Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 01.08.1995

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 UF 65/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6631
OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 UF 65/95 (https://dejure.org/1995,6631)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.08.1995 - 2 UF 65/95 (https://dejure.org/1995,6631)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. August 1995 - 2 UF 65/95 (https://dejure.org/1995,6631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 1360 BGB; § 1360a BGB
    Anspruch auf Übernahme der Zahnarztkosten gegen den getrennt lebenden Ehegatten; Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Zahnarztkosten gegen den getrennt lebenden Ehegatten; Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360 § 1360a
    Kosten einer ärztlichen Behandlung als Unterhaltsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 UF 65/95
    Dies setzt jedoch, wie das Amtsgericht zutreffend angenommen hat, voraus, daß die Behandlung aus medizinischer Sicht geboten erscheint (vgl. BGH NJW 1992, 909, 910) [BGH 27.11.1991 - XII ZR 226/90] .
  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 4 UF 55/10

    Kieferorthopädische Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf können sie vom Berechtigten nur dann geltend gemacht werden, wenn sie zwischen den Eltern abgesprochen waren oder aber medizinisch notwendig waren (OLG Braunschweig FamRZ 1996, 288; Eschenbruch/Klinkhammer-Schürmann, Der Unterhaltsprozeß, 5. Aufl., 2009, S. 298).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.08.1995 - 12 UF 38/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8247
OLG Oldenburg, 01.08.1995 - 12 UF 38/95 (https://dejure.org/1995,8247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.08.1995 - 12 UF 38/95 (https://dejure.org/1995,8247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. August 1995 - 12 UF 38/95 (https://dejure.org/1995,8247)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01

    Trennungsunterhalt; Unterhalt; Teilverzicht; Halbteilungsgrundsatz;

    Als praktikabler Anknüpfungspunkt erscheint dem Senat insoweit die oberste Einkommensgruppe der bis zum 30. Juni 2001 geltenden Düsseldorfer Tabelle, sodass der Ehegattenunterhalt bis zu einem Bedarf von 8000 DM nach Quoten bemessen werden kann und nur, wenn er hierüber hinausgeht, konkret zu ermitteln ist (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1996, 288, das - ohne konkrete Grenzziehung - bei einem Einkommen von 12.000 DM den Unterhalt ebenfalls nach Quoten berechnet hat).
  • OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96

    Berechnung des Ehegattenunterhalts bei hohen Einkünften

    Um zu beurteilen, wann die Einkommensverhältnisse der Ehegatten so günstig sind, dass die Einkünfte bei objektiver Betrachtung nicht mehr in vollem Umfange für den Lebensunterhalt eingesetzt winden müssen, werden in der unterhaltsrechtlichen Praxis sogenannte "Schwellenwerte" gebildet, unterhalb derer der Unterhalt nach einer festen Einkommensquote berechnet wird (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 1992, 823 : Bedarf bis zu 3.200,00 DM wird nach Quote errechnet, ab 01.01.1996 bis 3.600,00 DM; nach Scholz, FamRZ 1993, 125, 136 wird bei Einkünften bis zu 10.000,00 DM, nach OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 288 bei Einkünften bis zu 12.000,00 DM nach einer Quote gerechnet).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.1997 - 6 UF 4/97

    Prozeßkostenvorschußanspruch des volljährigen Kindes

    Dabei kann dahin stehen, ob das Familiengericht zu Recht die gemäß § 114 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht für das weitergehende Klagebegehren der Klägerin verneint hat (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1987, 58, 60 und FamRZ 1983, 473 f, OLG Köln, FamRZ 1994, 1323 f, OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 288 f, Gerber, Anmerkung zu AG Schleswig, FamRZ 1997, 230 f).
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