Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.09.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4477
OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93 (https://dejure.org/1993,4477)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.1993 - 20 W 344/93 (https://dejure.org/1993,4477)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 1993 - 20 W 344/93 (https://dejure.org/1993,4477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung der Ersatzerben nicht nach Kopfteilen, sondern nach dem Stammesprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1210
  • FamRZ 1994, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10

    Auslegung eines Testaments

    Die Beschwerdeführer verkennen, dass die vorrangig zu beachtenden Zweifelssätze der in § 2091 BGB genannten §§ 2066 bis 2069 BGB - insbesondere § 2067 BGB - keine Anwendung finden, weil die Erblasserin im Testament als ihre Erben die Verwandten mütterlicherseits gerade nicht "ohne nähere Bestimmung bedacht" (vgl. zu solchen Konstellationen, in denen statt des Kopfteils- das Stammesprinzip angewandt wird: BayObLG FamRZ 1986, 610; OLG Hamm Rpfleger 1986, 480; OLG Franfurt FamRZ 1994, 327 jeweils m.w.N.), sondern aus dem Kreis eben dieser seinerzeit lebenden Verwandten genau drei namentlich bezeichnete Personen eingesetzt hat.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5347
BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93 (https://dejure.org/1993,5347)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 3Z BR 122/93 (https://dejure.org/1993,5347)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 3Z BR 122/93 (https://dejure.org/1993,5347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwingende Bestellung Verfahrenspfleger, alle Angelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 327
  • Rpfleger 1994, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zwingend, wenn Gegenstand des Verfahrens die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers auf alle Angelegenheiten ist (§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FGG ; BayObLG BtPrax 1994, 28 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" bzw. die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers hierauf (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 165 ) ist vom Gesetz anerkannt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 , § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG ; § 13 Nr. 2 BWG ; Art. 2 Nr. 2 BayLWG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BT-Drucks 11/4528 S. 123/124; Bauer in HK-BUR § 1896 BGB Rn. 238; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1896 Rn. 52; Jürgens BtR § 1896 BGB Rn. 21; Knittel § 67 FGG Rn. 11, § 1896 BGB Rn. 31; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 54).
  • OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im

    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
  • BayObLG, 25.04.1994 - 3Z BR 50/94
    Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGG ist zwar die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich, wenn Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten ist (vgl. dazu BayObLG BtPrax 1994, 28 = FamRZ 1994, 327).
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