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BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89 |
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BGB § 1569 ff, § 1577 Abs. 1, § 242; ZPO § 323
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von Erwerbsunfähigkeitsrente zu Gunsten eines Ehegatten; Abänderung eines in der Rechtsmittelinstanz geschlossenen Prozeßvergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhalt - Erwerbsunfähigkeitsrente - Ausgleichspflicht - Abänderung - Prozeßvergleich
Papierfundstellen
- NJW 1990, 709
- NJW-RR 1990, 393 (Ls.)
- MDR 1990, 525
- FamRZ 1990, 269
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 41/88
Berücksichtigung einer nachträglich bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Wird einem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für einen Zeitraum, für den ihm der andere Ehegatte Unterhalt geleistet hat, nachträglich Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt, so kann er dem anderen zum Ausgleich verpflichtet sein (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 41/88 - BGHR BGB vor § 1569 Ausgleichsanspruch 1 = FamRZ 1989, 718 ).Soweit Unterhalt für eine Zeit geleistet worden ist, für die dem Unterhaltsberechtigten, wie hier, nachträglich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wird, kommt nach der Rechtsprechung des Senats ein auf Treu und Glauben (§ 242 BGB ) beruhender Anspruch auf Erstattung der Rentennachzahlung in Betracht, dessen Höhe sich danach bemißt, inwieweit sich der Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraumes gezahlt worden wäre (Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 358/81 - FamRZ 1983, 574, 575 und zuletzt vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 41/88 - FamRZ 1989, 718, 719 f.).
In dem bereits erwähnten Urteil vom 15. Februar 1989 (aaO.) hat der Senat ausgeführt, in den Fällen, in denen die Rente des Unterhaltsberechtigten vollständig oder zum großen Teil auf einem Versorgungsausgleich beruhe, verfehle eine rückwirkend gewährte Rente ihren eigentlichen Zweck, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten für eben diesen zurückliegenden Zeitraum bereits Unterhalt gewährt habe.
Sie unterliegt daher der revisionsrechtlichen Nachprüfung nur insoweit, als sie auf Rechtsirrtum oder einem Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze beruht oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen hat (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 aaO. S. 720 m.w.N.).
- BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 358/81
Unterhaltsbedürftigkeit während eines noch laufenden Bewilligungsverfahrens auf …
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Vielmehr war sie bis zum tatsächlichen Erhalt der Rente auf die Unterhaltsleistungen des Klägers angewiesen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVb ZR 358/81 - FamRZ 1983, 574 ).Soweit Unterhalt für eine Zeit geleistet worden ist, für die dem Unterhaltsberechtigten, wie hier, nachträglich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wird, kommt nach der Rechtsprechung des Senats ein auf Treu und Glauben (§ 242 BGB ) beruhender Anspruch auf Erstattung der Rentennachzahlung in Betracht, dessen Höhe sich danach bemißt, inwieweit sich der Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraumes gezahlt worden wäre (Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 358/81 - FamRZ 1983, 574, 575 und zuletzt vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 41/88 - FamRZ 1989, 718, 719 f.).
- BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85
Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Das gilt insbesondere dann, wenn dem Unterhaltsschuldner selbst, wie hier, nur ein Betrag in der Größenordnung des sogenannten "billigen Eigenbedarfs" verbleibt (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 89/85 - FamRZ 1987, 359, 360 m.w.N.).
- BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Zwar gilt die Vorschrift nur für die Abänderung von Urteilen, nicht dagegen von Prozeßvergleichen (BGHZ GSZ 85, 64). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Danach bedeutet die zeitliche Beschränkung in § 323 Abs. 3 ZPO , daß das Urteil ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung abgeändert werden kann (vgl. schon Senatsurteile vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 347/81 - FamRZ 1984, 353, 355 und vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375;… ebenso Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3306;… Schwab/Maurer Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil I Rdn. 1064;… Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. § 323 Rdn. 42). - BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Insbesondere läßt sich den §§ 1585 Abs. 1 Satz 3, 1586 Abs. 2 Satz 2, 1612 Abs. 3 Satz 2, 1615 Abs. 1 BGB , wonach Unterhalt noch für den (vollen) Monat geschuldet wird, in den der Erlöschenstatbestand fällt, kein übergreifender Rechtsgedanke entnehmen, der die Verschiebung der Abänderung bis zum nächsten Fälligkeitstermin trägt (zur vergleichbaren Frage der zeitlichen Abgrenzung zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt vgl. Senatsurteil BGHZ 103, 62, 67). - BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86
Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Daraus ergibt sich seine Obliegenheit, vorhandenes Vermögen so ertragreich wie möglich zu nutzen, weil auch solche Einkünfte die Bedürftigkeit mindern, die zwar tatsächlich nicht gezogen werden, aber in zumutbarer Weise gezogen werden könnten (Senatsurteil vom 4. November 1987 - IVb ZR 81/86 - FamRZ 1988, 145, 149 m.w.N.). - BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87
Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Wie der Senat mit Urteil vom 19. Oktober 1988 ( IVb ZR 97/87 - BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Abänderungsgrund 2 = FamRZ 1989, 159 ) entschieden hat, ist es dem Unterhaltsschuldner nicht verwehrt, einen auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Rentenbezug des Gläubigers und die dadurch bedingte Minderung seiner Bedürftigkeit mit der Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend zu machen, soweit die bei dieser Klageart bestehenden Einschränkungen, wie sie sich etwa aus der Wesentlichkeitsschwelle des § 323 Abs. 1 ZPO und der Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO ergeben, nicht entgegenstehen. - BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Da die Zinserträge, die ein geschiedener Ehegatte aus der Anlage seines Erlösanteils aus dem Verkauf des früheren ehelichen Anwesens erzielt, die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt haben, können sie nicht zu den Einkünften gerechnet werden, die für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts maßgebend sind (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 347/81
Rechtsnatur des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Bemessung des Unterhalts
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Danach bedeutet die zeitliche Beschränkung in § 323 Abs. 3 ZPO , daß das Urteil ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung abgeändert werden kann (vgl. schon Senatsurteile vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 347/81 - FamRZ 1984, 353, 355 und vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375;… ebenso Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3306;… Schwab/Maurer Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil I Rdn. 1064;… Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. § 323 Rdn. 42).
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …
Vielmehr trifft den Eigentümer dann unterhaltsrechtlich die Obliegenheit - unter Beachtung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen -, eine wirtschaftlich angemessene Nutzung des für ihn zu großen Hauses zu verwirklichen (Senatsurteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 81/86 - FamRZ 1988, 145, 149 und vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 271). - OLG Frankfurt, 15.07.2015 - 5 UF 50/15
Unterhaltsanspruch trotz Fernbleibens vom Schulunterricht
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers besteht hinsichtlich der Frage, ob lediglich die Erträge des Vermögens oder auch der Vermögensstamm zur Erfüllung einer Unterhaltspflicht einzusetzen ist, zumindest im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB eine Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Verwertung seines Vermögens, sofern sein Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhaltsbedarf des Berechtigten zu decken (BGH FamRZ 2004, 1184; FamRZ 1990, 269; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1575). - BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
Vielmehr setzte sich der eheprägende Wohnvorteil in dem Vorteil fort, welchen die Parteien nunmehr in Form von Zinsgewinnen aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile zogen oder ziehen konnten (Senatsurteile vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 272; vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - NJW 2001, 2259, 2261).
- BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
Nach der Scheidung der Ehe besteht hingegen grundsätzlich keine Veranlassung mehr, ein zu großes Haus oder eine zu große Wohnung zu behalten, vielmehr trifft den Ehegatten nun grundsätzlich unterhaltsrechtlich die Obliegenheit - unter Beachtung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen - eine wirtschaftlich angemessene Nutzung des für ihn zu großen Hauses zu verwirklichen (…vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 aaO; vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 = FamRZ 1990, 269, 271). - BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel
Denn dann ist der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte dem Unterhaltspflichtigen zum Ausgleich der nachträglich bewilligten Rente verpflichtet, soweit sie die Unterhaltsschuld mindert (Senatsurteil vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 272 f.).Daß es bei der Beurteilung des Anspruchs auf Erstattung der Rentennachzahlung im Rahmen der Gesamtbetrachtung zur Prüfung der Frage kommt, welcher Unterhaltsanspruch dem Beklagten bei Berücksichtigung des Rentenbezuges von Anfang an zugestanden hätte, ist hier mit Blick auf § 323 ZPO ebensowenig bedenklich wie in anderen Fällen, in denen - etwa im Deliktsrecht - im Rahmen sonstiger Rechtsbeziehungen die Höhe eines Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung bestimmter hinzutretender Umstände fiktiv zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 19. Dezember 1989 aaO, 272 f.).
- BGH, 28.11.2012 - XII ZR 19/10
Kindesunterhalt: Unterhaltsbemessung bei Verletzung der Obliegenheit zur …
Darüber hinaus obliegt es dem Unterhaltspflichtigen, vorhandenes Vermögen in zumutbarem Rahmen so ertragreich wie möglich anzulegen, gegebenenfalls umzuschichten oder erforderlichenfalls zu verwerten (vgl. etwa Senatsurteile vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 271 und vom 21. April 1993 - XII ZR 248/91 - FamRZ 1993, 1065, 1066 zur Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen). - BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens
Für den Zinsgewinn, den die Klägerin - im Falle einer Obliegenheit zur Vermögensumschichtung - aus dem in ihrem Eigenheim gebundenen Eigenkapital ziehen könnte, gilt, soweit dieses Kapital aus dem Erlös des früheren Miteigentumsanteils stammt, nichts anderes (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 272 unter 3 b) cc) am Ende). - OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen
Für den berechtigten Ehegatten ergibt sich aus §°1577 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Obliegenheit, vorhandenes Vermögen so ertragreich wie möglich anzulegen und zu nutzen, weil auch solche Einkünfte seine Bedürftigkeit mindern, die er in zumutbarer Weise ziehen könnte, aber nicht zieht (BGH, FamRZ 1990, 269 ;… Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 425 ff. m. w. N.). - BGH, 04.08.2004 - XII ZR 28/01
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage auf Bewilligung …
Nur ausnahmsweise können besonders schutzwürdige Interessen der Vertragsparteien nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eigene Nebenpflichten begründen, die letztlich sogar in eigene Ansprüche erwachsen können (vgl. Senatsurteile vom 23. März 1983 - IVb ZR 358/81 - FamRZ 1983, 574, vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 41/88 - FamRZ 1989, 718 und vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269). - BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03
Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung …
In diesem Umfang steht der Zulässigkeit der Klage § 323 Abs. 3 Satz 1 ZPO entgegen (…BGH, Urt. v. 26. Januar 1983, IVb ZR 347/81, FamRZ 1984, 353, 355; Urt. v. 19.12.1989, IVb ZR 9/89, NJW 1990, 709, 710). - BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter …
- OLG Saarbrücken, 31.01.2019 - 6 UF 76/18
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des …
- OLG Hamm, 10.12.2014 - 2 WF 166/14
Rechte des Unterhaltsverpflichteten bei rückwirkender Rentenbewilligung zu …
- OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09
Zulässigkeit einer Abänderungsklage
- OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Abänderung eines Anerkenntnisurteils, das …
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
- OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen …
- OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für ein Ehescheidungsverbundverfahren: …
- LAG Köln, 07.07.2015 - 12 Sa 697/13
Abänderungsklage, Berücksichtigung von Überstunden nach Änderung der …
- OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des …
- OLG München, 12.10.1999 - 4 UF 57/99
Berücksichtigung von Aufwendungen auf ein Grundstück beim Zugewinnausgleich; …
- OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 9 UF 1/03
Zur Festsetzung von Trennungsunterhalt
- OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
Berücksichtigung trennungsbedingter Vermögensumschichtung bei Trennungsunterhalt
- KG, 08.06.2007 - 13 UF 118/06
Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Nachscheidungsunterhalts bei langer …
- BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 39/95
Wartezeit für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Voraussetzungen für die …
- OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 2 UF 225/92
Rechtswirkung des Verbundurteils wegen Kindesunterhalts des Kreisgerichts der …
- OLG München, 03.11.2003 - 4 UF 42/03
Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in einem …
- OLG Zweibrücken, 19.11.1996 - 5 UF 138/95
Behandlung abgetrennter Folgesachen; Rechtsfolgen einseitiger …
- OLG Hamm, 07.04.2000 - 11 UF 50/99
Zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensbedingungen.
- OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
- OLG Hamm, 28.06.1996 - 5 UF 20/96
Berücksichtigung von Einkünften des unterhaltsverpflichteten Selbständigen nach …
- OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer …
- OLG Schleswig, 29.06.1992 - 15 UF 22/90
Regelung nachehelicher Unterhaltsansprüche
- OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 WF 90/01
Nachehelicher Unterhalt bei Rentenanspruch des Unterhaltsberechtigten
- OLG Saarbrücken, 08.06.2000 - 6 UF 140/99
Berechnung des Trennungsunterhalts
- OLG Zweibrücken, 21.01.1997 - 5 UF 78/95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 6 UF 38/95
Feststellung des eheangemessenen Bedarfs bei überdurchschnittlich hohem …
- OLG Hamm, 17.02.1995 - 10 UF 44/94
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
- OLG Karlsruhe, 25.04.1996 - 2 UF 235/93
DDR - Flucht - Übersiedlung - Bundesrepublik - Einkommen - Härtefall
- OLG Koblenz, 13.10.1997 - 13 UF 367/97
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen rückwirkenden Bezugs einer …
- OLG München, 16.11.1999 - 4 UF 200/99
- OLG Karlsruhe, 06.08.1997 - 2 WF 69/97
Selbständiger - Leistungsfähigkeit