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   OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95   

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https://dejure.org/1995,9943
OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95 (https://dejure.org/1995,9943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.1995 - 22 U 85/95 (https://dejure.org/1995,9943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 1995 - 22 U 85/95 (https://dejure.org/1995,9943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Befreiter Vormund, Rechenschaftslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von

    Mindestvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Rechenschaftleistung ist es, dass der Betreuer zum Abschluss seiner Amtsführung eine nach Kalender- oder Rechnungsjahren unterteilte Übersicht über die Entwicklung des Vermögens des Betreuten vorlegt, der er zeitlich geordnete Kontoauszüge und zugehörige Belege beifügt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1995 - 22 U 85/95, FamRZ 1996, 374; Zimmermann, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 1890 Rn. 5; Engler, in: Staudinger, BGB (2004), § 1890 Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05

    Betreuung: Ergänzender Auskunftsanspruch einer Betreuerin gegenüber dem

    Der Umfang dieser Pflicht bestimmt sich nach §§ 259 ff. BGB; der Betreuer hat Auskunft über die Führung des Amtes zu erteilen, die Entwicklung des Vermögens darzulegen und eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben zu fertigen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374; Jürgens/Klüsener, § 1890 Rn. 5).

    Die Verpflichtung des Betreuers umfasst neben einer formell und sachlich richtigen Schlussrechnung und der Vorlage von Belegen auch die Erteilung von Auskünften zur sachlichen Rechtfertigung der Vermögensdispositionen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374; MünchKomm/Wagenitz, § 1890 Rn. 6).

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