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   OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 5 UF 197/91   

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https://dejure.org/1994,7089
OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 5 UF 197/91 (https://dejure.org/1994,7089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.09.1994 - 5 UF 197/91 (https://dejure.org/1994,7089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. September 1994 - 5 UF 197/91 (https://dejure.org/1994,7089)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 619
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2009 - 9 WF 97/09

    Rechtsfolgen des Todes einer Partei zwischen Verkündung und Rechtskraft des

    Zwar wird - entsprechend § 269 Abs. 4, Abs. 3 Satz 2 ZPO - in der Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Erledigung der Hauptsache bejaht, wenn zum Beispiel unklar ist oder Streit darüber besteht, ob sich das Scheidungsverfahren durch Tod erledigt hat, oder wenn Missverständnissen vorgebeugt werden soll, nachdem eine Partei nach Verkündung, aber vor Rechtskraft des Scheidungsurteils verstorben ist, ferner wenn die Witwe statt des Versorgungsausgleichs eine Witwenrente beziehen will (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2005, 386; OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 619; OLG Hamm, FamRZ 1995, 101).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - 1 UF 9/04

    Erledigung einer Hauptsache hinsichtlich eines Verfahrens über einen

    Allerdings wird es bei Zweifeln und zur Vermeidung von Missverständnissen überwiegend für zulässig erachtet, in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Erledigung festzustellen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 619, 620; Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 619 Rdnr. 5; offengelassen von: BGH FamRZ 1981, 245, 246).
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