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BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89 |
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FGG § 55
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 1113
- Rpfleger 1989, 397
- BayObLGZ 1989, 242
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15
Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …
bb) Wie die Rechtsbeschwerde allerdings zu Recht rügt, fehlt es bislang an ausreichenden Feststellungen dazu, ob der Notar den Willen, die Mitteilung im Sinne des § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmen, in der erforderlichen Weise äußerlich erkennbar gemacht hat (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1998, 1325, 1326 mwN;… MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1829 Rn. 16;… Staudinger/Veit BGB [2014] § 1829 Rn. 25), etwa indem er von dem genehmigten Vertrag gegenüber dem Grundbuchamt Gebrauch gemacht (BayObLG FamRZ 1989, 1113, 1114; RGZ 121, 30, 33) oder einen entsprechenden Vermerk auf der Vertragsurkunde aufgebracht hat (BayObLG FamRZ 1998, 1325, 1326). - BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97
Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung
Eine solche ist rechtlich zulässig (vgl. BayObLGZ 1989, 242, 247 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 55 FGG Rn.8;… Damrau in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2.Aufl. § 1829 BGB Rn. 9;… Jansen § 55 Rn. 12;… Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 55 Rn. 9).Dafür, daß durch die Erteilung der Doppelvollmacht bzw. durch die auf ihrer Grundlage er folgte Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dem Betroffenen arglistig Schaden zugefügt, insbesondere sein Beschwerderecht sittenwidrig ausgeschlossen werden sollte (vgl. hierzu BayObLGZ 1964, 137, 140 f.; 1989, 242, 253 f.; BayObLG Rpfleger 1991, 457, 458; OLG Celle Nds.Rpfl. 1996, 158; Damrau in Damrau/Zimmermann § 1829 BGB Rn.9 und 11), fehlen jegliche Anhaltspunkte.
- BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94
Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen
Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1973, 188/189; 1989, 242/245).Die Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet grundsätzlich nicht einen sonst verschlossenen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96/98; BayObLGZ 1993, 108/111 und BayObLGZ 1989, 242/249).
- BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97
Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch …
a) Das Vormundschaftsgericht hat Ausfertigungen des Genehmigungsbeschlusses dem Betreuer und dem beurkundenden Notar zugeleitet, da diesem in den Kaufvertragsurkunden von den Vertragschließenden eine sog. Doppelvollmacht erteilt worden war (zur Zulässigkeit einer Doppelvollmacht vgl. BayObLGZ 1989, 242/247 m. w. N.; SchlHOLG OLG-Report 1997, 160;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 55 FGG Rn. 8;… Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1829 BGB Rn. 9;… Jansen § 55 Rn. 12;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 55 Rn. 9). - OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer …
- OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 22/98
Erforderlichkeit einer vormundschaftlichen Genehmigung für von einem …
Der Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) bedarf gem. § 1915 BGB in gleichem Umfang wie der Vormund für die von ihm vorgenommenen Rechtsgeschäfte der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (BayObLG FamRZ 1989, 1113 (1115) . - BayObLG, 19.06.1992 - 3Z BR 28/92
Anfechtung einer Erklärung zur Namenswahl
Es könnte letztlich auch nicht davon gesprochen werden, dass das Verfahren vor dem Standesbeamten an Fehlern von solcher Zahl und solchem Gewicht gelitten hätte, dass die an ein rechtsstaatliches Verfahren zu stellenden Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt gewesen wären (vgl. BayObLGZ 1989, 242). - BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer …
Nur wenn im Genehmigungsverfahren die Mindestanforderungen, die an ein rechtsstaatliches verfahren zu stellen sind, nicht erfüllt sind, ist für die Anwendung von §§ 55, 62 FGG kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1989, 242/248 f.). - BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers
Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, daß der vorliegende Fall nicht mit dem vom Senat mit Beschluß vom 22.6.1989 (BayObLGZ 1989, 242 = FamRZ 1989, 1113 ) verbeschiedenen vergleichbar sei. - OLG Stuttgart, 30.07.1997 - 8 W 321/96
Genehmigungswiderruf
- OLG Koblenz, 09.02.1995 - 5 U 859/92
Grundbuchberichtigungsanspruch und Bereicherungsanspruch wegen Übertragung eines …
- BayObLG, 22.01.1988 - BReg. 1a Z 57/88
Einlegen einer Beschwerde der Mutter gegen eine gerichtlich genehmigte …
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AG Frankfurt/Main, 13.06.1989 - 40 VIII He 30055 |
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- FamRZ 1989, 1113