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OLG Köln, 13.07.1993 - 14 U 1/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Abänderungsentscheidung eines Familiengerichts; Geltung des Pensionärsprivilegs bei auszugleichendem Anrecht gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger; Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Abänderungsentscheidung zum Versorgungsausgleich; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.11.1992 - 24 O 95/92
- OLG Köln, 13.07.1993 - 14 U 1/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 907
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
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- OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
Betriebsrente der VBL: Berechnung der Kürzung nach Durchführung des …
Zu diesen Vorschriften gehört insbesondere § 57 BeamtVG, der regelt, wie bei Übertragung von Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Vorschriften die Versorgungsbezüge des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu kürzen sind (…MünchKomm-BGB-Gräper, 4. Aufl., § 1 VAHRG Rn. 87;… Palandt/Diederichsen, 63. Aufl., § 1 VAHRG Rn. 10; OLG Köln FamRZ 1994, 907;… Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur VAHRG-Novelle Btagsdrucksache 9/2296, S. 12). - OLG Celle, 05.09.2007 - 10 UF 25/07
Berechnung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs zu Lasten einer …
Im Übrigen kommt dem Ehemann nunmehr hinsichtlich der mit der dieser Entscheidung begründeten weiteren Rentenanwartschaften das Pensionärsprivileg zugute, denn eine weitere Kürzung seines derzeitigen Ruhegehalts aufgrund dieser Abänderungsentscheidung wird gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 BeamtVG erst dann eintreten, wenn der Ehefrau Rente zu gewähren ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 907;… Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 10 a VAHRG Rn. 50). - OLG Nürnberg, 30.11.1994 - 7 UF 1187/94
Abänderung der Versorgungsausgleichsentscheidung auf Antrag eines …
So hat zunächst das OLG Köln in einer Entscheidung vom 31.7.1993 (veröffentlicht in FamRZ 1994, 907 ) das sogenannte "Pensionärsprivileg" des § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG , nach dem das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erhält, erst gekürzt wird, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist, für die Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für entsprechend anwendbar erklärt.