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   BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93   

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BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 (https://dejure.org/1994,205)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 (https://dejure.org/1994,205)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 (https://dejure.org/1994,205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Leistungen der Sozialhilfebehörde zum Lebensunterhalt - Förderung der Wahrnehmung der Umgangsrechte eines Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1342
  • NVwZ 1995, 681 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 86
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Die Verfassungsbeschwerde ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194; 55, 171 [BVerfG 05.11.1980 - 1 BvR 290/78]; 64, 180) [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]im Sinne des § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet.

    Der sorgeberechtigte Elternteil muß demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]; 64, 180 ).

    Nur wenn eine Einigung der geschiedenen Eltern nicht zustande kommt, so folgt aus der allgemeinen Pflicht des Staates, die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden zu wahren, daß er befugt ist, selbst über den Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Eltern zu entscheiden (vgl. BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]).

    Mit der Berücksichtigung einer einverständlichen Regelung zwischen den geschiedenen Eltern über den Umfang des Umgangsrechts durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil tragen die Sozialhilfebehörden und Gerichte dem Umstand Rechnung, daß sich aus der fortbestehenden Verantwortung gegenüber dem Kinde die Pflicht der geschiedenen Eltern ergibt, die regelmäßig mit der Scheidung für die Entwicklung des Kindes verbundene Schädigung nach Möglichkeit zu mildern und eine vernünftige, den Interessen entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung sowie seine weiteren persönlichen Beziehungen zu den nunmehr getrenntlebenden Eltern zu finden (vgl. BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]).

    Indem das Bundesverwaltungsgericht auf die familiengerichtliche Praxis zu § 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach sich der monatlich einmalige Wochenendbesuch des Kindes beim Umgangsberechtigten als die im Regelfall den Zweck des Umgangsrechts wahrende Regelung herausgebildet hat, zurückgreift, übersieht es, daß auch § 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB unter dem verfassungsrechtlichen Gebot, dem Elternrecht beider Elternteile Rechnung zu tragen, eine individuelle Umgangsregelung verlangt, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles dem Wohl des Kindes entspricht (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 - EuGRZ 1993, S. 213 ; vgl. auch BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Die Verfassungsbeschwerde ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194; 55, 171 [BVerfG 05.11.1980 - 1 BvR 290/78]; 64, 180) [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]im Sinne des § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet.

    Der sorgeberechtigte Elternteil muß demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]; 64, 180 ).

  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Februar 1993 - BVerwG 5 C 30.89 - und Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Söllner, Kühling und die Richterin Jaeger gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473) am 25. Oktober 1994 einstimmig beschlossen :.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Februar 1993 - BVerwG 5 C 30.89 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Einer Entscheidung über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe bedarf es nicht mehr (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Die normalen Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind solange der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Art. 6 Abs. 2 GG gewährt - neben seiner Bedeutung als Richtlinie - zugleich ein Abwehrrecht gegen unzulässige Eingriffe des Staates in das elterliche Erziehungsrecht und bindet insoweit auch die Gerichte als unmittelbar geltendes Recht (vgl. BVerfGE 4, 52 [BVerfG 20.10.1954 - 1 BvR 527/52]).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Die Verfassungsbeschwerde ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194; 55, 171 [BVerfG 05.11.1980 - 1 BvR 290/78]; 64, 180) [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]im Sinne des § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet.
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Indem das Bundesverwaltungsgericht auf die familiengerichtliche Praxis zu § 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach sich der monatlich einmalige Wochenendbesuch des Kindes beim Umgangsberechtigten als die im Regelfall den Zweck des Umgangsrechts wahrende Regelung herausgebildet hat, zurückgreift, übersieht es, daß auch § 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB unter dem verfassungsrechtlichen Gebot, dem Elternrecht beider Elternteile Rechnung zu tragen, eine individuelle Umgangsregelung verlangt, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles dem Wohl des Kindes entspricht (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 - EuGRZ 1993, S. 213 ; vgl. auch BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78

    Falknerjagdschein

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Die Verfassungsbeschwerde ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194; 55, 171 [BVerfG 05.11.1980 - 1 BvR 290/78]; 64, 180) [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]im Sinne des § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
    Dabei hängt die Intensität der Prüfung davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Die Rechtslage betreffend die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern im Rahmen des SGB II ist mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte des Art. 6 GG (vgl: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 -, NJW 1995, 1342 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 10 A 37/01 -, NJW 2003, 79) auch objektiv ungeklärt; in der Literatur und der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit wurde und wird mit gewichtigen Gründen eine Anwendung des § 73 SGB XII und damit eine Leistungszuständigkeit des Sozialhilfeträgers auch für SGB-II-Leistungsempfänger (trotz der Ausschlussregelung in § 5 Abs. 2 SGB II) vertreten (Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.6 RdNr 12, Stand März 2006; Conradis in Rothkegel, Sozialhilferecht, S 441 RdNr 42; Berlit in LPK-SGB XII, 7. Aufl 2005, § 73 RdNr 6; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einführung RdNr 179c; Knickrehm, Sozialrecht aktuell 2006, 159 ff; zum Streitstand in der Rechtsprechung auch Geiger, Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 3. Aufl 2006, S 156 unter "Umgangsrecht", und Lauterbach, NJ 2006, 199, 200 f).

    Bereits unter Geltung des BSHG war anerkannt, dass die Kosten des Umgangsrechts zu den persönlichen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören, für die über die Regelsätze für laufende Leistungen hinaus einmalige oder laufende Leistungen zu erbringen waren (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 -, NJW 1995, 1342 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32).

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Andernfalls müßte der Unterhaltspflichtige wegen der betreffenden Kosten Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Möglichkeit nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage: BVerfG FamRZ 1995, 86, 87; BVerwG FamRZ 1996, 105, 106; zur Rechtslage seit dem 1. Januar 2005: vgl. Müller Kind-Prax 2005, 3, 4); er darf aber durch die Gewährung von Unterhalt nicht selbst sozialhilfebedürftig werden (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - XII ZR 121/95 - FamRZ 1996, 1272, 1273).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist - auch sozialhilferechtlich - eine Leistung für die Wahrnehmung des Umgangsrechts geboten, die dem Elternrecht beider Elternteile Rechnung trägt und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles dem Wohl des Kindes entspricht (BVerfG Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 - juris RdNr 25) .
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