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   OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93   

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https://dejure.org/1993,4490
OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93 (https://dejure.org/1993,4490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1993 - 15 W 145/93 (https://dejure.org/1993,4490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 15 W 145/93 (https://dejure.org/1993,4490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1490
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11

    Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer

    Vielmehr entspricht es seit jeher der ganz überwiegenden Auffassung, dass der betreuungsrechtlich geschützte Freiheitsstatus von vornherein nicht berührt wird, wenn der Betroffene aufgrund eines körperlichen Gebrechens weitgehend oder völlig bewegungsunfähig ist (OLG Hamm FamRZ 1993, 1490, 1991f.; 1994, 1270, 1271; OLG Celle BtPrax 1994, 31, 33; Palandt-Diederichsen, 71. Aufl., Rdn. 32 und 38 zu § 1906 BGB; Staudinger-Bienwald (2006) Rdn. 41 zu § 1906 BGB; Soergel/Zimmermann, 13. Auflage, Rdn. 84 zu § 1906 BGB; Jürgens, BetreuungsR, 3. Aufl., Rdn. 41 zu § 1906 BGB; Jurgeleit/Meyer, BetreuungsR, 2. Aufl., Rdn. 50 zu § 1906 BGB).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 24/12

    Betreuung: Anbringen von Bettgittern und Fixierung als genehmigungspflichtige

    Dieses ist jedenfalls dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene zu willensgesteuerten Aufenthaltsveränderungen in der Lage wäre, an denen er durch die Maßnahme über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig gehindert wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 1490; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1906 Rn. 39).
  • OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung (hier: Weglaufen eines dementen Heimbewohners) hat das Gericht die Personalsituation der Einrichtung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172).

    Ein erheblicher Gesichtspunkt ist, wie sich die Unterbringung konkret für den Betroffenen auswirkt, in welchem Ausmaß sie von ihm als Einschränkung der ihm verbliebenen Lebensqualität empfunden wird (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).

    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).

    Einen erheblichen Gesichtspunkt stellt nicht zuletzt die Frage dar, wie sich die Unterbringung konkret für die Betroffene auswirkt und in welchem Ausmaß sie diese als Einschränkung der ihr verbliebenen Lebensqualität empfindet (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).

  • AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11

    Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers

    12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

  • AG Brandenburg, 17.03.2022 - 85 XVII 80/21

    Bettgitter als Freiheitsentziehung?

    Dieses ist jedenfalls dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Betroffene zu willensgesteuerten Aufenthaltsveränderungen in der Lage wäre, an denen sie durch die Maßnahme über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig gehindert wird ( BGH , Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12; OLG München , Beschluss vom 29.07.2005, Az.: 33 Wx 115/05; OLG Hamm , Beschluss vom 22.06.1993, Az.: 15 W 145/93 ).

    Im vorliegenden Fall sind die Merkmale freiheitsentziehender Maßnahmen insofern aber erfüllt, da die Betroffene nach Angaben des Bevollmächtigten und der Betreuungsbehörde sowie des Pflegepersonals schon mal in der Lage war, selbständig aus dem Bett zu fallen ( BGH , Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12; OLG München , Beschluss vom 29.07.2005, Az.: 33 Wx 115/05; OLG Hamm , Beschluss vom 22.06.1993, Az.: 15 W 145/93 ).

  • LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines

    Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07

    Beweislastumkehr zu Lasten des Heimbetreibers bei Unfall eines Heimbewohners im

    Die hierfür erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 1490; Jürgens/Maschner, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 BGB Rn. 37 m.w.N.) lag nicht vor.
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Das Landgericht hat zwar - unter Hinweis auf OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138 und OLG Hamm FamRZ 1993, 1490 /1492 - zu Recht darauf abgestellt, daß rein finanzielle Erwägungen grundsätzlich nicht geeignet sind, freiheitsentziehende Maßnahmen wegen Selbstgefährdung zu rechtfertigen.
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Dies ist in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Senats (BtPrax 1993, 172, 173) zwar nicht ausdrücklich entschieden, aber zum Ausdruck gebracht.
  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 168/93

    Vormundschaftsgericht; Sofortige Beschwerde; Bettgitter; Bauchgurt;

    Sofern danach in tatsächlicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden kann, daß sich für den Betroffenen die Sicherungsmaßnahme freiheitsentziehend auswirkt, muß von einem Grundrechtseingriff und der Erforderlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Kontrolle ausgegangen werden (vgl. Senat, Beschluß vom 22.6.1993 15 W 145/93 , DAVorm 1993, 855).
  • OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05

    Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren

  • OLG Hamm, 30.05.1995 - 15 W 162/95

    Anordnung einer geschlossenen Unterbringung in einer Klinik; Entmündigung wegen

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 24 U 166/07

    Beabsichtigung der Zurückweisung einer Berufung im Beschlussverfahren mangels

  • OLG Frankfurt, 24.01.2002 - 22 U 98/99

    Pflegevertrag: Sturz eines pflegebedürftigen Heimbewohners aus dem Bett;

  • LG München I, 25.01.1995 - 13 T 1275/95
  • AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20
  • LG Essen, 26.03.2003 - 1 S 207/02
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