Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 09.12.1986

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.10.1986 - 6 WF 70/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5649
OLG Zweibrücken, 07.10.1986 - 6 WF 70/86 (https://dejure.org/1986,5649)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.10.1986 - 6 WF 70/86 (https://dejure.org/1986,5649)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 6 WF 70/86 (https://dejure.org/1986,5649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 124; BRAGO §§ 122, 123, 124
    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung mit Ratenzahlungsanordnung; Einziehung der Raten bis zur Deckung der anwaltlichen Regelgebühr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 19.09.1983 - 21 WF 110/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.1986 - 6 WF 70/86
    Die herrschende Meinung bejaht dies unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Entwurfs des Gesetzes über die Prozeßkostenhilfe (BT-Dr. 8/3068 S. 22, 33, 34), und auf den Sinn der Regelung des § 124 Abs. 3 BRAGO, nach der eine Festsetzung der endgültigen Vergütung erst erfolgen kann, wenn die von der Partei zu zahlenden Beträge beglichen sind, und eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Partei erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint (vgl. OLG Köln AnwBl 1984, 103; OLG Schleswig AnwBl 1984, 457; OLG Stuttgart AnwBl 1985, 49; OLG Hamm AnwBl 1985, 50; Mümmler, JurBüro 1980, 1441, 1460; 1984, 893).

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat an; wegen der Begründung im einzelnen, auch zu den von Hartmann vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken (Kostengesetze 21. Aufl. § 124 BRAGO Anm. 1), wird auf den Inhalt des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 19. September 1983 (AnwBl 1984, 103) Bezug genommen.

  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 1 Ta 45/03

    Keine Festsetzung von Differenzgebühren des im Wege der Prozesskostenhilfe

    Die Beschwerdekammer verkennt nicht, dass die überwiegende Rechtsprechung und Lehre die Ansicht vertritt, dass die Festsetzung auch der weiteren Gebühren entsprechend § 124 Abs. 1 BRAGO zulässig und geboten ist (vgl. OLG Nürnberg JurBüro 1989, 370; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 403; LAG Köln Rechtspfleger 1988, 381; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 370; OLG Düsseldorf MDR 1989, 362; OLG Oldenburg JurBüro 1990, 232; LAG Hamm NZA-RR 1997, 444; LAG Frankfurt Beschluss v. 29. Februar 2000 Az: 9 Ta 53/00; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr 7 zu § 124 BRAGO; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., Rdnr 2 zu § 124 BRAGO).
  • OLG Schleswig, 28.09.1987 - 15 WF 93/87
    FamS] JurBüro 1984, 1852; AnwBl 1984, 457; OLG Hamm JurBüro 1985, 892; MDR 1985, 149; AnwBl 1985, 50; OLG Stuttgart Rpfleger 1985, 164; OLG Stuttgart AnwBl 1985, 49; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 403; Grunsky, NJW 1980, 2041, 2045; Mümmler, JurBüro 1981, 489, 497 ff; Chemnitz in Riedel/Sußbauer, BRAGO 5. Aufl.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.1986 - 8 W 80/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3540
OLG Stuttgart, 09.12.1986 - 8 W 80/86 (https://dejure.org/1986,3540)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.1986 - 8 W 80/86 (https://dejure.org/1986,3540)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 8 W 80/86 (https://dejure.org/1986,3540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 124
    Prozeßkostenhilfe; Aufhebung der Prozeßkostenhilfebewilligung wegen Zahlungsrückstands vor Entscheidung über einen Abänderungsantrag.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 403
  • Rpfleger 1987, 175
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 23.07.1984 - 10 WF 957/84

    Prozeßkostenhilfeentscheidung; Nachträgliche Abänderung ; Nachträgliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1986 - 8 W 80/86
    Zwar kann der Hilfsbedürftige nach wohl überwiegender Meinung auch nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens bei einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei dem Prozeßgericht die Neufestsetzung der Raten bzw. deren Wegfall beantragen (vgl. OLG Nürnberg OLGZ 1985, 116 ff mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes; Philippi in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 120 Rdn. 15; Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 124 Anm. 4).
  • OLG Koblenz, 08.04.2008 - 7 WF 277/08

    Verwirkung des Rechts zur Entziehung der Prozesskostenhilfe nach einer

    Daraus folgt, dass dann, wenn die Voraussetzungen des § 124 Nr. 4 ZPO gegeben sind, i.d.R. die Prozesskostenhilfe nach dieser Vorschrift aufgehoben wird, bevor einem Antrag auf Aufhebung der Raten wegen nachträglicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse stattgegeben wird (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 403).
  • OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07

    Abänderung der Ratenzahlungsanordnung im PKH-Verfahren

    Zwar kommt eine Abänderungsentscheidung zugunsten eines Antragstellers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nur in Betracht, wenn dieser bis zum Eintritt der veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen war oder nicht so lange im Rückstand ist, dass die Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 87, 403; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.11.2004 - L 6 B 59/04 SF).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 WF 245/06

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen der Nichtzahlung von Raten

    Hat die Partei hingegen die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt, als sie noch leistungsfähig war, bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO auch dann, wenn sie danach leistungsunfähig wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 403; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 850; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 299).
  • LSG Thüringen, 15.11.2004 - L 6 B 59/04

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Eine positive Entscheidung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn er bis zu ihrem Eintritt seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen war oder nicht so lange im Rückstand ist, dass die PKH-Bewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Brandenburg vom 27. März 2000; a.a.O.; OLG Stuttgart vom 9. Dezember 1986 - Az.: 8 W 80/86 in: FamRZ 1987, 403, 404).
  • OLG Koblenz, 02.09.2014 - 7 WF 775/14

    Verfahrenskostenhilfe: Voraussetzungen für Abänderung der Ratenzahlungspflicht

    Daraus folgt, dass dann, wenn die Voraussetzungen des § 124 Nr. 4 ZPO a.F. vorliegen, regelmäßig die Prozesskostenhilfe nach dieser Vorschrift aufzuheben ist, bevor einem Antrag auf Aufhebung der Ratenzahlungsanordnung wegen nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse stattgegeben wird (OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1964, OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 403).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2000 - 10 WF 35/99

    Zu den Voraussetzungen für eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe

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