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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92   

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https://dejure.org/1992,6596
OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92 (https://dejure.org/1992,6596)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1992 - 2 W 127/92 (https://dejure.org/1992,6596)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1992 - 2 W 127/92 (https://dejure.org/1992,6596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1407
  • FamRZ 1992, 1446
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06

    Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit

    Das gilt auch dann, wenn man zu seiner Auslegung - was bei, wie hier, nicht zu begründenden Urteilen zulässig ist (OLG Köln 19. August 1992 - 2 W 127/92 - FamRZ 1992, 1446) - die Klageschrift einschließlich des hier als Anlage beigefügten Altersteilzeitarbeitsvertrages zur Auslegung des Urteils heranzieht.
  • OLG Köln, 18.08.2008 - 19 W 24/08

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Zwar sind, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, Inhalt und Reichweite einer titulierten Verpflichtung unter Heranziehung der in den Entscheidungsgründen enthaltenen Ausführungen zu ermitteln; und wenn diese fehlen sind zur Auslegung auch die Parteierklärungen und der diesbezügliche Parteivortrag heranzuziehen (OLG Köln NJW-RR 1993, 1407).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03

    Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Bindung an eine vorangegangene Entscheidung

    Bei einem nicht streitigen Urteil ohne Entscheidungsgründe - wie es auch das Anerkenntnisurteil ist - kann für die Auslegung des Titelinhalts dabei auf den Parteivortrag zurückgegriffen werden (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 1992, 1446).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04

    Markenverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und

    Zwar mag sich die Anerkenntniswirkung im Einzelfall auch aus der Auslegung der Anerkenntniserklärung ergeben (OLG Köln NJW-RR 1993, 1407; Zöller/Vollkommer a.a.O. Vor § 322, 31).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07

    Insolvenzfeststellungsklage: Bindungswirkung eines Anerkenntnisurteils betr. eine

    Um den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung zu ermitteln, müssen bei nicht streitigen Urteilen, bei denen Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht herangezogen werden können, das Parteivorbringen (BGH NJW 2007, 2922; BGH NJW 1990, 834, 835) und die Parteierklärungen (OLG Köln NJW-RR 1993, 1407 ff) zur Abgrenzung des Streitgegenstandes und damit dem Umfang der Rechtskraft herangezogen werden (BGH NJW-RR 1999, 1006).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

    Überdies ist hier noch zu berücksichtigen, dass die Verurteilung auf der eigenen Einverständniserklärung des Beklagten mit dem Inhalt des gestellten Antrages beruht, die dieser in Kenntnis der zugrunde liegenden Antragsschrift und der schon vorher zugestellten Klageschrift abgegeben hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1993, 1407).
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2000 - 9 (14) Sa 1719/99

    Lohnzahlungsklagen: Rechtskraftwirkung; Betriebsübergang: Fortgeltung von

    Ob bei einem Anerkenntnisurteil, das keines Tatbestandes und keiner Entscheidungsgründe bedarf (§ 313 b ZPO ) für die Bestimmung seiner Rechtskraftwirkung das Klagevorbringen und die Anerkenntniserklärung nutzbar gemacht werden können, wird in der Rechtsprechung kontrovers entschieden (bejahend: OLG Köln, NJW-RR 1993, 1407; MünchKomm/ Gottwald, § 322 ZPO Rdn. 165; Musielak, ZPO , § 322 Rdn. 53; verneinend: OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 9; OLG Köln, RPfleger 1992, 527, 528).
  • OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auslegungsbedürftigen Titels

    Mithin ist für die Schuldnerin unmissverständlich klar geworden, welches Unterlassungsgebot sie zu beachten hat (vgl. insgesamt dazu, dass auch die Antrags- bzw. Klageschrift für die Auslegung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Titels hinzugezogen werden kann BAG, NZI 2007, 254; OLG Köln FamRZ 1992, 1446; BHG NJW 1983, 2032 [Rnr. 15] Lackmann in Musielak, ZPO 6. Aufl. § 704 Rnr. 6; Stöber in Zöller ZPO 27. Aufl. § 704 Rnr. 5; a. A. BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 67. Aufl. Grundzüge § 704 Rnr. 21; Krüger in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 704 Rnr. 8; OLG Köln Rechtspfleger 1992, 527 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12

    Erfüllung der titulierten Verpflichtungen zur Auskunft und Rechnungslegung durch

    Allerdings gilt es zu beachten, dass der Tenor eines Anerkenntnisurteils, wenn - wie im hier zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren - nach § 313b ZPO Tatbestand und Entscheidungsgründe fehlen, einer Auslegung unter Berücksichtigung des jeweiligen Parteivortrages zugänglich ist, wobei in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, dass die Verurteilung auf der eigenen Einverständniserklärung des Beklagten mit dem Inhalt des gestellten Antrages beruht (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1407).
  • LAG Hamm, 01.03.2013 - 1 Ta 6/13

    Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

    Dabei kann bei einem Anerkenntnisurteil, das weder einen Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthält, das Parteivorbringen herangezogen werden (BGH 04.07.2007 - XII ZR 251/04 - NJW 2007, 2922; OLG Köln 19.08.1992 - 2 W 127/92 - NJW-RR 1993, 1407).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.1992 - 17 UF 147/92   

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https://dejure.org/1992,9280
OLG Stuttgart, 14.05.1992 - 17 UF 147/92 (https://dejure.org/1992,9280)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.1992 - 17 UF 147/92 (https://dejure.org/1992,9280)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 17 UF 147/92 (https://dejure.org/1992,9280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines Pkws bei mangelndem Alleineigentum; "Übereignung an den, den es angeht" bei einem Nachfolgefahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1446
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    Ob tatsächlich ein aufgrund der allgemeinen sachenrechtlichen Vorschriften und Prinzipien zu beurteilender Herausgabeanspruch zu bejahen ist oder ob die vorrangigen familienrechtilchen Regeln eingreifen, zu denen auch die Hausratsverordnung gehört, ist sodann allein eine Frage der Begründetheit ( BGH , FamRZ 1990, 851; OLG Stuttgart , FamRZ 1992, 1446).
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