Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung der Ersatzerben nicht nach Kopfteilen, sondern nach dem Stammesprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eltville - VI M 25/92
- LG Wiesbaden, 05.07.1993 - 4 T 195/93
- OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1210
- FamRZ 1994, 327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85
Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90
Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 7/86
Analoge Anwendung der Auslegungsregeln; Erbteile; Bestimmte Gruppe von Verwandten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Auslegung eines Testaments
Die Beschwerdeführer verkennen, dass die vorrangig zu beachtenden Zweifelssätze der in § 2091 BGB genannten §§ 2066 bis 2069 BGB - insbesondere § 2067 BGB - keine Anwendung finden, weil die Erblasserin im Testament als ihre Erben die Verwandten mütterlicherseits gerade nicht "ohne nähere Bestimmung bedacht" (vgl. zu solchen Konstellationen, in denen statt des Kopfteils- das Stammesprinzip angewandt wird: BayObLG FamRZ 1986, 610; OLG Hamm Rpfleger 1986, 480; OLG Franfurt FamRZ 1994, 327 jeweils m.w.N.), sondern aus dem Kreis eben dieser seinerzeit lebenden Verwandten genau drei namentlich bezeichnete Personen eingesetzt hat.
Rechtsprechung
BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerdegericht; Beschluß; Vormundschaftsgericht; Aufrechterhalten; Aufgabenkreis; Ausdehnung; Verfahrenspfleger; Bestellen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 327
- Rpfleger 1994, 165
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zwingend, wenn Gegenstand des Verfahrens die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers auf alle Angelegenheiten ist (§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FGG ; BayObLG BtPrax 1994, 28 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ). - BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" bzw. die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers hierauf (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 165 ) ist vom Gesetz anerkannt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 , § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG ; § 13 Nr. 2 BWG ; Art. 2 Nr. 2 BayLWG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BT-Drucks 11/4528 S. 123/124;… Bauer in HK-BUR § 1896 BGB Rn. 238;… Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1896 Rn. 52;… Jürgens BtR § 1896 BGB Rn. 21;… Knittel § 67 FGG Rn. 11, § 1896 BGB Rn. 31;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 54). - OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im …
c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388). - BayObLG, 25.04.1994 - 3Z BR 50/94 Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGG ist zwar die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich, wenn Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten ist (vgl. dazu BayObLG BtPrax 1994, 28 = FamRZ 1994, 327).