Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.03.1986

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85   

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https://dejure.org/1985,2234
BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85 (https://dejure.org/1985,2234)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85 (https://dejure.org/1985,2234)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - BReg. 1 Z 81/85 (https://dejure.org/1985,2234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Feststellung des Erbrechts des Staates; Fiskus des Freistaates Bayern als Erbe; Wirksame Enterbung durch Testament; Unterschrift als Voraussetzung für eine formgültige Errichtung eines Testaments; Anforderungen an die Testierfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück; Wesentlich; Nachlaßgegenstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 728
  • FamRZ 1986, 729
  • Rpfleger 1986, 294
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Nach seinem so gebildeten Urteil muß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln können (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728, 730 und ständige Rechtsprechung des Senats; Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 1; Wetterling/Neubauer/Neubauer ZEV 1995, 46).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Insbesondere wenn ein Grundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1996, 287/291).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99

    Unterzeichnung eines gemeinschaftlichen Testaments durch neben den Text des

    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Vor allem wenn ein Grundstück seinem Wert nach einen wesentlichen Teil des Vermögens bildet, kann in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Erbe zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 ; OLG Köln, FamRZ 1991, 1482).
  • BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten

    Dagegen ist es für den Begriff der Erbenstellung nicht entscheidend, ob dem Erben nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten noch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Vorteil an der Erbschaft verbleibt (BayObLG FamRZ 1986, 728/731, 835/837).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    (3) Insbesondere wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person oder bestimmte Personen deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 /731; FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Für die Erbenstellung nicht entscheidend ist dabei, ob dem Erben nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch Vermächtnisse gehören, noch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Vorteil an der Erbschaft zukommt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1986, 728/731; 835/837; 2001, 1174/1176, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln kann (BayObLGZ 1979, 256 und BayObLG, FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Es entspricht schließlich der Lebenserfahrung, daß die Erblasserin ihrem land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundvermögen größere Bedeutung beigemessen hat als ihren Ersparnissen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 982/983; BayObLG FamRZ 1986, 728/731 und 1991, 982/983).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97

    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

    Das Landgericht konnte daher dieser Verfügung zu Recht den fortbestehenden Willen der Erblasserin entnehmen, daß der Beteiligte zu 1 ihr Alleinerbe sein sollte (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 6).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • KG, 04.01.2011 - 1 W 471/10

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Beschwerdebefugnis des

  • BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90

    Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines

  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 06.03.1997 - 1Z BR 118/96

    Ermittlungen zur gemeinschaftlichen Errichtung eines Ehegattentestaments

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,363
OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85 (https://dejure.org/1986,363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.1986 - 15 W 423/85 (https://dejure.org/1986,363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 1986 - 15 W 423/85 (https://dejure.org/1986,363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 2247
    Erbrecht; Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung; Formerfordernis der eigenhändigen Unterschrift.

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formunwirksames Testament; Unterschrift auf einem unverschlossenen Briefumschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 873
  • FamRZ 1986, 728
  • Rpfleger 1986, 386
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 18.05.1905 - IV 7/05

    Eigenhändiges Testament; Unterschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85
    So haben das RG (RGZ 61, 7 und RGZ 110, 166), OLG Neustadt (MDR 1962, 133) und OLG Düsseldorf (NJW 1972, 260) den Standpunkt der Vorinstanzen bestätigt, die die Formgültigkeit solcher Testamente verneint hatten.
  • LG Aachen, 06.10.1961 - 5 S 175/61
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85
    So haben das RG (RGZ 61, 7 und RGZ 110, 166), OLG Neustadt (MDR 1962, 133) und OLG Düsseldorf (NJW 1972, 260) den Standpunkt der Vorinstanzen bestätigt, die die Formgültigkeit solcher Testamente verneint hatten.
  • BayObLG, 02.03.1982 - BReg. 1 Z 129/81
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85
    Demgegenüber hat das KG (JFG 21, 36) ein sogen. Brieftestament mit Absender gebilligt; das BayObLG (BayObLGZ 1982, 131) hat die tatrichterliche Würdigung, die Unterschrift auf verschlossenem Umschlag sei ausreichend, bestätigt, und das OLG Frankfurt (NJW 1971, 1811) hat im Anschluß an die Anmerkung von Mattern zur bereits erwähnten Entscheidung des BGH (BWNotZ 1961, 230) den Standpunkt vertreten, bei der Unterzeichnung eines Vermerks auf einem Umschlag sei der Testiercharakter im Zweifel zu bejahen.
  • OLG Frankfurt, 14.06.1971 - 6 W 191/71
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85
    Demgegenüber hat das KG (JFG 21, 36) ein sogen. Brieftestament mit Absender gebilligt; das BayObLG (BayObLGZ 1982, 131) hat die tatrichterliche Würdigung, die Unterschrift auf verschlossenem Umschlag sei ausreichend, bestätigt, und das OLG Frankfurt (NJW 1971, 1811) hat im Anschluß an die Anmerkung von Mattern zur bereits erwähnten Entscheidung des BGH (BWNotZ 1961, 230) den Standpunkt vertreten, bei der Unterzeichnung eines Vermerks auf einem Umschlag sei der Testiercharakter im Zweifel zu bejahen.
  • RG, 07.02.1925 - IV 485/24

    Eigenhändiges Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85
    So haben das RG (RGZ 61, 7 und RGZ 110, 166), OLG Neustadt (MDR 1962, 133) und OLG Düsseldorf (NJW 1972, 260) den Standpunkt der Vorinstanzen bestätigt, die die Formgültigkeit solcher Testamente verneint hatten.
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Die für die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments nach § 2247 Abs. 1 BGB zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (vgl. BayObLGZ 1991, 158/161; OLG Hamm FamRZ 1986, 728; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2247 Rn. 11 und 13; Bamberger/Roth/Litzenburger BGB § 2247 Rn. 16; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 25; Voit in Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 4. Aufl. § 2247 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    Nach der zu § 2247 BGB ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Unterschrift des Erblassers beim eigenhändigen Testament eine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung, weil nur sie die Ernstlichkeit und die abschließende Willensbildung des Erblassers garantiert (vgl. Senat OLGZ 1986, 292 = FamRZ 1986, 728; BayObLG NJW-RR 1991, 1222; OLG Köln Rechtspfleger 2000, 163; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582).

    Es fehlt an dem erforderlichen Mindestmaß von Rechtssicherheit gegen die jederzeitige freie Abänderung der letztwilligen Verfügung ohne neue Unterschrift (vgl. Senat OLGZ 1986, 292, 294 = FamRZ 1986, 728).

  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02

    Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von

    Sinn und Zweck dieser vom Gesetz ausdrücklich geforderten Unterschrift ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, die Übernahme der Verantwortung für den darüber stehenden Text zu dokumentieren sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen (OLG Hamm FamRZ 1986, 728).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Unterschrift sich am Rand befindet, weil auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum mehr war (OLG Hamm, FamRZ 1986, 728; BayObLG FamRZ 1986, 728, 729), wenn ein Testament auf einem gefalteten Bogen niedergeschrieben ist, die Unterschrift sich unterhalb des Textes auf der linken inneren Seite befindet und die Ergänzung daneben auf der rechten Seite oben erfolgt (BGH NJW 1974, 1083, 1084), oder wenn sich die Unterschrift auf einem verschlossenen Testamentsumschlag befindet (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212).

  • BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97

    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

    Die Selbstbenennung der Erblasserin am Anfang des Textes der letztwilligen Verfügung stellt keine Unterschrift im Sinn des § 2247 Abs. 1 BGB dar (vgl. BayObLGZ FamRZ 1988, 1211, OLG Hamm OLGZ 1986, 292; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 14, MünchKomm/Burkart BGB 2. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 2247).
  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 Wx 81/10

    Auslegung eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments

    Das Gesetz verlangt in § 2247 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterschrift des Erblassers aus einem dreifachen Grund: Sie soll die Identifikation des Erblassers ermöglichen, sie soll sein Bekenntnis zum Inhalt des Schriftstücks als seinem letzten Willen verdeutlichen, und sie soll den Abschluss der Verfügung kennzeichnen (vgl. Senat FamRZ 1986, 728).
  • OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93

    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

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  • BayObLG, 26.11.1993 - 1Z BR 84/93

    Form eines Testamentsunterzeichnung auf der zugeklebten Lasche des Umschlags

    b) Wird ein nicht unterzeichnetes Testament - wie hier - in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt, der mit der Aufschrift "Testament!" sowie mit dem eigenhändigen Namenszug der Erblasserin versehen ist, kann nach Lage des Falles der Umschlag Teil der Urkunde und damit die Testamentsform gewahrt sein, wenn dem Namenszug auf dem Umschlag keine selbständige Bedeutung zukommt und wenn dieser mit dem Text auf dem einliegenden Blatt in einem so engen Zusammenhang steht, dass er sich nach dem Willen der Erblasserin und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Abschluss der einliegenden Erklärung darstellt (BayObLGZ 1991, 158/161; BayObLG NJW-RR 1989, 9 = FamRZ 1988, 1211/1212; BayObLGZ 1982, 131/132 f.; OLG Hamm OLGZ 1986, 292/294; Palandt/Edenhofer Rn. 15, Staudinger/Firsching BGB 12.Aufl. Rn. 56, Erman/ Schmidt BGB 9. Aufl. Rn. 9, MünchKomm/Burkhart BGB 2. Aufl. Rn. 30 f., Soergel/Harder BGB 12. Aufl. Rn. 29 m.w.Nachw., Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag 2. Aufl. Rn. 29, jeweils zu § 2247).
  • LG Bonn, 27.02.2004 - 10 O 417/02
    Erst die eigenhändige Unterschrift garantiert die Ernstlichkeit der letztwilligen Verfügung, dient dem Schutz vor Übereilung und dokumentiert die Übernahme der Verantwortung für den darüber stehenden Testamentstext; zudem dienst sie der Vermeidung von Streitigkeiten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 728; Palandt - Edenhofer, § 2247 Rdnr. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 24.04.2008 - 9 T 30/08
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (OLG Hamm, FamRZ 86, 728).
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