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   BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93   

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BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93 (https://dejure.org/1993,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1993 - 1Z BR 49/93 (https://dejure.org/1993,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 1Z BR 49/93 (https://dejure.org/1993,2400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2079, 2200
    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Pflichtteilsverzichts wegen Erklärungsirrtums; Ersuchen um Ernennung eines Testamentsvollstreckers; Unzulässiger Vorbescheid als gerichtliche Handlung; Publizitätswirkung eines Erbscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2079, § 2200; FGG § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 590
  • DNotZ 1994, 412
  • FamRZ 1994, 1066
  • Rpfleger 1994, 337
  • BayObLGZ 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Vielmehr verbleibt ihm die Möglichkeit, die letztwillige Verfügung nach § 2078 Abs. 2 BGB anzufechten (BayObLGZ 1971, 147, 151; MünchKomm-Leipold, § 2079 Rdn. 21).

    Ein Motivirrtum nach § 2078 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 (vgl. zur beschränkten Wirkung der Anfechtung nach § 2078 BGB BayObLGZ 1971, 147, 150) könnte nach dem Sachverhalt vorliegen, wenn die Erblasserin bei Errichtung ihrer letztwilligen Verfügung davon ausgegangen sein sollte, daß sie den Beteiligten zu 2 später nicht heiraten werde, oder wenn eine solche Erwartung jedenfalls als selbstverständlich ihrer Verfügung zugrunde lag (sogenannte unbewußte Vorstellung; vgl. BayObLGZ 1971, 147, 149 m.w.Nachw.).

    Jedoch kann aus dem Verhalten des Erblassers nach Bekanntwerden des Irrtums (z.B. aus dem Bestehenlassen der letztwilligen Verfügung) geschlossen werden, daß der Erblasser die Verfügung auch bei Kenntnis der Sachlage getroffen hätte (BayObLGZ 1971, 147, 150).

    Zwingend braucht sie nicht zu sein (BayObLGZ 1971, 147, 154).

  • BayObLG, 21.07.1993 - 1Z BR 57/93

    Unzulässiger Vorbescheid

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ergibt sich bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291).

    Anderes gilt jedoch, wenn bereits in einer solchen Ankündigung eine selbständige Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Betroffenen liegt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291) oder soweit eine solche Ankündigung in Form eines Vorbescheids für zulässig erachtet wird, weil hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht, etwa im Hinblick auf die Publizitätswirkung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses (vgl. BGHZ 20, 255, 257 f.).

    Dementsprechend läßt die herrschende Meinung, soweit sie die Zulässigkeit des Vorbescheids bejaht, diesen allenfalls dann zu, wenn die Endentscheidung, vergleichbar dem Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis, unbehebbare Nachteile zur Folge haben kann, die auch durch eine einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren (§ 24 Abs. 3 FGG ) nicht beseitigt werden können (Bassenge/ Herbst, FGG/ RpflG , 6. Aufl., Einleitung V 2 b zum FGG ; Weirich, Freiwillige Gerichtsbarkeit, § 13 I 3; noch stärker einschränkend Klüsener, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdn. 90; vgl. für das vormundschaftsgerichtliche Verfahren BayObLGZ 1993, 290, für das Grundbuchverfahren BayObLGZ 1993, 52, 54, jeweils m.w.Nachw.).

    Die Sache ist an das Nachlaßgericht zurückzugeben (vgl BayObLGZ 1993, 290, 294), das zunächst die für Entscheidung über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers erforderlichen weiteren Ermittlungen, gegebenenfalls auch hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers, zu führen und dann eine abschließende Entscheidung zu treffen haben wird.

  • BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Damit war gegen sie die einfache Beschwerde, nicht gemäß § 81 Abs. 1 FGG die sofortige Beschwerde gegeben (vgl. BayObLGZ 1986, 466/468).

    Ankündigung kein innerer Akt (1) Das nicht fristgebundene (BayObLGZ 1986, 466, 468) Rechtsmittel richtet sich gegen die in Beschlußform gekleidete Ankündigung des Amtsgerichts an die Beteiligten, es werde einen Testamentsvollstrecker ernennen, wenn nicht binnen einer bestimmten Frist gegen diesen Beschluß ein Rechtsmittel eingelegt werde.

    Ein seine Legitimation mit Publizitätswirkung bekundendes Zeugnis erhält der Testamentsvollstrecker nicht bereits mit seiner Ernennung, sondern nur auf seinen Antrag (§ 2368 Abs. 1 Satz 1 BGB ), wobei insoweit gegebenenfalls ein Vorbescheid erlassen werden kann (BayObLGZ 1986, 466, 468 und BayObLG, …

  • OLG Hamm, 19.03.1984 - 15 W 389/83
    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Das OLG Hamm (OLGZ 1984, 282, 283) hat darüber hinaus auch die Ankündigung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers als beschwerdefähige Verfügung angesehen.

    keine Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch Vorbescheid (2) Jedenfalls im Verfahren betreffend die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlaßgericht ist nach diesen Grundsätzen für einen Vorbescheid kein Raum (ebenso OLG Hamm, OLGZ 1984, 282; Soergel/Damrau, BGB , 12. Aufl., § 2200 Rdn. 8; Keidel/Kahl, § 19 Rdn. 15 Fußn. 80; Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 10. Aufl., Rdn. 79).

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Anderes gilt jedoch, wenn bereits in einer solchen Ankündigung eine selbständige Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Betroffenen liegt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291) oder soweit eine solche Ankündigung in Form eines Vorbescheids für zulässig erachtet wird, weil hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht, etwa im Hinblick auf die Publizitätswirkung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses (vgl. BGHZ 20, 255, 257 f.).

    Im Erbscheinsverfahren und dem Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist die Erteilung eines Vorbescheids durch die Rechtsprechung zugelassen worden, weil dies wegen der mit der Publizitätswirkung eines unrichtigen Zeugnisses über das Erbrecht oder die Testamentsvollstreckereigenschaft verbundenen Gefahren einem dringenden praktischen Bedürfnis entspricht (BGHZ 20, 255, 257 f.; BayObLGZ 1958, 171, 173 und ständige Rechtspr.).

  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Die Beweiswürdigung wiederum kann nur dahin überprüft werden, ob das Landgericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und gegen feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen oder ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17, 20 und ständige Rechtspr. des Senats, vgl. für die hier vorliegende Fallgestaltung den erwähnten Beschluß vom 24.7.1975).
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    In einem solchen Fall kann, unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes (vgl. BGHZ 90, 1, 3), in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze (vgl. dazu Zöller/Schneider, ZPO , 18. Aufl., Vor § 511 Rdn. 29 f.) in einem Verfahren, in dem sich die Beteiligten mit unterschiedlichen Interessen gegenüberstehen, eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, wenn dem nicht, wie etwa im Grundbuchverfahren (BayObLGZ 1993, 52155), verfahrensspezifische Besonderheiten entgegenstehen.
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Die Rechtsprechung hält zwar regelmäßig eine Beschwerde gegen die bloße Ankündigung einer späteren Entscheidung nicht für statthaft (vgl. BGH, NJW 1980, 2521; BayObLGZ 1993, 52155 m.w.Nachw.), weil dadurch Rechte der Beteiligten nicht verletzt werden können (vgl. Keidel/Kahl, FGG , 13. Aufl., § 19 Rdn. 9).
  • RG, 03.03.1902 - IV 385/01

    Testamentsanfechtung.

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    Die insbesondere in der Rechtsprechung ganz überwiegend vertretene Auffassung bejaht ein Übergehen nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte weder enterbt noch als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist (RGZ 50, 238, 239 und 148, 218, 223; OLG Celle, NJW 1969, 101; ebenso Staudinger/Otte, Rdn.3 und BGB -RGRK/Johannsen, 12. Aufl., Rdn. 10, jeweils zu § 2079; von Lübtow, Erbrecht I, S. 324).
  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
    aa) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1979, 142, 150 und ständ. Rechtspr.), hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht bejaht.
  • BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 82/92

    Vorbescheid mit der Ankündigung der Löschung einer Eintragung wegen Unrichtigkeit

  • RG, 22.06.1935 - IV B 36/35

    Kann eine Verfügung von Todes wegen angefochten werden, wenn sie auf der irrigen

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Weder der Erblasser (vgl. § 2281 Abs. 1 BGB ) noch der Pflichtteilsberechtigte (§ 2080 Abs. 1 BGB ) kann mit Erfolg anfechten, wenn der Erblasser bewußt eine endgültige Regelung ohne Rücksicht auf etwa noch hinzutretende Pflichtteilsberechtigte treffen wollte (vgl. BayObLGZ 1993, 389/395 f. m.w.N.; Palandt/Edenhofer, Soergel/Loritz jeweils Rn. 3 zu § 2079).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).

    Anderenfalls hat der Rechtspfleger entsprechend dem allgemeinen Grundsatz, dass bei Entscheidungsreife eine endgültige Entscheidung zu ergehen hat, um Zeitverzögerungen zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 1993, 389/393; Bassenge FGG Einleitung Rn. 94), sofort eine abschließende Verfügung zu treffen.

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343; BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge FGG § 19 Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).

    Denn für eine solche Entscheidung ist beim vorliegenden Verfahrensstand kein Raum (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 394).

    Im vorliegenden Fall wird hingegen zunächst der Notar eine abschließende Sachentscheidung zu treffen haben (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 393 f.).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07

    Ankündigung der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch

    Im Erbscheinsverfahren und dem Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnis ist die Erteilung eines Vorbescheids durch die Rechtsprechung seit langem zugelassen, weil dies wegen der mit der Publizitätswirkung eines unrichtigen Zeugnisses über das Erbrecht oder die Testamentsvollstreckereigenschaft verbundenen Gefahren einem dringenden praktischen Bedürfnis entspricht (vgl. BGHZ 20, 255, 257 f.; BayObLG, FamRZ 1994, 1066).

    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Hat das Gericht, wie im vorliegenden Fall, den Beteiligten im Entscheidungssatz ausdrücklich bekannt gegeben, dass es seine Entscheidung für beschwerdefähig halte, kann unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze, insbesondere den so genannten Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rz. 30 ff.), eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, zumal eine andere Handhabung zu erheblichen Kostennachteilen für den Beteiligten führen könnte, der im Vertrauen auf die gerichtliche Aufforderung Beschwerde einlegt (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 312; vgl. zum Meinungsstand auch Keidel/Kahl, aaO., § 19, Rz. 7).

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Sind - wie hier - die Voraussetzungen für einen zulässigen Vorbescheid nicht gegeben, ist die Ankündigung auch dann nicht beschwerdefähig, wenn sie in die Form eines Vorbescheids gekleidet wird (vgl. zum Erbscheinsverfahren Senat OLGZ 1975, 85, 86; NJW 1998, 243; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; a.A. BayObLGZ 1993, 389, 391 f. und zum notariellen Vorbescheid Arndt/Sandkühler, a.a.O., § 15 Rn. 91).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Der Erblasser hat seine Tochter in dem Testament vom 8.4.1988 mit einem Vermächtnis bedacht; sie ist daher nicht übergangen im Sinne des § 2079 Satz 1 BGB (BayObLGZ 1993, 389/394 ff.; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 122; Staudinger/Otte Rn. 4 und 5; Palandt/Edenhofer Rn. 3 jeweils zu § 2079).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

    Diese Tatsachenfeststellung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht anfechtbar (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO); sie kann nur auf Rechtsfehler überprüft werden (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1993, 389/397).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    b) Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 1 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    a) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391), hat das Landgericht zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

  • OLG Stuttgart, 27.07.2021 - 8 W 64/21

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten und/oder

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung

  • OLG Zweibrücken, 04.03.2005 - 5 UF 43/05

    Elterliche Sorge: Statthaftes Rechtsmittel bei Erlass eines Vorbescheids im

  • OLG Düsseldorf, 11.05.1998 - 3 Wx 89/98

    Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung von Pflichtteilsberechtigten

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95

    Widerruf eines Testaments durch Einreißen

  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

  • BayObLG, 10.11.1999 - 1Z BR 169/99

    Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser

  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

  • BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei

  • BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98

    Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer

  • BayObLG, 28.04.1994 - 2Z BR 32/94

    Ergreifung von Maßnahmen zur ordnungsmäßigen Instandsetzung des

  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

  • BayObLG, 09.03.1995 - 1Z BR 19/95

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments; Auslegung eines Testaments; Antrag auf

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