Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 168/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vormundschaftsgericht; Sofortige Beschwerde; Bettgitter; Bauchgurt; Freiheitsentziehende Maßnahmen; Sicherungsmaßnahmen; Genehmigungsbedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1270
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93
Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 168/93
Sofern danach in tatsächlicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden kann, daß sich für den Betroffenen die Sicherungsmaßnahme freiheitsentziehend auswirkt, muß von einem Grundrechtseingriff und der Erforderlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Kontrolle ausgegangen werden (vgl. Senat, Beschluß vom 22.6.1993 15 W 145/93 , DAVorm 1993, 855).
- OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11
Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer …
Vielmehr entspricht es seit jeher der ganz überwiegenden Auffassung, dass der betreuungsrechtlich geschützte Freiheitsstatus von vornherein nicht berührt wird, wenn der Betroffene aufgrund eines körperlichen Gebrechens weitgehend oder völlig bewegungsunfähig ist (OLG Hamm FamRZ 1993, 1490, 1991f.; 1994, 1270, 1271; OLG Celle BtPrax 1994, 31, 33;… Palandt-Diederichsen, 71. Aufl., Rdn. 32 und 38 zu § 1906 BGB;… Staudinger-Bienwald (2006) Rdn. 41 zu § 1906 BGB;… Soergel/Zimmermann, 13. Auflage, Rdn. 84 zu § 1906 BGB;… Jürgens, BetreuungsR, 3. Aufl., Rdn. 41 zu § 1906 BGB;… Jurgeleit/Meyer, BetreuungsR, 2. Aufl., Rdn. 50 zu § 1906 BGB). - VG München, 29.10.2015 - M 17 K 14.4341
Überprüfung einer ambulanten Wohngemeinschaft
Sofern in tatsächlicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich für den Betroffenen die Sicherungsmaßnahme freiheitsentziehend auswirkt, muss von einem Grundrechtseingriff und der Erforderlichkeit der (betreuungs)gerichtlichen Kontrolle ausgegangen werden (OLG Hamm, B. v. 7.10.1993 - 15 W 168/93 - FamRZ 1994, 1270).
Rechtsprechung
BayObLG, 27.09.1993 - 1Z BR 95/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Testamentseröffnung bei Überschuldung des Nachlasses; Testamentseröffnung als anfechtbare Entscheidung; Schreiben eines Rechtspflegers als anfechtbare Verfügung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
FGG § 19
Beantwortung von Anfragen und Mitteilung einer Rechtsansicht durch das Gericht als beschwerdefähige Entscheidung
Verfahrensgang
- AG Miesbach - VI 24/58
- LG München II - 6 T 6529/98
- LG München II, 07.06.1993 - 2 T 2847/93
- BayObLG, 27.09.1993 - 1Z BR 95/93
- LG München II, 10.07.1995 - 6 T 6009/94
- BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95
- BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1162
- FamRZ 1994, 1270 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85
Beschwerde des Nachlasßgerichts
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- OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 16/03
Missbräuchliche Rechtsmitteleinlegung
Demgegenüber stellt die bereits erfolgte Testamentseröffnung keine solche anfechtbare Verfügung im Sinne von § 19 Abs. 1 FGG dar (vgl. allgemein: BayObLGZ 1986, 118 [124]; BayObLG, NJW-RR 1994, 1162;… Jansen, a.a.O., § 19 Rn 16;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rn 5; Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 2260 Rn 12;… MüKo/Burkart, BGB, 3. Auflage 1997, § 2260 Rn 14;… Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Auflage 2003, § 2260 Rn 2;… Soergel/Harder, BGB, 12. Auflage 1992, § 2260 Rn 15;… Staudinger/Baumann, BGB, 13. Auflage 1996, § 2260 Rn 41).
Rechtsprechung
BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere Beschwerde; Kosten
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1270 (Ls.)
- Rpfleger 1994, 339
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93
Dies gilt für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109f.; BayObLG FamRZ 1991, 467) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG B. v. 28. Oktober 1993, 3 ZBR 84/93).In einem solchen Fall wird die weitere Beschwerde unzulässig, wenn sie nicht auf die Kosten beschränkt wird (BayObLGZ 1993, 82).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92
Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger; …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93
Bei unzulässiger (weiterer) Beschwerde braucht in der Regel kein Verfahrenspfleger bestellt zu werden (BayObLGZ 1993, 14).Bei unzulässiger weiterer Beschwerde ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht angebracht (BayObLGZ 1993, 14).
- BayObLG, 31.10.1990 - BReg. 3 Z 135/90
Auszug aus BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93
Dies gilt für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109f.; BayObLG FamRZ 1991, 467) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG B. v. 28. Oktober 1993, 3 ZBR 84/93).
- BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93
Dies gilt für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109f.; BayObLG FamRZ 1991, 467) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG B. v. 28. Oktober 1993, 3 ZBR 84/93). - OLG Hamm, 09.12.1992 - 15 W 270/92
Vorläufige Betreuerbestellung; Endgültige Betreuerbestellung; Erledigung in der …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93
Damit hat sich die Hauptsache nach zulässiger Einlegung der weiteren Beschwerde erledigt (so auch OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723). - BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 84/93
Auszug aus BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93
Dies gilt für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109f.; BayObLG FamRZ 1991, 467) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG B. v. 28. Oktober 1993, 3 ZBR 84/93).
- BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
Überprüfung einer Einwilligungsvorbehalts trotz Erledigung
Ein Verfahren auf Bestellung eines vorläufigen Betreuers ist in der Hauptsache erledigt, wenn ein endgültiger Betreuer bestellt wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61; Senatsbeschluss vom 30.7.2003, Az. 3Z BR 40/03). - BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Betreuerbestellung vom 18.2.1997 durch die Verlängerung der Maßnahme verfahrensrechtlich überholt und die gegen die Betreuerbestellung gerichtete Beschwerde des Betroffenen damit unzulässig wurde (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61 ; OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723). - BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei …
Das auf seine Aufhebung gerichtete Verfahren ist damit gegenstandslos geworden (vgl. BayObLGZ 1982, BayObLG BtPrax 1994, 61;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 52; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9.Aufl. Einl. FGG Rn.119).
- BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der …
Für seine rechtliche Überprüfung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61 ; OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723). - BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 210/03
Entscheidung über Kosten und Auslagen bei Erledigung der Hauptsache in einer …
Ein Verfahren betreffend die Bestellung eines vorläufigen Betreuers ist nicht nur dann in der Hauptsache erledigt, wenn ein endgültiger Betreuer bestellt wird (BayObLG BtPrax 1994, 61). - BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung bei Anordnung einer …
Die einstweilige Anordnung, welche dieser Beschluss beinhaltet, wurde durch die endgültige Entscheidung des Amtsgerichts vom 17.7.2003 gegenstandslos, so dass die Hauptsache insoweit erledigt ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61;… Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85 und 87 "prozessuale Überholung"). - BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 48/95 Grund: Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Verfahren der weiteren Beschwerde ist in der Regel bei unzulässiger weiterer Beschwerde nicht geboten (BayObLGZ 1993, 14 = BtE 1992/93,133; BayObLG FamRZ 1994, 1189 = BtE 1992/93,134; FamRZ 1994, 780; BtPrax 1994, 61 = BtE 1992/93,135).
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 19.01.1993 - 2 T 970/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1270 (Ls.)