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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.08.1992 - 6 W 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6478
OLG Saarbrücken, 10.08.1992 - 6 W 2/92 (https://dejure.org/1992,6478)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.08.1992 - 6 W 2/92 (https://dejure.org/1992,6478)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. August 1992 - 6 W 2/92 (https://dejure.org/1992,6478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1707 S. 2, S. 3; FGG § 12
    Gründe für die Ablehnung der Aufhebung der Amtspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Amtspflegschaft; Mutter eines nichtehelichen Kindes; Überhöhte Unterhaltsansprüche; Unterhaltsverfahren; Kostenrisiko

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 998 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 22.07.1983 - 6 W 3/83
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.1992 - 6 W 2/92
    Unter zutreffender Auseinandersetzung mit der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.07.1983 (DAVorm 1985, 87) hat das Landgericht ausgeführt, daß die in der Vergangenheit zwischen den Kindeseltern aufgetretenen Spannungen vorliegend dem Wohl des Kindes nicht abträglich erscheinen, da der Kindesvater nach den von der weiteren Beschwerde nicht in Zweifel gezogenen Feststellungen des Landgerichts weder sein Umgangsrecht wahrnimmt noch Einfluß auf die Erziehung des Kindes nehmen will.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 74/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5748
BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 74/93 (https://dejure.org/1993,5748)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.1993 - 3Z BR 74/93 (https://dejure.org/1993,5748)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 1993 - 3Z BR 74/93 (https://dejure.org/1993,5748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbringung; Genehmigung; Willen; Bestimmen; Auslegung; Staat; Recht; Erziehen; Bessern; Selbstschädigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Unterbringungsgenehmigung, Bekanntgabe Gutachtens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 998
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist (BT-Drucks. 11/4528 S. 146; BayObLG FamRZ 1993, 998; OLG München BtPrax 2006, 105; MünchKomm/Schwab BGB 5. Aufl. § 1906 Rdn. 16; Staudinger/Bienwald BGB (2006) § 1906 Rdn. 23).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (Vgl. der vom Bauer, HK-BUK, Stand Juli 2008, in RNr. 158 betonte Leitsatz des BayObLG, der Staat habe "von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen", BayObLG FamRZ 1993, 851, 852; 1993, 998, 999, oder die Hervorhebung, in RNr. 167, der Staat habe Volljährigen gegenüber kein Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG).
  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Soll davon ausnahmsweise aus dringenden medizinischen Gründen abgesehen werden, ist das rechtliche Gehör des Betroffenen nur ausreichend gewahrt, wenn ein Verfahrensbevollmächtigter oder -pfleger das Gutachten rechtzeitig schriftlich erhalten hat und vor Erlass der Entscheidung hierzu Stellung nehmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 998).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180, 219 f. = FamRZ 1967, 449; BayObLGZ 1993, 18; BayObLG FamRZ 1993, 998/999; BTPrax 1994, 99; Bürgle NJW 1988, 1881, 1885; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 13, Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. Rn. 4, je zu § 1906).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 71/93   

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https://dejure.org/1993,6842
BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 71/93 (https://dejure.org/1993,6842)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 3Z BR 71/93 (https://dejure.org/1993,6842)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 3Z BR 71/93 (https://dejure.org/1993,6842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde; Bestellung; Betreuer; Landgericht; Wille; Geeignetheit; Notwendigkeit; Beschwerdegericht; Vereinsbetreuer; Erörterung

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Begründung der Auswahlentscheidung, Auswahlbeschwerde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1897 Abs. 1; FGG § 25, § 69g

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 998
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