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   BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93   

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https://dejure.org/1994,3628
BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93 (https://dejure.org/1994,3628)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1994 - 3Z BR 293/93 (https://dejure.org/1994,3628)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1994 - 3Z BR 293/93 (https://dejure.org/1994,3628)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger; Gutachten; Würdigung; Aufgabenkreis; Formulierung; Betreuerausweis; Rechtsverkehr; Dritte; Ausweis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Prüfung des Sachverständigengutachtens, Aufgabenkreis, nervenärztlicher Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1059
  • Rpfleger 1995, 335
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 184/09

    Beschwer einer Bank durch ein Urteil auf Feststellung der fehlenden Verpflichtung

    b) Zudem könnte sich die Beklagte selbst im Falle einer Vorlage des Betreuerausweises nicht nach § 172 BGB auf eine mit der Bestellungsurkunde verknüpfte Rechtsscheinwirkung berufen, da diese einer rechtsgeschäftlichen Vollmachtsurkunde nicht gleichsteht (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1059, 1060; RGZ 74, 263, 265 ff.; MünchKommBGB/Schramm, 5. Aufl., § 172 Rn. 3; MünchKommZPO/Schmidt-Recla, 3. Aufl., § 290 FamFG Rn. 1; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 172 Rn. 2; Staudinger/Schilken, BGB (2009), § 172 Rn. 1).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Insoweit war die Entscheidung des Landgerichts daher abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1059; BtPrax 1995, 218).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03

    Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur

    Feststellungen zu den sonstigen Bereichen der Gesundheitsfürsorge sind nicht getroffen, so dass nach jetzigem Aktenstand auch aus diesem Grund eine Abänderung erfolgen müsste (BayObLG FamRZ 1994, 1059, 1060; 1996, 250 (LS); Jürgens (Hrsg.) - Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl. § 1896 Rz. 22; Münchener KommentarSchwab, BGB, 4. Aufl. § 1896 Rz. 67; SoergelZimmermann, BGB, 13. Aufl. § 1896 Rz. 55).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 58/95

    Betreuten über Gutachteninhalt informieren?

    Dies folgt schon aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; BayObLG FamRZ 1994, 1059, 1060).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass der Inhalt eines gemäß § 68 b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Gutachtens eines Sachverständigen dem Betroffenen grundsätzlich vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zum Zwecke der Gewährung des rechtlichen Gehörs bekannt zu geben ist und eine Ausnahme hiervon nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen kann (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 16; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; BayObLG FamRZ 1993, 998 und 1994, 1059; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68, Rn. 13; Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 68 FGG Rn. 14).
  • BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95

    Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit

    Dem Gutachten läßt sich jedoch allenfalls entnehmen, daß die Betroffene im nervenärztlichen Bereich einer Betreuung bedarf (BayObLG BtPrax 1995, 64; FamRZ 1994, 1059 und 1060).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06

    Verfahren der Aufhebung einer mit Zustimmung des Betroffenen vorgenommenen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06

    Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht im

    Nach dieser Vorschrift kann in einem Betreuungsverfahren die Bekanntmachung von ärztlichen Gutachten ebenso wie die persönliche Anhörung des Betroffenen (§ 68 Abs. 2 FGG) dann unterbleiben, wenn nach ärztlichem Gutachten hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 und Rpfleger 1979, 422; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., FGG § 68b Rdnr. 90).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Dies bedeutet, daß die Aufgabenkreise so konkret wie möglich angegeben werden müssen; der Erforderlichkeitsgrundsatz ist streng zu beachten (BayObLG FamRZ 1994, 1059 und 1994, 1060).
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