Rechtsprechung
   BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4080
BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94 (https://dejure.org/1994,4080)
BayObLG, Entscheidung vom 14.04.1994 - 3Z BR 39/94 (https://dejure.org/1994,4080)
BayObLG, Entscheidung vom 14. April 1994 - 3Z BR 39/94 (https://dejure.org/1994,4080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung, Betreuungsbehörde, Betreuertypen, persönliche Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel; Qualitativ; Quantitativ; Gründe; Entscheidung; Persönliche Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1897, § 1900; FGG § 69i Abs. 8

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 922
  • FamRZ 1994, 1203
  • Rpfleger 1995, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.04.1993 - 3Z BR 46/93

    Betreuung; Betreuer; Mangel; Einzelperson; Betreuungsverein; Mitarbeiter;

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94
    Dabei stellt § 1900 Abs. 4 Satz 1 BGB einen absoluten Auffangtatbestand dar; er gilt für die Fälle des qualitativen, aber auch des quantitativen Mangels (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 140 = FamRZ 1993, 1248).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Die Erklärung des Verfahrensbevollmächtigten im Beschwerdeschriftsatz ersetzt die mündliche Anhörung nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1203).

    Die persönliche Anhörung ist auch dann erforderlich, wenn die Betroffene durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist (BayObLG FamRZ 1994, 1203).

  • BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98

    Berufung der Betreuungsbehörde zum Betreuer und Bestellung eines weiteren

    Zwischen diesen Gruppen besteht ein Stufenverhältnis, das eine freie Auswahl des Gerichts ausschließt (BayObLG MDR 1994, 922 ).
  • AG Brandenburg, 07.03.2024 - 85 XVII 33/24

    Betreuungsbehörde als Betreuer: Voraussetzungen & Bestellung

    Auch liegt hier weder die Einwilligung einer natürlichen Person noch eines Vereinsbetreuers oder eines Mitarbeiters der zuständigen Betreuungsbehörde zur Übernahme der Betreuung vor (§ 1816 BGB), so dass nunmehr gemäß § 1818 Abs. 4 BGB in Verbindung mit § 1818 Abs. 2 und Abs. 3 BGB die örtliche Betreuungsbehörde der ... als solche zum Betreuer der hiesigen Betroffenen zu bestellen ist, da derzeitig keine natürliche Person und auch kein Betreuungsverein für die Betroffene gefunden werden kann (BayObLG, Beschluss vom 16.02.2000, Az.: 3Z BR 4/00; BayObLG, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 3 Z BR 39/94).

    Da es sich hierbei um eine Auffangvorschrift handelt, die sicherstellen soll, dass in jedem Falle eine qualifizierte Betreuung gewährleistet ist, kommt somit jeder Grund für die Unmöglichkeit der Bestellung natürlicher Personen oder Vereine - auch ein zahlenmäßiger Mangel an geeigneten Betreuern (BayObLG, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 3 Z BR 39/94; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 3Z BR 46/93) - in Betracht.

  • OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse

    Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203).
  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

    Soweit dies in der Begründung der Rechtsbeschwerde geschieht, handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der vom Rechtsbeschwerdegericht nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 171/172).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00

    Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer

    Auch bei der Bestellung eines vorläufigen Betreuers hat das Gericht danach zu beachten, daß die Betreuungsstelle nur bestellt werden darf, wenn keine geeignete natürliche Person und kein Betreuungsverein gefunden werden kann (vgl. BayObLGZ FamRZ 1994, 1203 zur Bestellung des "endgültigen" Betreuers).
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97

    Vorrang der Betreuung durch eine natürliche Person

    Hierunter fallen auch Vereins- und Behördenbetreuer (vgl. § 1897 Abs. 2 BGB ; BayObLG BtPrax 1994, 171/172; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1897 Rn.9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht