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   OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92   

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https://dejure.org/1994,4428
OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92 (https://dejure.org/1994,4428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.05.1994 - 2 UF 267/92 (https://dejure.org/1994,4428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 2 UF 267/92 (https://dejure.org/1994,4428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich; Herabsetzung; Kürzung; Fehlverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Anwendbarkeit des § 1587c Nr. 1 BGB infolge ehelichen Fehlverhaltens - Unterschieben von 2 Kindern, die von einem anderen Mann abstammten

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1474
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92
    Liegt zugleich eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des Ehepartners vor, dann können sowohl die im persönlichen als auch die im wirtschaftlichen Bereich eingetretenen Belastungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1987, 362, 363).

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem vom BGH im Beschluss v. 12.11.1986 (FamRZ 1987, 362) entschiedenen zu vergleichen, wo der BGH eine Kürzung des VersAusgl wegen grober Unbilligkeit ablehnte.

    Demgemäß geht es bei der Härteklausel des § 1587c Nr. 1 BGB ebenso wie bei der verwandten Regelung des § 1381 BGB im Recht des Zugewinnausgleichs um die Begrenzung von Beteiligungsansprüchen aus vergangener Gemeinschaft (BGH, FamRZ 1987, 362, 364).

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92
    Rspr. des BGH, die auf den Beschluss v. 13.10.1982 (FamRZ 1983, 32 ff.) zurückgeht, kann ehel.
  • OLG Hamm, 13.06.1991 - 1 UF 97/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei Verschweigen der Nichtehelichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92
    Eine mathematische Genauigkeit kann und braucht nach Auffassung des Senats im Rahmen der Abwägung nach der Vorschrift des § 1587c BGB nicht erreicht zu werden (so auch OLG Hamm, NJW 1992, 1515, 1516).
  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92
    Es reicht aus, dass sie zumindest damit rechnete, dass ein anderer Mann der Vater ist (BGH, a.a.O., und FamRZ 1985, 267 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1984 - 2 UF 72/84

    Versorgungsanrecht; Ausgleichspflicht; Ehegatte; Überschlägige Rechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92
    Das AmtsG hat zunächst vor der Prüfung der Voraussetzungen des § 1587c BGB zutreffend ermittelt, welche Versorgungsanrechte die Ehegatten in der maßgebenden Ehezeit vom 1.2.1958 bis 31.10.1990 erworben haben und durch eine überschlägige Rechnung geklärt, welcher Ehegatte in welchem Umfang ausgleichspflichtig ist (Senat, Beschluss v. 8.2. 1984, Justiz 1984, 286).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12

    Schadensersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten im

    Ein derartiges eheliches Fehlverhalten rechtfertigt im schlimmsten Fall nicht nur die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1474 f.; BGH, FamRZ 2012, 845), sondern es kann dem Verpflichteten auch im Rahmen der nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. zu treffenden Ermessensentscheidung es unzumutbar erscheinen lassen, weitere Anrechte des Berechtigten durch Beitragszahlungen zu begründen.

    Ein derartiges eheliches Fehlverhalten rechtfertigt im schlimmsten Fall nicht nur die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1474 f.; BGH, FamRZ 2012, 845), sondern es kann dem Verpflichteten auch im Rahmen der nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. zu treffenden Ermessensentscheidung es unzumutbar erscheinen lassen, weitere Anrechte des Berechtigten durch Beitragszahlungen zu begründen.

  • OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Fehlverhalten

    Vor diesem Hintergrund muß ihm die ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheinen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 2. Senat, FamRZ 1994, 1474).
  • OLG Naumburg, 03.07.1996 - 8 UF 18/96

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei behaupteter langer Trennungszeit;

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  • AG Bochum, 15.12.2004 - 58 F 28/04

    Verschweigen der möglichen Abstammung eines als ehelich geltenden Kindes von

    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1983, 117; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1474 [OLG Karlsruhe 27.05.1994 - 2 UF 267/92] ), der das Gericht folgt, ist anerkannt, daß das Verschweigen der möglichen Abstammung eines als ehelich geltenden Kindes von einem anderen Mann zum Kreis der Umstände gehört, die die Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB - Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit - zu begründen vermögen, weil es geeignet ist, die ehelichen Lebensbeziehungen der Parteien in nachhaltiger, langandauernder Weise erheblich zu beeinträchtigen, und zwar nicht nur auf der Ebene der persönlichen Beziehungen der Ehegatten, sondern auch wirtschaftlich dadurch, daß der Ehemann - wie auch im vorliegenden Fall - unter Umständen langjährig für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muß, das nicht von ihm abstammt, ohne das dies im Verhältnis der Eheleute selbst schuldrechtlich ausgeglichen werden könnte (BGH a.a.O. Seite 119).
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