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   OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85   

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https://dejure.org/1986,2629
OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85 (https://dejure.org/1986,2629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.1986 - 3 UF 346/85 (https://dejure.org/1986,2629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 1986 - 3 UF 346/85 (https://dejure.org/1986,2629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1361, 1603, 1634
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; einkommensmindernde Berücksichtigung der einem Elternteil entstehenden Kosten aus der Wahrnehmung seines Umgangsrechts.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrtkosten; Ausübung des Umgangsrechts; Doppelte Pauschalierung ; Unterhaltstabellen; Besucherfreibetrag; Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361, § 1601, § 1634

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1033
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1982 - 16 UF 131/81

    Unterhaltsleistungen; Entgegennahme von Unterhaltsleistungen; Vertretungsrecht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85
    Die Düsseldorfer Tabelle - die der Senat zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts stets anwendet - enthält auf der Bedarfsseite pauschalierte Beträge, in denen bereits sämtlicher generell voraussehbarer Bedarf berücksichtigt ist, auch der durchschnittliche Aufenthalt der Kinder bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1111).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 1 UF 113/83

    Berücksichtigung der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85
    Ob in Ausnahmefällen, insbesondere bei ohnehin geringem Einkommen des Unterhaltspflichtigen (vgl. OLG Frankfurt - 1. Familiensenat - FamRZ 1984, 178) im Verhältnis zum sorgeberechtigten Ehegatten der Vorwegabzug solcher Fahrtkosten gerechtfertigt sein kann, erscheint zweifelhaft, mag aber hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85
    Der Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder richtet sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (h.m., BGH FamRZ 1981, 543), das in den Unterhaltstabellen schematisch in pauschalierte Einkommensbereiche zusammengefaßt ist.
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85
    Dies hat der BGH (FamRZ 1984, 470) für den Teilbereich der zusätzlichen Baraufwendungen für Kinder während eines mehrwöchigen Ferienaufenthalts bei dem umgangsberechtigten Elternteil entschieden.
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Das gilt grundsätzlich sowohl gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind als auch gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1987, 1295; OLG Frankfurt 3. Familiensenat FamRZ 1987, 1033; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 58 f [OLG Karlsruhe 20.06.1991 - 2 UF 92/91]; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 2. Aufl. § 1634 Rdn. 31; Rolland/Nehlsen - von Stryk FamK § 1634 Rdn. 23; Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 30; Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB § 1634 Rdn. 325; Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 386, 994; ähnlich auch Göppinger/Strohal Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 271, 675; abweichend für den Ehegattenunterhalt OLG Frankfurt 1. Familiensenat FamRZ 1984, 178 und 1991, 78; ihm folgend MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1634 Rdn. 34; Palandt/Diederichsen BGB 53. Aufl. § 1634 Rdn. 41 und Heiß/Heiß Unterhaltsrecht I 3.161; vgl. aber auch Heiß/Deisenhofer aaO. 12.28).
  • OLG Frankfurt, 18.12.1987 - 3 UF 294/87

    Umgangsbefugnis; Abholung vom Wohnort; Sorgeberechtigter Vater; Vergleich;

    Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte das Kind, mit dem er zum Umgang berechtigt ist, von dessen Wohnort abzuholen und dorthin wieder zurückzubringen; die dadurch entstehenden Kosten hat er selbst zu tragen (Senat FamRZ 1987, 1033).
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