Rechtsprechung
BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Klage wegen Abänderung von Unterhaltsansprüchen vor Klageerhebung - Abänderung von Teilanerkenntnisurteil bei Unterhaltsansprüchen bei Veränderung der Gehaltssituation - Anforderungen an Bindung an im abzuändernden Urteil verwendete Richtsätze für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578, § 1606
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1458
- MDR 1984, 654
- FamRZ 1984, 374
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 322/81
Unterhalt - Umfang - Beamter - Eheliches Kind - Einkommen - Dienstbezüge - …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 70, 151, 154 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77] sowie Senatsurteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 349 m.w.N. und zuletzt Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 322/81 - FamRZ 1983, 49) und wird von der Revision des Beklagten nicht beanstandet.Wie der Senat - nach Begründung der Revision - bereits entschieden hat, sind die kindbezogenen Bestandteile der Dienstbezüge, die ein beamteter Elternteil gemäß § 40 Abs. 3 BBesG als Teil seines Einkommens bezieht, zwischen den Elternteilen nicht auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 aaO).
- BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
Abänderungsklage (§ 323 ZPO)
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Die Klägerinnen konnten - wie im vorliegenden Verfahren geschehen - erst nach Eintritt der Voraussetzungen des § 323 ZPO eine Korrektur der früheren Entscheidung begehren (vgl. BGHZ 34, 110 mit Anm. Johannsen bei LM ZPO § 323 Nr. 8). - BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 70, 151, 154 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77] sowie Senatsurteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 349 m.w.N. und zuletzt Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 322/81 - FamRZ 1983, 49) und wird von der Revision des Beklagten nicht beanstandet.
- BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78
Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Es entspricht der ständigen, im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Mai 1979 (IV ZR 57/78 - FamRZ 1979, 694) entwickelten Rechtsprechung des Senats, daß die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse bestehen kann (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - FamRZ 1982, 684, vom 8. Dezember 1982 - IVb ZR 338/81 - FamRZ 1983, 260 und vom 18. Mai 1983 - IVb ZR 375/81 - FamRZ 1983, 803). - BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78
Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Es entspricht der übereinstimmenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß ein Unterhaltspflichtiger, der einer zumutbaren und tatsächlich möglichen Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, sich unterhaltsrechtlich so behandeln lassen muß, als wenn er das daraus erreichbare Einkommen tatsächlich erzielt hätte (vgl. BGHZ 75, 272, 274 f.;… Göppinger/Wenz Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1167 ff. m.w.N.). - BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80
Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 70, 151, 154 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77] sowie Senatsurteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 349 m.w.N. und zuletzt Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 322/81 - FamRZ 1983, 49) und wird von der Revision des Beklagten nicht beanstandet. - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80
Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Auch wenn die Mutter der Klägerinnen schon damals im gleichen Umfang wie jetzt erwerbstätig gewesen wäre, hätte das den Barunterhaltsanspruch der Klägerinnen gegen den Beklagten nicht beeinflußt, weil die Mutter der Klägerinnen damals wie auch jetzt durch deren Pflege und Betreuung ihre Unterhaltspflicht vollständig erfüllt und zu ergänzenden Barunterhaltsleistungen jedenfalls solange nicht verpflichtet ist, wie ihr Einkommen das des Beklagten nicht erheblich übersteigt (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543). - BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80
Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, die bei dem anderen Elternteil geblieben sind, nicht dadurch entfällt, daß der Unterhaltspflichtige eine neue Ehe eingeht und im Einvernehmen mit seinem neuen Ehegatten Aufgaben der Haushaltsführung und der Betreuung von Kindern aus der neuen Ehe übernehmen will (vgl. BGHZ a.a.O. sowie die Senatsurteile vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 und vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 728/80 -, nicht veröffentlicht). - BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Da dem Abänderungsbegehren nicht bereits für die Zeit ab Zugang eines Gesuchs auf Armenrechtsbewilligung oder Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Klage oder Klageerweiterung entsprochen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365), kommt es auf diesbezügliche Feststellungen nicht an. - BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80
Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen …
Auszug aus BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, die bei dem anderen Elternteil geblieben sind, nicht dadurch entfällt, daß der Unterhaltspflichtige eine neue Ehe eingeht und im Einvernehmen mit seinem neuen Ehegatten Aufgaben der Haushaltsführung und der Betreuung von Kindern aus der neuen Ehe übernehmen will (vgl. BGHZ a.a.O. sowie die Senatsurteile vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 und vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 728/80 -, nicht veröffentlicht). - BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 338/81
Vereinbarung nachehelicher Unterhaltspflichten in einem gerichtlichen Vergleich - …
- BGH, 18.05.1983 - IVb ZR 375/81
Neubemessung des Scheidungsunterhalts im Abänderungsverfahren - Ausscheiden …
- BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 728/80
Unterhaltsanspruch des ehelichen Sohnes gegen seine Mutter - Wegfall der …
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 741/80
Berücksichtigung von zukünftigen Regelbeförderungen im öffentlichen Dienst bei …
- BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78
Abänderung des berechneten nachehelichen Unterhalts - Bemessung des …
- LG Landshut, 18.01.2017 - 13 S 2208/15
Keine Beseitigung eines Holzflechtzauns wegen rein optischer Veränderung des …
Die Grundsätze aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1984 (NJW 1984, 1458) seien weiterhin anwendbar. - BGH, 07.02.2018 - XII ZB 338/17
Statthaftigkeit eines isolierten Drittwiderantrags zur Geltendmachung eines …
Sie ist zwischen den Elternteilen auch dann nicht auszugleichen, wenn auch der andere Elternteil Beamter ist (Fortführung der Senatsurteile vom 3. November 1982, IVb ZR 322/81, FamRZ 1983, 49 und vom 11. Januar 1984, IVb ZR 10/82, FamRZ 1984, 374).Ein gewisser unterhaltsrechtlicher Ausgleich erfolgt nur insoweit, als die kindbezogenen Bestandteile der Beamtenbezüge dem für die Unterhaltsbemessung relevanten Einkommen des Empfängers zuzurechnen sind, weil hierzu unbeschadet einer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung grundsätzlich alle Einkünfte gehören, die einem Unterhaltsschuldner zufließen (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1982 - IVb ZR 322/81 - FamRZ 1983, 49, 50 f. und vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376).
- BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von …
Der zu seiner Bemessung damals herangezogenen Richtlinie kommt ebensowenig eine Bindungswirkung zu wie den in den alten Bundesländern von der unterhaltsrechtlichen Praxis entwickelten Unterhaltsrichtlinien, Tabellen, Verteilungsschlüsseln oder sonstigen Berechnungsmethoden (…Senatsurteile a.a.O. und vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).Vielmehr kann er nach Eintritt der Abänderungsvoraussetzungen verlangen, daß bei der Abänderungsentscheidung der volle Unterhalt zugrundegelegt wird (Senatsurteile vom 11. Januar 1984 a.a.O. 376 und vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 78785 - FamRZ 1987, 259, 262).
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Dementsprechend hat der Senat in einem Fall, in dem der Kläger im Vorprozeß zwar den ganzen Unterhaltsanspruch geltend gemacht, jedoch einen geringeren Betrag gefordert und zugesprochen erhalten hatte, als er nach der Beurteilung des damals erkennenden Gerichts hätte beanspruchen können, entschieden, daß der Kläger nicht darauf beschränkt ist, im Abänderungsverfahren statt des vollen Unterhalts weiterhin nur den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend zu machen und dessen Anpassung an die zwischenzeitlichen Veränderungen zu verlangen; vielmehr kann er nach Eintritt der Voraussetzungen des § 323 ZPO verlangen, daß bei der Abänderungsentscheidung der volle Unterhaltsanspruch zugrunde gelegt wird (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376).Nach der Rechtsprechung des Senats kann die rechtliche Bindung des Gerichts der Abänderungsklage an die Grundlagen des früheren Urteils nur solche unverändert gebliebenen tatsächlichen Verhältnisse erfassen, die der Richter des ersten Verfahrens - nach dem Vortrag der Parteien und einer etwa durchgeführten Beweisaufnahme - festgestellt und denen er Bedeutung für die Unterhaltsbemessung beigelegt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375;… s. ferner Zöller/Vollkommer aaO. § 323 Rdn. 40).
Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 11. Januar 1984 aaO. S. 374, 375 und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985 582 583).
- BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
Das abändernde Gericht ist bei der Unterhaltsberechnung nicht an die Berechnungsweise des Ausgangsgerichts bei der Berücksichtigung des mietfreien Wohnens gebunden (Fortführung von Senat, NJW 1984, 1458 [BGH 11.01.1984 - IVb ZR 10/82] = LM § 1610 BGB Nr. 10 = FamRZ 1984, 374; NJW-RR 1987, 516 = LM § 58 EheG Nr. 18 = FamRZ 1987, 257 und NJW-RR 1990, 580 = FamRZ 1990, 981).Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (st.Rspr. des Senats vgl. Urteile vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375, vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790 und vom 15. November 1989 - IVb ZR 95/88 - FamRZ 1990, 280, 281 jeweils m.w.N.).
Die Bindung kann sich danach u.a. erstrecken auf die Ermittlung der Einkommensverhältnisse, die Einbeziehung fiktiver Einkünfte oder besonderer Belastungen (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 aaO.), auf den Pauschalabzug berufsbedingter Aufwendungen, soweit dies in einem Prozeßvergleich dem Parteiwillen entsprach (…Senatsurteil vom 23. April 1986 aaO.), auf einen konkret ermittelten Lebensbedarf (Senatsurteile vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583 …und vom 15. November 1989 aaO.) oder die Anrechnung oder Nichtanrechnung von bestimmten Einkommensanteilen, z.B. den Kinderzuschuß zur Rente (…Senatsurteil vom 14. Februar 1990 - XII ZR 51/89 - BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Bindung 5 = FamRZ 1990, 981, 984).
Dagegen kommt den von der unterhaltsrechtlichen Praxis entwickelten Unterhaltsrichtlinien, Tabellen, Verteilungsschlüsseln oder sonstigen Berechnungsmethoden keine ähnliche Bindungswirkung zu, weil sie keine beizubehaltenden Urteilselemente, sondern nur Hilfsmittel zur Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe "angemessener Unterhalt" oder "Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen" sind (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 aaO.).
- BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
Bemessung von Kindesunterhalt
Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (…vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375). - OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 4 UF 265/12
Konkrete Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt
Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (…vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375). - BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86
Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …
Zur Möglichkeit eines Unterhaltsgläubigers, der in einem Vorprozeß einen hinter seinem vollen Unterhalt zurückbleibenden Rentenbetrag geltend gemacht und zugesprochen erhalten hat, in einem weiteren Rechtsstreit seinen vollen Unterhaltsanspruch durchzusetzen (im Anschluß an BGH FamRZ 1984, 374).Unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 11. Januar 1984 (IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374) ist das Oberlandesgericht zutreffend davon ausgegangen, daß entgegen der Auffassung des Amtsgerichts die Beklagte durch die Bindungswirkung des früheren Urteils nicht darauf beschränkt ist, im Abänderungsverfahren statt des vollen Unterhalts weiterhin nur den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend zu machen und dessen Anpassung zu verlangen; vielmehr kann sie nach Eintritt der Voraussetzungen des § 323 ZPO verlangen, daß bei der Abänderungsentscheidung der volle Unterhaltsanspruch zugrunde gelegt wird (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 78/85 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
In seiner Entscheidung vom 11. Januar 1984 (a.a.O. S. 376) hat der Senat dargelegt, daß es mit den Grundsätzen der Billigkeit nicht zu vereinbaren wäre, wenn ein Unterhaltsgläubiger, der mit seiner Unterhaltsklage nicht seinen gesamten, an sich berücksichtigungsfähigen Unterhaltsbedarf oder sonst einen hinter dem ihm an sich zustehenden Unterhalt zurückbleibenden Rentenbetrag geltend macht - ohne damit nur eine Teilklage zu erheben (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 19/84 - FamRZ 1985, 690) - und mit seinem Klageantrag in vollem Umfang durchdringt, künftig nur noch den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend machen könnte.
- BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
Damit entfällt die Möglichkeit, in diesem Punkt auf die Grundlagen des Vergleichs zurückzugehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 = FamRZ 1984, 374, 375). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Daraus, daß das Gericht im Abänderungsverfahren an Unterhaltsrichtlinien, die bei einer früheren Entscheidung angewendet worden sind, nicht gebunden ist (so das vom Oberlandesgericht zitierte Urteil des Senats vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376), folgt nichts gegen die hier geforderte Beachtung des Parteiwillens. - BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84
Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89
Klage auf Abänderung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau - Bemessung des …
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 24/91
Abänderung der rechtlichen Bewertung des Ersturteils
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …
- BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85
Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende …
- BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90
Anrechnung des Erziehungsgeldes
- BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 91/85
Bindung des Richters im Abänderungsverfahren
- OLG Hamm, 24.06.1987 - 5 UF 160/86
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83
Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
- OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09
Zulässigkeit einer Abänderungsklage
- BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86
Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des …
- OLG Koblenz, 20.02.1990 - 11 UF 880/89
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs
- BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85
Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners
- OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen …
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87
Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung
- BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89
Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
- BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89
Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von …
- OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
Zahlung von Kindesunterhalt; Unzulässigkeit der Berufung auf eine Ausfallhaftung …
- BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94
Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
- BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 59/82
Präklusionswirkung eines Urteils - Entstehen von Abänderungsgründen vor und nach …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 UF 15/14
Anspruch eines Ehegatten auf Auskehr kinderbezogener Familienzuschläge
- BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
- OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen …
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88
Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten
- OLG Saarbrücken, 11.03.1987 - 9 UF 144/85
Änderung der Düsseldorfer Tabelle; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
- OLG Schleswig, 14.09.1987 - 15 UF 63/86
Erstgericht; Vortrag ; Abänderungsklage; Unterhaltsanspruch; Tatsächliche …
- BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur …
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84
... neuer Umstände bei der Abänderungsklage
- BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
- LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens
- BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der …
- OLG Jena, 26.05.2009 - 1 WF 105/09
Zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen …
- OLG Koblenz, 03.02.1986 - 13 WF 1509/85
Unterhalt; Teilklage; Leistungsklage
- OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05
- OLG Saarbrücken, 27.06.2012 - 9 UF 146/11
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung eines …
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Nachehelichenunterhalt: Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven …
- BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der …
- OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer …
- KG, 05.02.1993 - 3 UF 4458/92
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen auf Unterhalt, wenn der …
- OLG München, 17.10.1985 - 26 UF 996/85
Berücksichtigung steuerfreier Spesen als Einkommen i.R.e. auf Änderung der …
- OLG Stuttgart, 12.09.2018 - 17 UF 215/17
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch in Kindesunterhaltsverfahren: Ausgleich …
- OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
Minderjährigenunterhalt: Fiktive Zurechnung des früher erzielten Einkommens des …
- OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
Begriff der Mutwilligkeit
- OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
Unterhalt des Kindes - Maßstäbe
- OLG Köln, 07.03.2001 - 27 UF 176/00
Ziel einer Abänderungsklage
- OLG Bamberg, 03.06.1992 - 2 WF 65/92
Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen bei Trennungsunterhalt und Beschwerde …
- BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 54/83
Ermittlung des auf Grund der veränderten Einkommensverhältnisse zustehenden …
- LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 232/15
Gegenstandswert für ein Einigungsstellen-Einsetzungsverfahren nach dem …
- OLG München, 26.06.2009 - 10 U 3867/08
Zulässigkeit der Abänderungsklage: Andere rechtliche Beurteilung der …
- OLG Brandenburg, 22.05.2007 - 10 UF 239/06
Kindesunterhalt: Zurechnung fiktiven Einkommens bei gesteigerter …
- OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98
Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 63/88
Erweiterung eines Berufungsantrags - Abänderungsklage - Eheliche …
- OLG Karlsruhe, 24.09.1987 - 2 UF 19/85
Unterhalt; Rentenanspruch; Versorgungsausgleich; Abänderungsklage
- OLG Hamburg, 06.05.1985 - 2 WF 21/85
Kürzung des Unterhaltsbedarfs; Volljähriges Kind; Leben bei Elternteil; …
- OLG Celle, 02.11.2006 - 19 UF 30/06
Fiktive Zurechnung von erzielbarem Einkommen i.R.d. Verletzung der …
- OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 2 UF 305/94
Geltendmachung von Unterhalt ohne nähere Aufschlüsselung in Elementar- und …
- OLG Düsseldorf, 02.07.1987 - 4 UF 9/87
- OLG Karlsruhe, 13.02.1986 - 16 UF 282/85
Tatsächliche Verhältnisse; Düsseldorfer Tabelle; Änderung der Verhältnisse
- OLG Saarbrücken, 08.12.2005 - 6 UF 34/05
Berechnung des Trennungsunterhalts; Berücksichtigung der Arbeitnehmeranteile zur …
- OLG Hamm, 03.05.2002 - 13 UF 118/01
- OLG Düsseldorf, 24.04.1986 - 10 UF 253/85
Negative Härteklausel; Unterhaltsanspruch; Eheähnliche Partnerschaft; …
- OLG München, 21.06.1988 - 4 UF 29/88
Auskunfsverpflichtung bei Unterhaltsansprüchen nach §§ 58 ff. Ehegesetz (EheG) …
- OLG Köln, 05.03.1987 - 21 UF 177/86
- OLG Hamm, 17.04.1996 - 5 UF 183/95
Berücksichtigung des Steuervorteils wegen Wiederverheiratung des …
- OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - VI UF 237/90
- OLG Düsseldorf, 18.03.1988 - 3 UF 218/87
Elterliche Haftung; Haftungsanteile; Kindergeld; Sorgeberechtigtes Elternteil
- BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 56/83
Berücksichtigung von Sozialhilfe und Wohngeld im Rahmen der Berechnung des …
- OLG Bamberg, 13.01.1988 - 2 WF 310/87
- KG, 06.10.1986 - 12 U 6341/84
Voraussetzungen der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung; Maßstäbe zur Bestimmung …
- OLG Frankfurt, 23.09.1986 - 1 WF 220/86
- OLG Frankfurt, 27.02.1985 - 1 UF 225/84
- OLG Düsseldorf, 18.05.1987 - 2 UF 98/86
- OLG Nürnberg, 07.10.1986 - 7 UF 3147/85
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 19/83
Überprüfung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs - Voraussetzungen für einen …
- BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82
Geltendmachung eines Änderungsbegehren hinsichtlich eines Unterhaltsanspruchs …
- OLG Düsseldorf, 12.02.1986 - 10 WF 33/86