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   BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94   

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https://dejure.org/1994,4290
BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94 (https://dejure.org/1994,4290)
BayObLG, Entscheidung vom 03.06.1994 - 3Z BR 18/94 (https://dejure.org/1994,4290)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juni 1994 - 3Z BR 18/94 (https://dejure.org/1994,4290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer Generalvollmacht durch Vollmachtsbetreuer

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1550
  • Rpfleger 1995, 335
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93

    Betreuer; Aufgabenkreis; Geltendmachung; Rechte; Betreuter; Bevollmächtigter;

    Auszug aus BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94
    Auf die weitere Beschwerde der Betreuerin hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 27.5.1993 den Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurück (BayObLGZ 1993, 236).

    a) Der Senat hat die jetzt im zweiten Rechtsbeschwerdeverfahren wieder aufgegriffene Frage, ob die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers hier erforderlich ist, ob also zusätzlich zu den Voraussetzungen von § 1896 Abs. 1 BGB für den hier angegriffenen Aufgabenkreis auch die Voraussetzungen von § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen, bereits in der Entscheidung vom 27.5.1993 geprüft und bejaht (siehe dort - FamRZ 1993, 1249 ; in BayObLGZ 1993, 236 nicht vollständig abgedruckt - unter II 2 a).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Sie bedarf vielmehr einer besonderen Zuweisung als eigenständiger Aufgabenkreis (vgl. LG Meiningen FamRZ 2015, 955, 956; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1592; Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 BGB Rn. 107; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2015] § 1896 BGB Rn. 259 für den Regelbetreuer; anders noch BayObLG FamRZ 1994, 1550; OLGR Köln 2001, 91, 92; KG FamRZ 2007, 1041 sowie offenbar Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337).
  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 151; OLG Köln aaO).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 151; OLG Köln aaO).

  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Der Umfang der Befugnisse des Vollmachtsbetreuers ergibt sich aus dem der Generalvollmacht zugrunde liegenden Rechtsgeschäft (Schwab, a.a.O., Rn. 238; BayObLGR FamRZ 1994, 1550, 1551; 1992, 108).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249; 1994, 1550/1551).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

    Die Belange des Betroffenen können durch die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß 1896 Abs. 3 BGB gewahrt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1550; LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778; LG Stuttgart BtPrax 1994, 64/67).
  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Der Erforderlichkeitsgrundsatz gebietet, daß ein Betreuer nicht schon deshalb bestellt wird, weil die Betroffene ihre Bevollmächtigte nicht mehr hinreichend überwachen kann, sondern erst, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte eine Überwachung angezeigt erscheinen lassen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 123; BayObLG FamRZ 1994, 1550 ; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1896 Rn. 29; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 145).
  • AG Nidda, 27.02.2004 - 6 XVII 117/99

    Feststellung der Ungeeignetheit eines Betreuers; Bestellung eines

    Die Kontrollbetreuerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie, soweit die Bevollmächtigte sich weiterhin der Zusammenarbeit verweigert, berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, die von der Betroffenen erteilte Vollmacht zu widerrufen [BayObLG FamRZ 1994, 1550, zitiert bei Palandt-Diederichsen 63. Auflage, § 1896 BGB Rdnr. 21].
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