Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 01.03.1991

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.05.1989 - 15 WF 87/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3532
OLG Celle, 26.05.1989 - 15 WF 87/89 (https://dejure.org/1989,3532)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.05.1989 - 15 WF 87/89 (https://dejure.org/1989,3532)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Mai 1989 - 15 WF 87/89 (https://dejure.org/1989,3532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 121, § 126 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 962
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Aus diesem Grunde ist auch die Partei hinsichtlich einer eingeschränkten Beiordnung des Rechtsanwaltes beschwerdebefugt (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Die Zustimmung zur Einschränkung kann auch konkludent erfolgen (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 483, 484; im Ergebnis auch LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772, 773; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Beantragt ein Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe, ist zu beachten, dass er als Rechtskundiger grundsätzlich keines Hinweises auf den Umfang seines kostenrechtlichen Vergütungsanspruches bedarf, er insoweit also nicht schutzbedürftig ist (OLG Celle, FamRZ 1991, 962 - zum Parteiprozess, § 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO -).

    Dieser für den Parteiprozess (§ 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) herrschenden Meinung (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 121 Rn. 62; MünchKomm-Wax, ZPO , 1993 § 121 Rn. 9; LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772; Musielak, ZPO , 1998 § 121 Rn. 18; Kalthoener/Büttner, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999 Rn. 545; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; anderer Ansicht Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91) schließt sich der Senat an.

  • OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Celle, 14.04.2000 - 18 WF 90/00

    PKH: Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat jedoch ausdrücklich nicht an (so auch bereits: OLG Celle FamRZ 1991, 962).
  • OLG Celle, 14.04.2000 - 18 WF 91/00

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; Beschränkung der Beiordnung auf die

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat jedoch ausdrücklich nicht an (so auch bereits: OLG Celle FamRZ 1991, 962).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
    Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (vgl BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

    Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (vgl BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).
  • OLG Naumburg, 04.09.2000 - 8 WF 138/00

    Zur Erforderlichkeit bei der Erstattung von Reisekosten des beigeordneten

    Soweit der Anwalt sich darauf beruft, dass die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom Amtsgericht ohne Zusatz, dass nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet wird, erfolgt sei und ihm aus diesem Grunde bereits die Mehrkosten zu erstatten wären, ist dem nach Auffassung des Senates nicht zu folgen (vgl. OLG Celle FamRZ 1991, 962 ), denn diese Einschränkung ist nicht notwendigerweise in den Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5722
BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90 (https://dejure.org/1991,5722)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90 (https://dejure.org/1991,5722)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 1991 - BReg. 1a Z 70/90 (https://dejure.org/1991,5722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags; Bewertung eines Schriftstücks als Testament; Verschwiegenheitspflichten eines Rechtsanwalts zu einer Testamentserrichtung; Voraussetzung eines Verstoßes des Beschwerdegerichts gegen § 12 FGG; Umfang ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 962
  • Rpfleger 1991, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Nachprüfbar bleibt insbesondere aber, ob bei der Auslegung des Testaments als Willenserklärung ( § 133 BGB ) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und ob die vorgenommene Auslegung ohne Verstoß gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze möglich ist (ständ. Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 mit w. Nachw.).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Das Rechtsbeschwerdegericht darf die Beweiswürdigung nur daraufhin überprüfen, ob das Gericht der Tatsacheninstanz bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung des BayObLG, z. B. FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Es ist überhaupt nicht erkennbar, wie die schutzwürdige Vertrauenssphäre des Erblassers oder Dritter durch die Aussage des Zeugen hätte beeinträchtigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 231/233).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Das Landgericht durfte daher auf die Feststellungslast abstellen, die es fehlerfrei den Beteiligten zu 1 und 2 überbürdet hat; denn diesen wäre, würden sie gesetzliche Erben sein, der Widerruf des Testaments im Wege des § 2255 BGB zugutekommen (BayObLGZ 1983, 204/207).
  • BayObLG, 20.03.1980 - BReg. 1 Z 18/80
    Auszug aus BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
    Zwar kann ein Zerknittern oder Zerknüllen einer Urkunde deren Veränderung darstellen, die einen Aufhebungswillen ausdrückt (BayObLGZ 1980, 95/97 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt das Nachlassgericht der Amtsermittlungspflicht, wenn es selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt; die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2013 - I-3 Wx 105/13, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.1993 - 2 Wx 36/93, Rn. 38, juris; BayObLG, Beschluss vom 01.03.1991 - BReg 1 a Z 70/90, Rn. 34, juris).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1991, 962/964).
  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

    Dafür ist zunächst der Wert des Nachlasses festzustellen (BayObLG, FamRZ 1991, 962, 965) und zu ermitteln, welche Vorstellungen sich der Erblasser von diesem Wert gemacht hat (vgl. Staudinger/Otte, ebd.).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1991, 962 /964; OLG Köln NJW-RR 1994, 396).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht