befriedigung ihres - ggfs. auch gehobenen - Lebensbedarfs bedeutet, aber nicht Teilhabe am Luxus sowie weiter, dass auch ein in besten Verhältnissen lebender Unterhaltspflichtiger nicht das schuldet, was das Kind wünscht, sondern was es braucht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81, FamRZ 1983, 473 [bei juris Rz. 14]). - BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84
Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger …
Auch die jetzt in den genannten Bestimmungen gesetzlich geregelte Pflicht zur Auskunfterteilung beruht letztlich auf dem Grundsatz von Treu und Glauben (Senatsurteile vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1192 und vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473). - BGH, 06.10.1987 - VI ZR 155/86
Bestimmung des Unterhaltsschadens; Erweiterung des Revisionsantrages
Zwar richtet sich die für den Umfang des Unterhaltsanspruchs maßgebliche Lebensstellung eines Kindes (§ 1610 Abs. 1 BGB ) nach der der Eltern (…BGH Urt. v. 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 669; v. 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473 ; v. 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151 ).Auch in besten Verhältnissen lebend schuldet der Unterhaltsverpflichtete nicht das, was das Kind wünschen mag und er ihm gewähren könnte, sondern allein das, was es braucht (BGH Urt. v. 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 60, bezogen auf noch in der Ausbildung befindliche volljährige Kinder;… vgl. auch BGH Urt. v. 13. Dezember 1968 - IVb ZR 685/68 - FamRZ 1969, 205, 207, v. 23. April 1980 aaO. und v. 26. Oktober 1983 - IVb ZR 13/82 - FamRZ 1984, 39, 40).
- BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82
Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung …
Ihre Lebensstellung richtet sich nach der ihrer Eltern, wobei es insbesondere auf deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse ankommt (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473 m.w.N.).Bei der Bemessung des (um den Anteil der Mutter ergänzten) Gesamtbarbedarfs des Kindes ist zu beachten, daß dieser während des Heranwachsens und in der Schul- und Ausbildungszeit wesentlich durch das "Kindsein" geprägt ist und nicht unbegrenzt mit dem Einkommen der Eltern steigt (Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 762/81 - FamRZ 1983, 473, 474).
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten …
b) Das Maß des ihm zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach seiner von dem barunterhaltspflichtigen Beklagten abgeleiteten Lebensstellung (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 = FamRZ 1983, 473 m.w.N.;… Göppinger/Strohal, Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 657), d.h. in erster Linie nach dem maßgeblichen Einkommen des Beklagten (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544 f unter 2 b; vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 = FamRZ 1986, 151 und vom 16. Juni 1993 - XII ZR 49/92 = FamRZ 1993, 1304, 1306), durch das zugleich dessen Leistungsfähigkeit bestimmt wird. - BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84
Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87
Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit - …
- BGH, 16.06.1993 - XII ZR 49/92
Bemessung des Unterhalts bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen
- OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97
Treuwidrige Geltendmachung eines Auskunftsanspruch bei Kindesunterhalt
- OLG Hamm, 06.07.1987 - 8 UF 557/86
Unterhaltsrechtsstreit wegen der Erhöhung des Unterhaltsbedarfs eines in Polen …
- OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
Unterhalt des Kindes - Maßstäbe
- BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89
Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
- BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85
Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit
- OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
Auskunft - Unterhaltsbedarf - überdurchschnittliche Einkünfte
- OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …
- KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
Kosten für eine Konfirmationsfeier und Reisen als Sonderbedarf
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt …
- OLG Köln, 13.01.1994 - 14 UF 206/93
Quotenmäßige Beteiligung des Unterhaltsberechtigten an den Einkünften des …
- OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 11 UF 1817/03
Bemessung des Unterhalts eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes …
- OLG Hamm, 27.10.1995 - 12 UF 132/95
Geltendmachung und Umfang des Auskunftsanspruchs
- OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83
Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene …
- AG Schorndorf, 10.12.1987 - 5 F 319/87
Gehobener Lebensbedarf eines Wehrpflichtigen
- OLG Düsseldorf, 07.10.1988 - 3 UF 234/87
- OLG Köln, 26.05.1998 - 4 UF 8/98
Rechtsschutzbedürfnis bei Auskunftswiderklage des Unterhaltsberechtigten
- OLG Hamm, 04.10.1995 - 12 UF 132/95
- OLG Frankfurt, 14.12.1994 - 2 UF 201/94
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs im …
- OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
- OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 141/02
Abänderung eines Unterhaltstitels wegen Anrechnung eines fiktiven Unterhalts auf …
- KG, 25.11.1991 - 16 UF 4364/91
Unterhalt; Neue Bundesländer; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse; Wohnkosten; …
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 38/88
Bewertung einer Berufungsbegründung hinsichtlich der Zahlung von nachehelichem …
- OLG München, 21.06.1988 - 4 UF 29/88
Auskunfsverpflichtung bei Unterhaltsansprüchen nach §§ 58 ff. Ehegesetz (EheG) …
- OLG Bremen, 08.09.1983 - 3 UF 12/83
Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Bemessung einer Ausbildungsförderungsleistung
- AG Ludwigslust, 05.09.2005 - 5 F 65/03
- KG, 05.09.2000 - 18 UF 223/00
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Saarbrücken, 03.04.1997 - 6 UF 4/97
Prozeßkostenvorschußanspruch des volljährigen Kindes
- OLG Düsseldorf, 04.10.1985 - 3 UF 272/84
- KG, 25.11.1987 - 18 UF 907/87
- OLG Düsseldorf, 07.04.1986 - 3 UF 147/85