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   BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87   

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BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87 (https://dejure.org/1988,677)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - IVb ZR 58/87 (https://dejure.org/1988,677)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 (https://dejure.org/1988,677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit wegen erheblicher Körperbehinderung - Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit bei Behinderung schon vor der Eheschließung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1581
    Darlegungs- und Beweislast des angeblich nicht leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 83
  • NJW-RR 1988, 834
  • FamRZ 1988, 930
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 61/80

    Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebes - Anspruch auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Das Berufungsgericht hatte keine Veranlassung, dem ohne entsprechenden Sachvortrag nachzugehen (vgl. BGH Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 61/80 = BGHR ZPO § 139 Abs. 1, Anwaltsprozeß 1; auchSenatsbeschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 51/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Bei der Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB und der Würdigung der beiderseitigen Rechts- und Interessenlagen im Rahmen der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung hat der Tatrichter einen ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum, der nur einer rechtlichen Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. zu § 1587 c BGB:Senatsbeschluß vom 9. März 1988 - IVb ZB 147/87 - zur Veröffentlichung in BGHR BGB § 1587 c Nr. 1, grobe Unbilligkeit, vorgesehen; auch BGHZ 74, 38, 84) [BGH 21.03.1979 - IV ZB 142/78].
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Das Berufungsgericht hat die Voraussetzungen eines Anspruchs der Klägerin nach § 1572 BGB nach Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens rechtsfehlerfrei bejaht und dabei zutreffend hervorgehoben, daß die krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten nicht durch die Ehe bedingt sein muß (vgl.Senatsurteil vom 23. September 1981 - IVb ZR 590/80 = FamRZ 1981, 1163, 1164).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Abgesehen davon, daß sich der Unterhalt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Trennung, sondern dem (hier nur rund drei Monate später liegenden) Zeitpunkt der Scheidung bemißt (vgl.Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 34/85 = FamRZ 1986, 783, 785 m.w.N.) - als der Beklagte einer Erwerbstätigkeit nachging und daraus Einkommen erzielte - hat er im Schriftsatz vom 1. Oktober 1986 selbst vorgetragen, er habe nach seiner Haftentlassung im Bestreben nach finanzieller Unabhängigkeit eine feste Erwerbstätigkeit gesucht; aus diesem Grunde sei es letztlich zur Trennung der Parteien gekommen.
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Das Berufungsgericht hatte keine Veranlassung, dem ohne entsprechenden Sachvortrag nachzugehen (vgl. BGH Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 61/80 = BGHR ZPO § 139 Abs. 1, Anwaltsprozeß 1; auchSenatsbeschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 51/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Bei der Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB und der Würdigung der beiderseitigen Rechts- und Interessenlagen im Rahmen der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung hat der Tatrichter einen ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum, der nur einer rechtlichen Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. zu § 1587 c BGB:Senatsbeschluß vom 9. März 1988 - IVb ZB 147/87 - zur Veröffentlichung in BGHR BGB § 1587 c Nr. 1, grobe Unbilligkeit, vorgesehen; auch BGHZ 74, 38, 84) [BGH 21.03.1979 - IV ZB 142/78].
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84

    Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87
    Die hiermit begründete Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB hält sich - vom Ansatz her - im Rahmen der Rechtsprechung des Senats zu § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB, nach der das für die Heranziehung der Vorschrift wesentliche Erfordernis, daß die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten die Grenze des Zumutbaren übersteigt, auch aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der Lebensverhältnisse der Ehegatten folgen kann (vgl.Senatsurteil vom 25. September 1985 - IVb ZR 49/84 = FamRZ 1986, 443, 444 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20

    Ehegattenunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei einem

    Ob und inwieweit der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen ist, hängt jeweils von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls ab und ist damit grundsätzlich Gegenstand der Beurteilung des Tatgerichts (vgl. Senatsurteil BGHZ 150, 202 = FamRZ 2002, 810, 813), dem insoweit ein eigener Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 933 und vom 15. Februar 2012 - XII ZR 137/09 - FamRZ 2012, 779 Rn. 36).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die über eine gleichrangige weitere Unterhaltspflicht zu einer Leistungsunfähigkeit führen können, trägt zwar der Unterhaltspflichtige (Senatsurteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 931; vgl. auch Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 6 Rdn. 712).
  • BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbemessung bei vollständiger bzw. teilweiser

    Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Rahmen der Dreiteilung trifft den Unterhaltspflichtigen die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründen, weil es sich dabei um eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit handelt (im Anschluss an BGH, 27. April 1988, IVb ZR 58/87, FamRZ 1988, 930, 931).

    Im Rahmen der gebotenen Dreiteilung trifft den Unterhaltspflichtigen allerdings die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründen, weil es sich dabei um eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit handelt (zur Leistungsfähigkeit vgl. Senatsurteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 931; vgl. auch Schilling FF 2008, 279, 292 und Wendl/Dose aaO § 6 Rdn. 712).

  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Bei der Anwendung dieser Härteklausel unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles und im Rahmen der dabei gebotenen Zumutbarkeitsprüfung hat der Tatrichter einen ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum, der nur einer rechtlichen Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 933).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92

    Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten

    Das für die Heranziehung der Vorschrift des § 1579 Nr. 7 BGB wesentliche Erfordernis, daß die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten die Grenze des Zumutbaren übersteigt, kann auch aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der Lebensverhältnisse der Ehegatten folgen (Senatsurteile vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 932 m.N.; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 15/86 - FamRZ 1987, 572, 575).

    Der Tatrichter hat jedoch bei der Würdigung der beiderseitigen Rechts- und Interessenlagen im Rahmen der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung einen ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum, der nur einer rechtlichen Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (Senatsurteil vom 27. April 1988, aaO S. 933).

  • OLG Hamm, 21.11.2012 - 8 UF 14/12

    Erwachsene Tochter zahlt für Heimaufenthalt der Mutter

    Beruft sich der Unterhaltspflichtige auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit, muss er zunächst die seine Lebensstellung bestimmenden Tatsachen wie Alter, Familienstand, Höhe seines Vermögens und Einkommens nebst Verbindlichkeiten, Werbungskosten, Aufwendungen, Betriebsausgaben und sonstige einkommensmindernde Abzugsposten vortragen und ggf. beweisen (Dose, a.a.O., § 8 Rz. 723 mit Verweis auf BGH, FamRZ 1988, S. 930 (931)).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2003 - 9 UF 47/03

    Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

    Der Verwirkungseinwand einer kurzen Ehe kann jedoch dann, wenn in der Ehe keine wechselseitigen Abhängigkeiten begründet worden sind, die Bedürftigkeit nicht ehebedingt ist und weitere, den Unterhaltsverpflichtenden besonders belastende Elemente hinzutreten, eine unbefristete Gewährung von nachehelichem Unterhalt als grob unbillig erscheinen lassen (BGH FamRZ 1988, 930, 932; FamRZ 1986, 443, 444; OLG Köln FamRZ 1999, 93, 94; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 1996, 866, 867; Wendl/Staudigl-Gerhardt, a. a. O., § 4 Rn. 758).

    Gerade solche Umstände sind aber für den auf § 1579 Nr. 7 BGB gestützten Verwirkungseinwand eines kurzen ehelichen Zusammenlebens von besonderer Bedeutung (siehe auch BGH FamRZ 1988, 930).

  • OLG München, 25.07.2017 - 2 UF 458/17

    Kindesunterhalt - Darlegung berufsbedinger Aufwendungen

    Beruft sich der Unterhaltspflichtige auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit muss er zunächst die seine eigene Lebensstellung bestimmenden Tatsachen wie die Höhe seines Einkommens, Werbungskosten, Aufwendungen, Betriebsausgaben oder sonstige einkommensmindernde Abzugsposten vortragen und ggf. beweisen (BGH FamRZ 1988, 930).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 183/92

    Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen unerkannter

    § 1579 Nr. 7 BGB kann auch aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der Lebensverhältnisse folgen, etwa dann, wenn die Ehe zwar nicht von kurzer Dauer war, aber die Eheleute tatsächlich nur wenige Monate zusammengelebt und ihre Lebensverhältnisse noch nicht aufeinander eingerichtet haben (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 932).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZR 180/02

    Entscheidungsmaßstab im Anwaltshaftpflichtprozess

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundsgerichtshofs ist für einen Anspruch aus § 1572 BGB - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - nicht erforderlich, daß die Erwerbsunfähigkeit des Ehegatten durch die Ehe bedingt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 - FamRZ 1988, 930, 931; v. 9. Februar 1994 - XII ZR 183/92 - FamRZ 1994, 566 und v. 10. Juli 1996 - XII ZR 121/95 - FamRZ 1996, 1272, 1273).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Notwendige Begründung einer ablehnenden

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2010 - 6 UF 16/10

    Unterhaltsprozess: Teilurteil bei strittigem unterhaltsrelevantem Einkommen für

  • OLG München, 02.03.1994 - 12 UF 1495/93

    Verwendung von Einkommensteilen zur Vermögensbildung; Berücksichtigungsfähigkeit

  • OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89

    Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1989 - 6 UF 110/88
  • OLG München, 04.02.1993 - 16 UF 1149/92
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   BGH, 27.04.1988 - IV ZR 58/87   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt - Begrenzung - Schwerbehinderung - Heirat

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 83
  • FamRZ 1988, 930
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IV ZR 58/87
    »... Bei der Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB und der Würdigung der beiderseitigen Rechts- und Interessenlagen im Rahmen der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung hat der Tatrichter einen ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum, der nur einer rechtlichen Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. zu § 1587 c BGB : Senat, NJW-RR 1988, 709 ; auch BGHZ 74, 38).
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84

    Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IV ZR 58/87
    Die hiermit begründete Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB hält sich Ä vom Ansatz her Ä im Rahmen der Rechtsprechung des Senats zu § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB , nach der das für die Heranziehung der Vorschrift wesentliche Erfordernis, daß die aus der Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten die Grenze des Zumutbaren übersteigt, auch aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der Lebensverhältnisse der Ehegatten folgen kann (vgl. Senat, FamRZ 1986, 443 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.03.1988 - IVb ZB 147/86

    Anwendung der Härteklausel zu Gunsten des erwerbstätigen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IV ZR 58/87
    »... Bei der Anwendung der Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB und der Würdigung der beiderseitigen Rechts- und Interessenlagen im Rahmen der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung hat der Tatrichter einen ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum, der nur einer rechtlichen Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. zu § 1587 c BGB : Senat, NJW-RR 1988, 709 ; auch BGHZ 74, 38).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IV ZR 58/87
    »... Das BerGer. hat die Voraussetzungen eines Anspruchs der [schwerbehinderten] Kl. [gem.] § 1572 BGB nach Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens rechtsfehlerfrei bejaht und dabei zutreffend hervorgehoben, daß die krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten nicht durch die Ehe bedingt sein muß (vgl. Senat, NJW 1982, 40 - FamRZ 1981, 1163 [hier: I (166) 91 b]).
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