Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 08.03.1993

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   BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93   

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BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93 (https://dejure.org/1993,1381)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1993 - 3Z BR 148/93 (https://dejure.org/1993,1381)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1993 - 3Z BR 148/93 (https://dejure.org/1993,1381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung; Generalklausel; Unbestimmter Rechtsbegriff; Nachprüfung; Rechtsbeschwerdegericht; Angemessenheit; Zweckmäßigkeit; Betreuerauswahl

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Eignung als Betreuer, Auswahlermessen, Wille des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1897 Abs. 1, Abs. 5; FGG § 69g Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 530
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Dafür können unter anderem ihre intellektuellen und sozialen Fähigkeiten, ihre psychische und körperliche Verfassung, die persönlichen Lebensumstände - etwa räumliche Nähe zum Betroffenen, berufliche Auslastung oder finanzielle Verhältnisse -, bereits bestehende familiäre oder sonstige Beziehungen zum Betroffenen, aber auch besondere Kenntnisse oder Einstellungen zu für die Betreuungsführung relevanten Fragen von Bedeutung sein (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 530; HK-BUR/Bauer [Stand: Dezember 1999] § 1897 BGB Rn. 39 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 44 ff.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 30; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1897 Rn. 24).

    Ob sich die tatrichterliche Prüfung darauf beschränken kann, Umstände auszuschließen, die der Eignung einer bestimmten natürlichen Person für eine konkrete Betreuung entgegenstehen (als "negative Selektion" bezeichnet von BayObLG FamRZ 1994, 530 und MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 30), oder positiv das Vorliegen bestimmter Umstände ermitteln muss, ist letztlich nur die Frage nach der zielführenden Methode des Einzelfalls.

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1994, 530, 531).

  • OLG Frankfurt, 01.10.2007 - 20 W 141/07

    Aktiengesellschaft: Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Anmaßung von

    Hierbei sind die vom Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen bindend, ihre Bewertung im Hinblick auf die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffes aber nachprüfbar (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530; OLG Schleswig NJW-RR 1991, 710; Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 12/08

    Testamentsanfechtung: Objektiv unzutreffende Angabe des Familienstandes des

    Die Vorschriften über die Beweiskraft von Urkunden (§ 415 ff. ZPO) sind im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530).
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   OLG Bamberg, 08.03.1993 - 7 UF 255/92   

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OLG Bamberg, 08.03.1993 - 7 UF 255/92 (https://dejure.org/1993,8080)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.03.1993 - 7 UF 255/92 (https://dejure.org/1993,8080)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. März 1993 - 7 UF 255/92 (https://dejure.org/1993,8080)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 530 (Ls.)
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