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   BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85   

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BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85 (https://dejure.org/1987,829)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1987 - IVb ZB 18/85 (https://dejure.org/1987,829)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 (https://dejure.org/1987,829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelung des Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens - Beschwerde der Bayerischen Apothekerversorgung - Berücksichtigung der Versorgungsanwartschaft des Ehemanns zum Nennwert - Erfordernis einer Umrechnung auf der Grundlage des Barwerts - Dynamik ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 69
  • MDR 1988, 130
  • FamRZ 1987, 1241
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
    Es verkennt nicht, daß die Anpassungsregelung in § 28 Abs. 2 der Satzung (identisch mit der entsprechenden Regelung der Bayerischen Ärzteversorgung, mitgeteilt in BGHZ 85, 194, 199) lediglich die nach Eintritt des Versorgungsfalles eingewiesenen Renten betrifft und daß weiterhin die Renten gemäß § 33 der Satzung nach festen Prozentsätzen der Beiträge bemessen werden - eine solche Rentenbemessung ist typisch für eine im Anwartschaftsstadium statische Versorgung (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362 m.w.N.).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik; vgl. etwa Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 a.a.O. und BGHZ 85, 194, 199).

    Es gälten im wesentlichen dieselben Erwägungen, die zu dieser Frage in BGHZ 85, 194, 204 f. angestellt worden seien.

    Da auch in diesen beiden Versorgungssystemen, die der Gesetzgeber zum Vergleichsmaßstab erhoben hat, weder ein Rechtsanspruch auf Anpassungen besteht (vgl. etwa RVO-Verbandskommentar § 1272 Rdn. 3), noch die tatsächlichen Anpassungen stets über 3 % liegen - 1978 erfolgte etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt keine Anpassung, 1983 in der Beamtenversorgung nur eine solche von rund 2 % - kommt es für die Bejahung der Volldynamik einer Versorgung lediglich darauf an, daß deren Anpassungen zum einen in der Vergangenheit langfristig mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung Schritt gehalten haben und daß dies zum anderen auch für die Zukunft zu erwarten ist (vgl. BGHZ 85, 194, 202 ff.).

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84

    Anwartschaft - Versorgungswerk - Volldynamisch - Statisch

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
    Es verkennt nicht, daß die Anpassungsregelung in § 28 Abs. 2 der Satzung (identisch mit der entsprechenden Regelung der Bayerischen Ärzteversorgung, mitgeteilt in BGHZ 85, 194, 199) lediglich die nach Eintritt des Versorgungsfalles eingewiesenen Renten betrifft und daß weiterhin die Renten gemäß § 33 der Satzung nach festen Prozentsätzen der Beiträge bemessen werden - eine solche Rentenbemessung ist typisch für eine im Anwartschaftsstadium statische Versorgung (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362 m.w.N.).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik; vgl. etwa Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 a.a.O. und BGHZ 85, 194, 199).

  • OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83

    Ausgleich der berufsständischen Versorgungsanrechte des Ehemannes; Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
    Vor allem aber verändert sich der durch die vollzogene Beitragszahlung einmal bestimmte Wert der Versorgungsanwartschaft bis zum Eintritt des Versorgungsfalles nicht, während es bei den volldynamischen Versorgungen auch danach noch zu regelmäßigen, auf der allgemeinen Einkommensentwicklung beruhenden Anpassungen kommt (vgl. dazu etwa OLG Celle FamRZ 1986, 913, 914).
  • OLG München, 19.10.1984 - 16 UF 1431/83

    Architektenversorgung; Bayerische Versicherungskammer; Anwartschaftsstadium;

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
    Das Oberlandesgericht geht im Anschluß an die Erwägungen in BGHZ 84, 194, 204 f. [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81] (ähnlich OLG München FamRZ 1985, 294 f.) ersichtlich davon aus, daß auch künftig mindestens eine nahezu gleiche Entwicklung der Anpassungsraten zu erwarten ist, weil dann, wenn sich die allgemeinen Rahmenbedingungen in der von der Bayerischen Apothekerversorgung befürchteten Weise verschlechterten, sich auch in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung geringere Anpassungen als früher nicht vermeiden ließen.
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80

    Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
    In seiner die Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester betreffenden Entscheidung vom 10. Juli 1985 (IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119) hat der Senat auch bereits ausgeführt, daß es aus Gründen der unumgänglichen Typisierung und Pauschalierung verfassungsrechtlich unbedenklich sein kann, wenn etwa eine Dynamik im Ausmaß von etwa 1, 5 bis 2 Prozentpunkten vom Verordnungsgeber nicht exakt erfaßt wird.
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
    Das Oberlandesgericht geht im Anschluß an die Erwägungen in BGHZ 84, 194, 204 f. [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81] (ähnlich OLG München FamRZ 1985, 294 f.) ersichtlich davon aus, daß auch künftig mindestens eine nahezu gleiche Entwicklung der Anpassungsraten zu erwarten ist, weil dann, wenn sich die allgemeinen Rahmenbedingungen in der von der Bayerischen Apothekerversorgung befürchteten Weise verschlechterten, sich auch in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung geringere Anpassungen als früher nicht vermeiden ließen.
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

    Zu Recht hat das Oberlandesgericht die Versorgungsanwartschaft des Ehemannes bei der Bayerischen Apothekerversorgung als im Anwartschaftsteil statisch und nur in der Leistungsphase volldynamisch bewertet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 2002 - XII ZB 122/99 - FamRZ 2002, 1554, 1555; vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241).
  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01

    Versorgungsausgleich: Ausschluss - Bayerische Apothekerversorgung -

    Die Versorgung der Bayerischen Apothekerversorgung ist im Anwartschaftsstadium statisch, im Leistungsstadium hingegen dynamisch; das gilt jedenfalls für die Zeit von 1990 bis 1999 (im Anschluss an BGH, 23. September 1987, IVb ZB 18/85, NJW-RR 1988, 69 für die Jahre 1975 bis 1983).

    Da die Versorgung aber nur im Anwartschaftsteil statisch (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1988, 69), im Leistungsteil hingegen volldynamisch ist, sind die Umrechnungswerte der Tabelle 1 gemäß § 2 Abs. 2 der Barwertverordnung um den Faktor 1, 6 zu erhöhen.

    Maßgebend ist insoweit eine langfristige Vergleichbarkeit, die auch in Zukunft zu erwarten ist (BGH, NJW-RR 1988, 69).

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und

    Die Rechtsbeschwerde beruft sich aber nicht nur auf eine allgemeine Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, die gleichermaßen Einfluss auf die Maßstabversorgungen haben können (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241, 1242).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Die Rechtsbeschwerde beruft sich aber nicht nur auf eine allgemeine Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, die gleichermaßen Einfluss auf die Maßstabsversorgungen Einfluss haben können (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241, 1242).
  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Sollte die wirtschaftliche Situation des BVV zu einem deutlichen Absinken der Zinserträge unter das derzeitige Niveau führen, so dürfte eine solche Entwicklung einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechen, die nicht ohne Auswirkungen auch auf die künftigen Anpassungen der Beamtenversorgung bleiben wird (vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 = FamRZ 1987, 1241, 1242).
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen

    Das gilt sogar dann, wenn die Beiträge an eine regelmäßig angepaßte allgemeine Bemessungsgrundlage gekoppelt sind, etwa an den jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zu dieser Frage hat der Senat inzwischen in seinem Beschluß vom 23. September 1987 (aaO) Stellung genommen.

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99

    Bewertung von Versorgungsanrechten der Bayerischen Apothekerversorgung

    Das Oberlandesgericht hat die Versorgungsanwartschaft des Ehemannes bei der Bayerischen Apothekerversorgung im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241) zu Recht als im Anwartschaftsteil statisch und in der Leistungsphase volldynamisch bewertet.
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 70/85

    Realteilung von Anwartschaften der Bayerischen Ärzteversorgung

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 121/02

    Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Apothekerversorgung;

  • OLG Köln, 27.03.2006 - 4 UF 198/03

    Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in den öffentlichrechtlichen

  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer

  • OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04

    Versorgungsausgleich: Bewertung von Versorgungsrechten der Ländernotar Leipzig

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 129/86

    Einbeziehung einer nach Ende der Ehezeit bewilligten Invaliditätsrente

  • OLG Koblenz, 02.07.2002 - 9 UF 229/02

    Behandlung einer Versorgung der Bayerischen Architektenversorgung im

  • BGH, 29.06.1988 - IVb ZB 61/85

    Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung - Erweiterte

  • OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89

    Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung; Eigentum an der Ehewohnung; Dingliches

  • OLG Frankfurt, 12.10.1988 - 4 UF 129/85

    Berechnung des Ehezeitanteils einer Altersversorgung bei der Nassauischen

  • OLG Nürnberg, 25.01.1990 - 11 UF 4109/89

    Durchführung des Versorgungsausgleiches nach einer Scheidung; Einbezug von

  • BGH, 04.10.1990 - II ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswerk der

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 63/85

    Versorgungsanrechte bei der Bayerischen Ärzteversorgung - Durchführung des

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung von Rentenanwartschaften des

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