Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 01.08.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5032
BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96 (https://dejure.org/1997,5032)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1997 - 3Z BR 343/96 (https://dejure.org/1997,5032)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 3Z BR 343/96 (https://dejure.org/1997,5032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Sachkunde von Ärzten zur Erstellung von Gutachten über die Voraussetzungen einer Betreuung durch den Tatrichter; Darlegung der Sachkunde von Ärzten der Gesundheitsämter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ärzte des höheren öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern als Sachverständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b
    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von Gutachten über die Voraussetzungen einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1501
  • FamRZ 1997, 1565
  • BayObLGZ 1997 Nr. 36
  • BayObLGZ 1997, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm. FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

    Aus der Beurteilung des Sachverständigen, der Betroffene sei bezüglich Vermögensangelegenheiten partiell geschäftsunfähig, konnte das Landgericht folgern, er sei auch bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge nicht in der Lage, seinen Willen frei und unbeeinflußt von seiner Krankheit zu bilden und zutreffend gewonnenen Einsichten entsprechend zu handeln (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm. FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

    Zur Erstellung von Gutachten gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht (BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Dies steht nicht in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 2.7.1987 (BayObLGZ 1987, 236).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit o der Behinderung seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1908d Rn. 9), d. h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen

    Über die für die Erstellung von Gutachten gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG zu fordernde Erfahrung verfügen in der Regel Nervenärzte, öffentlich bestellte Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.; Bienwald § 68b FGG Rn. 36), nicht aber ohne weiteres Fachärzte für das öffentliche Gesundheitswesen (vgl. hierzu BayObLGZ 1997, 206/208 f.).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99

    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1908d Rn.9), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

    Das Landgericht konnte sich auf das von einem Arzt für Neurologie und Psychiatrie erstattete Sachverständigengutachten, das in sich widerspruchsfrei ist, stützen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; 1997, 206/208).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4417
BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97 (https://dejure.org/1997,4417)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1997 - 3Z BR 165/97 (https://dejure.org/1997,4417)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1997 - 3Z BR 165/97 (https://dejure.org/1997,4417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des angemessenen Stundenlohns eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines Diplomsozialpädagogen

  • Bt-Recht

    Berufsbetreuer, Stundensatz für Diplom-Sozialpädagogen (FH)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836
    Angemessene Vergütung eines Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1565 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
    Erforderlichenfalls ist dem Tatrichter entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt (vgl. BayObLGZ 1996, 47, 50).

    Bei der Entscheidung über die Vergütungsfähigkeit einer bestimmten Tätigkeit hat der Tatrichter im Rahmen der Ausübung des ihm insoweit eingeräumten Beurteilungsermessens (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1166, 1167) darauf abzustellen, ob der Betreuer die Tätigkeit aus seiner Sicht zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB ; BayObLGZ 1996, 47 m.w.N.).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
    Sie entsprechen den Grundsätzen, die der Senat für die Vergütung von Berufsbetreuern, insbesondere mit - wie hier - der Qualifikation eines Diplomsozialpädagogen, entwickelt hat (vgl. BayObLGZ 1996, 37, 47).

    Sie hat sich hierbei ohne Rechtsfehler an der Entscheidung des Senats vom 14.2.1996 (BayObLGZ 1996, 37) orientiert und in ihre Erwägungen alle zu beachtenden Umstände des Falles miteinbezogen.

  • BayObLG, 23.01.1997 - 3Z BR 7/97
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
    Ungeachtet dessen, daß das seinerzeitige Beschwerdegericht in der vom Betreuer angeführten Senatsentscheidung vom 31.7.1996 (3Z BR 154/96) den Stundensatz unbeanstandet auf 102 DM bemessen hatte, liegt auch der hier zuerkannte Betrag von 92 DM innerhalb des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessensspielraums (vgl. insoweit auch den Senatsbeschluß vom 29.6.1995 - 3Z BR 206/94 - zu einem auf 85, 60 DM bemessenen Stundensatz und den Senatsbeschluß vom 23.1.1997 - 3Z BR 7/97 - zu einem auf 92 DM bemessenen Stundensatz).
  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 319/95

    Zeitaufwand eines Betreuers zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
    Bei der Entscheidung über die Vergütungsfähigkeit einer bestimmten Tätigkeit hat der Tatrichter im Rahmen der Ausübung des ihm insoweit eingeräumten Beurteilungsermessens (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1166, 1167) darauf abzustellen, ob der Betreuer die Tätigkeit aus seiner Sicht zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB ; BayObLGZ 1996, 47 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 206/94
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
    Ungeachtet dessen, daß das seinerzeitige Beschwerdegericht in der vom Betreuer angeführten Senatsentscheidung vom 31.7.1996 (3Z BR 154/96) den Stundensatz unbeanstandet auf 102 DM bemessen hatte, liegt auch der hier zuerkannte Betrag von 92 DM innerhalb des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessensspielraums (vgl. insoweit auch den Senatsbeschluß vom 29.6.1995 - 3Z BR 206/94 - zu einem auf 85, 60 DM bemessenen Stundensatz und den Senatsbeschluß vom 23.1.1997 - 3Z BR 7/97 - zu einem auf 92 DM bemessenen Stundensatz).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 3Z BR 154/96
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
    Ungeachtet dessen, daß das seinerzeitige Beschwerdegericht in der vom Betreuer angeführten Senatsentscheidung vom 31.7.1996 (3Z BR 154/96) den Stundensatz unbeanstandet auf 102 DM bemessen hatte, liegt auch der hier zuerkannte Betrag von 92 DM innerhalb des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessensspielraums (vgl. insoweit auch den Senatsbeschluß vom 29.6.1995 - 3Z BR 206/94 - zu einem auf 85, 60 DM bemessenen Stundensatz und den Senatsbeschluß vom 23.1.1997 - 3Z BR 7/97 - zu einem auf 92 DM bemessenen Stundensatz).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02

    Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen

    Zumindest muss der Sachverständige erkennbar ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein; den Umfang der Erfahrungen muss das Gericht durch Rückfragen beim Gutachter klären (§ 12 FGG) und in der Entscheidung darlegen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 51; 1997, 1565 und 901; KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Winkler/ Kayser, FG 14. Aufl. § 69 f Rdnr. 6, § 68 b Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 153/98

    Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer

    (Beschluß vom 12.2.97 - 16 Wx 283/96 - = FamRZ 97, 135o), von 8o,- DM (Beschluß vom 8.7.96 - 16 Wx 152/96 - für einen DiplomSozialpädagogen vgl. BayObLG FamRZ 96, 1169/71: 75,- DM zzgl. MWSt. + BayObLG 96, 1168: 8o,- DM zzgl. MWSt. + BayObLG FamRZ 97, 1565: 92,- DM inkl. MWSt.), aber auch bei einem Anwaltsbetreuer von 18o,- DM (Beschluß vom 23.1o.96 - 16 Wx 2o8/96 - = OLGReport 97, 98; vgl. BayObLG NJW-RR 98, 654, 655 + FamRZ 97, 1563 und OLG Karlsruhe FamRZ 98, 698: Regelstundensatz 2oo,- DM inkl. MWSt.) als berechtigt angesehen.
  • OLG Köln, 20.10.1998 - 16 Wx 153/98

    Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer

    (Beschluß vom 12.2.97 - 16 Wx 283/96 - = FamRZ 97, 135o), von 8o,- DM (Beschluß vom 8.7.96 - 16 Wx 152/96 - für einen Diplom-Sozialpädagogen vgl. BayObLG FamRZ 96, 1169/71: 75,- DM zzgl. MWSt. + BayObLG 96, 1168: 8o,- DM zzgl. MWSt. + BayObLG FamRZ 97, 1565: 92,- DM inkl. MWSt.), aber auch bei einem Anwaltsbetreuer von 18o,- DM (Beschluß vom 23.1o.96 - 16 Wx 2o8/96 - = OLGReport 97, 98; vgl. BayObLG NJW-RR 98, 654, 655 + FamRZ 97, 1563 und OLG Karlsruhe FamRZ 98, 698: Regelstundensatz 2oo,- DM inkl. MWSt.) als berechtigt angesehen.
  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 145/98

    Bemessung der Vergütung für den Betreuer eines nicht mittellosen Betroffenen nur

    Der Senat hat wiederholt dargelegt, welche Stundensätze er im Rahmen des dem Tatrichter zustehenden Ermessens liegend ansieht (vgl. für Diplom-Sozialpädagogen (FH) vom Senat gebilligte Stundensätze z.B.: BayObLG NJWE-FER 1998, 11 FamRZ 1997, 1565 LS: 92 DM; Senatsbeschluß vom 29.6.1995 3Z BR 206/94: 85, 60 DM; Senatsbeschluß vom 31.7.1996 - 3Z BR 154/96: 102 DM).
  • BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98

    Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen

    Der vom Landgericht für angemessen angesehene Stundensatz von 94, 36 DM liegt innerhalb des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessensspielraums (vgl. für Diplom-Sozialpädagogen (FH) vom Senat gebilligte Stundensätze z.B.: BayObLG NJWE-FER 1998, 11 = FamRZ 1997, 1565 LS: 92 DM; Senatsbeschluß vom 29.6.1995 - 3Z BR 206/94: 85.60 DM; Senatsbeschluß vom 31.7.1996 - 3Z BR 154/96: 102 DM).
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