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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95   

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OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95 (https://dejure.org/1995,7621)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1995 - 16 Wx 85/95 (https://dejure.org/1995,7621)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 16 Wx 85/95 (https://dejure.org/1995,7621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Düren - 7 A VIII 135/95
  • OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 357
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95
    Gleiches gilt für einen nicht die örtliche Zuständigkeit betreffenden Konflikt zwischen zwei Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder zwischen zwei in der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätigen Abteilungen des gleichen Gerichts ( vgl. BGH NJW 1978, 1531; NJW 1988, 2739 ).

    Wenn, wie dargelegt, ein Kompetenzkonflikt zwischen zwei Abteilungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit desselben Gerichtes, etwa zwischen Nachlaß- und Vormundschaftsgericht, nicht im Verfahren nach § 5 FGG beendet werden kann ( vgl.BGH NJW 1988, 2739 ) , darf nichts anderes gelten, wenn ein Konflikt über die gleiche Frage zwischen zwei Gerichten entstanden ist.

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95
    Gleiches gilt für einen nicht die örtliche Zuständigkeit betreffenden Konflikt zwischen zwei Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder zwischen zwei in der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätigen Abteilungen des gleichen Gerichts ( vgl. BGH NJW 1978, 1531; NJW 1988, 2739 ).
  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95
    Darüberhinausgehende Zuständigkeitsstreitigkeiten sind nicht gemäß § 5 Abs. 1 FGG entschieden worden, vielmehr wurde im Falle des Zuständigkeitsproblems zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Falle eines Zuständigkeitsstreites zwischen einem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gericht und einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit § 36 Nr. 6 ZPO entsprechend angewandt ( vgl. BGH NJW 1984, 740 ).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.1995 - 16 Wx 85/95
    § 5 Abs. 1 FGG betrifft nach einhelliger Auffassung nur die Fälle, in denen Streit oder Ungewißheit über die örtliche Zuständigkeit besteht ( vgl. BGH NJW 1981, 126 ).
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Rechtsprechung
   KG, 25.04.1995 - 1 W 8186/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5896
KG, 25.04.1995 - 1 W 8186/94 (https://dejure.org/1995,5896)
KG, Entscheidung vom 25.04.1995 - 1 W 8186/94 (https://dejure.org/1995,5896)
KG, Entscheidung vom 25. April 1995 - 1 W 8186/94 (https://dejure.org/1995,5896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahren; Bestellung; Betreuer; Verfahrenspfleger; Anfechtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 19, § 67

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 155
  • FamRZ 1996, 357
  • Rpfleger 1995, 503
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Solche vorbereitende Zwischenentscheidungen seien grundsätzlich unanfechtbar (BayObLGZ aaO; BayObLG, DtPrax 1995, 27 f.; KG, FGPrax 1995, 155; OLG Hamm aaO; ebenso Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl. § 67 Rdn. 18 m.w.N.).
  • KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04

    Betreuungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers neben dem anwaltlichen

    Unabhängig davon, dass Maßnahmen des Landgerichts im Beschwerdeverfahren anders als Verfügungen des Gerichts erster Instanz nicht der Anfechtung nach § 19 FGG unterliegen (vgl. Senat, FamRZ 1996, 357 mit Anmerkung von Bienwald), ist die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG für den Betroffenen unanfechtbar (vgl. Senat, a. a. O.; BayObLG, FamRZ 1993, 1106).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung;

    Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Obergerichte daran fest, dass die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG als verfahrensfördernde Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1106 und NJW-RR 2000, 526; OLG Hamm, FGPrax 1996, 221; OLG Hamburg, FGPrax 1997, 28; OLG Köln, FGPrax 1995, 112; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 39; KG FGPrax 1995, 155; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 19.12.1997 (20 W 433/97) und vom 04.04.2000 (20 W 124/2000); Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O. § 67 Rn. 14).
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