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   VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88   

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VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88 (https://dejure.org/1991,5037)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.1991 - 9 UE 2358/88 (https://dejure.org/1991,5037)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 1991 - 9 UE 2358/88 (https://dejure.org/1991,5037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 Nr 4 BAföG, § 24 Abs 1 BAföG, § 24 Abs 3 BAföG, § 24 Abs 4 BAföG, § 47a BAföG
    (Zum Verhältnis des Rückforderungsanspruchs aus BAföG § 20 Abs 1 Nr 4 zu Schadensersatzansprüchen aus BAföG § 47a - Wahlmöglichkeit der Behörde bei der Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 9 UE 3247/86

    Ersatzpflicht der Eltern nach § 47a BAföG

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88
    Dies bedeutet, daß die Behörde in diesen Fällen berechtigt ist, gegen alle Verpflichteten gleichzeitig vorzugehen oder nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, gegen wen sie den Anspruch geltend machen will (vgl. auch Urteil des Senats vom 08. November 1988 - 9 UE 3247/86 -, ESVGH 39, 68, 69).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1988 - 16 A 1669/87
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88
    Der Senat folgt für das Verhältnis der Ansprüche aus § 20 Abs. 1 Nr. 4 und § 47a BAföG auch nicht dem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12. Dezember 1988 - 16 A 1669/87 -, NJW 1989, 2561) für das Zusammentreffen zweier Ansprüche aus § 47a BAföG geäußerten Ansicht - auf die sich die Klägerin beruft -, daß bereits bei Erlaß des Leistungsbescheids ein erkennbares Auswahlermessen ausgeübt werden muß.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88
    Die Parenthese "- außer in den Fällen der §§ 44 bis 50 des X. Buches Sozialgesetzbuch -" schränkt nicht die Anwendung des § 20 Abs. 1 BAföG ein, sondern bringt zum Ausdruck, daß die §§ 44 bis 50SGB X neben dem § 20 Abs. 1 BAföG unberührt bleiben und zusätzlich angewendet werden können (BVerwG, Urteil vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 -, BVerwGE 78, 101 = FamRZ 1988, 328; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Auflage, § 20 Rdnr. 2).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88
    In seiner Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht die Bestimmung des § 421 BGB, nach dessen Wortlaut der Gläubiger die Leistung "nach seinem Belieben" von jedem Schuldner fordern kann, im öffentlichen Recht für Verwaltungsbehörden - allerdings bei gleichen Anspruchsgrundlagen gegen verschiedene Schuldner - als "nach seinem Ermessen" gelesen (BVerwG, Urteil vom 29. September 1982 - 8 C 138.81 -, NVwZ 1983, 222, 223).
  • OVG Hamburg, 17.08.1984 - Bf I 100/82
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88
    Vielmehr ist im Verhältnis von § 20 Abs. 1 Nr. 4 zu § 47a BAföG in der Regel ein Vorgehen mit Leistungsbescheid gegen alle Gesamtschuldner zulässig, und es ist nicht zu beanstanden, wenn erst bei einer eventuellen Vollstreckung ein Abstufungsverhältnis eingehalten wird (vgl. BAföGVwV 47a.0.1 zu § 47a BAföG; ebenso: OVG Hamburg, Urteil vom 17. August 1984 - Bf I 100/82 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2009 - 2 LB 24/08

    Aktualisierungsverfahren; Ausbildungsförderung; Ersatzpflicht

    Der Charakter der Gesamtschuld als solcher zeigt, dass es keine Pflicht der Behörde zur Ermessensausübung im Sinne eines Auswahlermessens bei der Geltendmachung der Ansprüche gibt (Hess. VGH, Urteil vom 24.9.1991 - 9 UE 2358/88 - FamRZ 1992, 1363; Reifers, a.a.O, Anm. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - 14 A 2403/15

    Bestimmtheit eines Gebührenbescheides hinsichtlich Nichtigkeit; Kostentragung der

    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21.10.2014 - 1 A 253/12 -, KStZ 201, 93 = juris (dort Rn. 35, 36), OVG Saarland, Urteil vom 11.12.2013 - 1 A 348/13 -, juris (dort Rn. 31, 49), sowie OVG Hessen, Urteil vom 24.9.1991 - 9 UE 2358/88 -, FamRZ 1992, 1363 = juris (dort Rn.32, 33).
  • OVG Bremen, 12.11.2019 - 1 LA 220/17

    Bindungswirkung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid

    Es wäre mit dieser Systematik nicht zu vereinbaren, wenn dadurch, dass dem Gläubiger ein weiterer, auch von subjektiven Tatbestandsmerkmalen abhängiger Schadensersatzanspruch zusteht, er an der einfacheren Geltendmachung des Anspruchs aus § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG gehindert wäre (vgl. HessVGH, Urteil vom 24.9.1991 - 9 UE 2358/88, FamRZ 1992, 1363 ).
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 9 UE 973/90

    Ausbildungsförderung: Zeitpunkt für Geltendmachung von Härtegesichtspunkten -

    Auch diese Frist findet aufgrund der Tatsache, daß § 20 Abs. 1 BAföG eine in sich vollständige Sonderregelung ist, keine Anwendung (Ramsauer/Stallbaum, a. a. O., § 20 Rdnr. 6 mwN; Urteile des Senats vom 10. Juli 1990 - 9 UE 987/87 -, 14. Mai 1991 - 9 UE 1157/89 - und 24. September 1991 - 9 UE 2358/88).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 86/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Das hindert es aber nicht, den Anspruch gegenüber mehreren Rückzahlungsverpflichteten gleichzeitig und vollständig geltend zu machen (vgl. HessVGH, Urt. v. 24.9.1991 - 9 UE 2358/88 -, juris Rn. 32; VG Halle (Saale), Urt. v. 23.1.2008 - 5 A 341/05 -, juris Rn. 41; Steudte, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: 46. Lfg.
  • VG Saarlouis, 07.05.2015 - 3 K 770/14

    Rückforderung von Förderungsleistungen; Anrechnung von Elterneinkommen und

    Soweit sich der Kläger auf die Regelungen des § 45 SGB X beruft, steht einer Anwendung im konkreten Fall entgegen, dass die hier einschlägige eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlage des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG eine ergänzende oder entsprechende Anwendung der §§ 44 ff. SGB X nicht zulässt(BVerwG, Urteil vom 19.03.1992 -5 C 41/88 -, FamRZ 1992, 1479; VGH Kassel, Urteil vom 24.09.1991 - 9 UE 2358/88 -, FamRZ 1992, 1363, beide auch bei juris; Rothe/Blanke, BAföG, § 20 Rdnr. 20.2).
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