Rechtsprechung
   BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2758
BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94 (https://dejure.org/1994,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1Z BR 94/94 (https://dejure.org/1994,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1Z BR 94/94 (https://dejure.org/1994,2758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Umgangs des Kindes mit Dritten durch die Mutter; Ausübung des Erziehungsrechts und Beaufsichtigungsrechts; Weisungen und Verbote gegen Dritte; Regelung des brieflichen, telefonischen und unmittelbaren persönlichen Kontaktes; Verbot der Kontaktaufnahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 2, Abs. 3, § 1705
    Zum Recht eines sorgeberechtigten Elternteil, den Umgang des Kindes mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 138
  • MDR 1995, 72
  • FamRZ 1995, 497
  • Rpfleger 1995, 334
  • BayObLGZ 1994 Nr. 53
  • BayObLGZ 1994, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92

    Sicherung von Rückübertragungsansprüchen für Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94
    Zutreffend hat das Vormundschaftsgericht zusammen mit dem ausgesprochenen Verbot (BayObLGZ 1993, 28; 31 f.; Keidel/Zimmermann Rn. 22a, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. Anm. 4 a, jeweils zu § 33 FGG ) die Festsetzung eines Zwangsgeldes (nicht Ordnungsgeldes) angedroht (§ 33 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 FGG ), dessen Höhe sich aus Art. 6 Abs. 1 EGStGB , § 33 Abs. 3 Satz 2 FGG ergibt (Keidel/Zimmermann a.a.O. Rn. 20).
  • BayObLG, 21.02.1984 - BReg. 1 Z 98/83

    Umgang; Kind; Umgangsrecht; Umgangsverbot; Bestimmungsrecht; Großeltern;

    Auszug aus BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94
    Zwar liegt es grundsätzlich im Interesse eines Kindes, daß seine Beziehungen zu den Großeltern gepflegt und aufrechterhalten werden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLG DAVorm 1983, 377; 380 und FamRZ 1984, 614 ).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Sowohl das Unterbinden von Telefongesprächen wie auch der Briefverkehr mit den Eltern ist durch die Umgangsregelung erfasst (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 497; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1632 Rn. 22).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des Adressaten eines Kontaktverbots gegen

    Das Kontaktverbot ist insbesondere gegen den Antragsteller vollstreckbar (zur Vollstreckung vgl. BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; Keidel/Zimmermann Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 33 Rn. 15).

    Da - wie ausgeführt - auch nichts anderes gelten kann, wenn es nicht um die erstmalige Anordnung eines Kontaktverbots geht, sondern der Antragsteller als von dem Verbot betroffener Dritter die Aufhebung des Verbots erstrebt, ist der Antragsteller nach § 20 FGG (aF) beschwerdeberechtigt (ebenso - ohne ausdrückliche Begründung - BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 419; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2009, 810 zum gegen die Tochter einer Betreuten verhängten Kontaktverbot).

  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 20 W 281/97

    Eigener Anspruch der Großeltern auf Umgang mit ihrem Enkel allein auf Grund der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 09.11.1999 - 6 UF 124/99

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Begehren der Eltern auf Herausgabe eines

    Ob unter diesen Gesichtspunkten der völlige Ausschluss des Umgangs aufrechterhalten bleiben kann, bedarf der näheren Überprüfung (vgl. zu den insoweit anzustellenden Ermessungserwägungen: OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 419 f; vgl. auch BayObLG, FamRZ 1995, 497).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Das LG geht nämlich richtigerweise (vgl. auch Senat, Beschl. v. 24.11.1993 - 20 W 204-93 und BayObLG, FamRZ 1995, 497) davon aus, dass der Umgang nur aus verständigen Gründen verweigert werden darf (§ 1632 II BGB), da sonst ein Sorgerechtsmissbrauch vorliegen würde, durch den das Kindeswohl gefährdet sein könnte.
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

    Es kommt daher nicht darauf an, daß der Prozeßbevollmächtigte auch nicht dargelegt hat, was er vorgetragen hätte, wenn ihm Gehör gewährt worden wäre (BayObLG, Beschluß vom 11.10.1994 - 1Z BR 94/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht