Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88   

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OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88 (https://dejure.org/1990,9096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.1990 - 5 UF 330/88 (https://dejure.org/1990,9096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 1990 - 5 UF 330/88 (https://dejure.org/1990,9096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1587a Abs 2 Nr 4c BGB, § 1587 Abs 2 BGB, § 37a AVG, 1260 RVO, § 1587a Abs 4 Nr 1 BGB
    Versorgungsausgleich: Ausgleich von Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 20.12.1983 - 11 UF 84/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Der Senat lässt dahingestellt, ob die Umrechnung über den Barwert schon deswegen erfolgen muss, weil die Anpassung der laufenden Renten in der Leistungsphase nicht aus der Deckungsrückstellung vorgenommen wird, sondern aus Überschüssen (Senatsbeschluss vom 18.4.1984, FamRZ 84, 1023, 1025) erfolgt.

    Anwartschaften oder Deckungskapitalien für Hinterbliebene müssen aber im Versorgungsausgleich unberücksichtigt bleiben, so dass auch insoweit eine Bewertung nach § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB ausscheiden muss (Senatsbeschluss vom 18.4.1984, a.a.O., S. 1026; Johannsen/Henrich-Hahne, Eherecht, § 1587, Rn. 15 mit Hinweis darauf, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung der Hinterbliebenenanteil systemwidrig de facto mit ausgeglichen werde).

  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Den von Glockner (FamRZ 89, 126, 127) im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zu der Umrechnung von Versorgungsansprüchen bei dem ... der ... an Hand des ehezeitlichen Deckungskapitals (BGH, FamRZ 89, 155) geäußerten Bedenken folgt der Senat nicht.

    Er entnimmt dem Beschluss des BGH vom 21.9.1988 (FamRZ 89, 155, 157) betreffend das Alters... der ..., dass es darauf jedenfalls dann nicht entscheidend ankommen soll, wenn ein geringer Teil der Rentenleistungen der Versorgung nicht aus dem individuellen Deckungskapital des Versicherten finanziert werde.

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 88/85

    Realteilung von Anrechten der Kassenärztlichen Versorgung in Hessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Der BGH hat diese Rechtsprechung des Senats gebilligt (zuletzt: BGH, FamRZ 89, 951 ff).
  • BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 77/83

    Berücksichtigung von Zurechnungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Denn anderenfalls würden sich nacheheliche Zeiten werterhöhend auf den Ausgleichsanspruch auswirken, was den Grundsätzen des Versorgungsausgleichs widerspräche (Beschluss des Senats vom 1.3.1982, FamRZ 82, 619; BGH, FamRZ 86, 337).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Aus ihnen wird, soweit sie sich nicht zur Risikoabdeckung benötigt werden, ein Deckungskapital aufgebaut, aus dem während des Rentenbezugs die Leistungen erbracht werden (BGH FamRZ 89, 157).
  • AG Friedberg (Hessen), 03.07.1984 - F 25/83

    Versorgungsausgleich; Versorgungspflichtiger; Wertermittlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Aus den Überschüssen werden nur die laufenden Renten erhöht, nicht jedoch die Deckungsrückstellung im Anwartschaftsstadium (OLG Frankfurt, FamRZ 84, 1026).
  • OLG Frankfurt, 01.03.1982 - 5 UF 79/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88
    Denn anderenfalls würden sich nacheheliche Zeiten werterhöhend auf den Ausgleichsanspruch auswirken, was den Grundsätzen des Versorgungsausgleichs widerspräche (Beschluss des Senats vom 1.3.1982, FamRZ 82, 619; BGH, FamRZ 86, 337).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.05.1991 - 2 UF 207/89   

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https://dejure.org/1991,7769
OLG Karlsruhe, 02.05.1991 - 2 UF 207/89 (https://dejure.org/1991,7769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.05.1991 - 2 UF 207/89 (https://dejure.org/1991,7769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Mai 1991 - 2 UF 207/89 (https://dejure.org/1991,7769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1066
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

    Die vom Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes mitumfaßte Hinterbliebenenversorgung geht auch dann nicht in den Versorgungsausgleich ein, wenn sie zusammen mit einer Alters- und Invaliditätsversorgung versprochen wurde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Mai 1991 - 2 UF 207/89 - FamRZ 1991, 1066; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165; Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1587a Rz 109; MünchKomm-BGB-Rühmann, 3. Aufl., § 1587a Rz 287; a.A. OLG München, Beschluß vom 27. September 1991 - 4 UF 30/90 - FamRZ 1992, 186).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2005 - 2 UF 8/05

    Versorgungsausgleichsberechnung: Behandlung eines um einen persönlichen

    Letztere sind gem. § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 c BGB in die Bewertung einzubeziehen (BGH FamRZ 1991, 310; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1066; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 a Rz. 220).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90

    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht

    Wenn, wie hier, mit einer Alters- und Invaliditätsversorgung eine Hinterbliebenenversorgung kombiniert ist, wird mit Recht vertreten, daß der diese betreffende Wertanteil nicht nur bei der Ermittlung des Barwerts (vgl. Schusinski/Stiefel NJW 1977, 1264, 1265), sondern auch bei einer Umrechnung auf der Grundlage des Deckungskapitals unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1066 [OLG Karlsruhe 02.05.1991 - 2 UF 207/89]; Zimmermann aaO. S. 27; für private Lebensversicherungen: Ruland aaO. Rdn. 122).
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Rechtsprechung
   AG Königstein/Taunus, 21.02.1991 - 10 F 157/87 Va   

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https://dejure.org/1991,9505
AG Königstein/Taunus, 21.02.1991 - 10 F 157/87 Va (https://dejure.org/1991,9505)
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 21.02.1991 - 10 F 157/87 Va (https://dejure.org/1991,9505)
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 10 F 157/87 Va (https://dejure.org/1991,9505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung monatlicher Rentenanwartschaften zum Ausgleich der Versorgungsanwartschaften geschiedener Eheleute; Prüfung von Anwartschaften und Aussichten geschiedener Eheleute auf Altersversorgung; Scheidung unter Abtrennung des Versorgungsausgleichs; Versorgungsausgleich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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