Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3921
BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96 (https://dejure.org/1996,3921)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1996 - XII ARZ 7/96 (https://dejure.org/1996,3921)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1996 - XII ARZ 7/96 (https://dejure.org/1996,3921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts - Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof - Zuständigkeitsbestimmung durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht - Zuständigkeit durch bindende Verweisung - Gerichtsstandbestimmungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 6
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88

    Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96
    Das ändert nichts daran, daß die Sache mit der Verweisung beim Amtsgericht Sigmaringen anhängig geworden ist und daß das Amtsgericht Sigmaringen sie weiter zu behandeln hat (BGH, Beschluß vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung 1 m.N. = NJW 1989, 461).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH in einem negativen

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96
    Sind weitere Tatsachenfeststellungen erforderlich, so liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (noch) nicht vor (BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 2 = NJW 1995, 534; Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 - FamRZ 1995, 1135).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96
    In dem Gerichtsstandbestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO ist der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Verden nicht als bindend anzusehen, weil er unter Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten (des Beklagten) auf rechtliches Gehör ergangen ist (BGHZ 71, 69, 72).
  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96
    Sind weitere Tatsachenfeststellungen erforderlich, so liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (noch) nicht vor (BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 2 = NJW 1995, 534; Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 - FamRZ 1995, 1135).
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87

    Bestimmung des örtlichen Gersichtsstandes

    Auszug aus BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96
    Das setzt jedoch voraus, daß allen Verfahrensbeteiligten wegen einer Verweisung an dieses Gericht rechtliches Gehör gewährt und daß der nach § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche Antrag auf Verweisung an dieses Gericht gestellt worden ist (Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Gericht, nicht beteiligtes 1 = FamRZ 1988, 492).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16

    Voraussetzungen der Abgabe nach § 3 FamFG

    Die Voraussetzungen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, dem Verweisungsbeschluss eine Bindungswirkung nicht zukommen zu lassen, sind vorliegend erfüllt, weil das Amtsgericht Büdingen seinen Beschluss unter Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs erlassen hat (hierzu nur BGH, FamRZ 1997, 171, 172).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Infolgedessen bedarf es zur Bestimmung des zuständigen Gerichts keiner ergänzenden Tatsachenfeststellungen betreffend die Kaufmannseigenschaft des Beklagten, die nicht dem Bayerischen Obersten Landesgericht oblägen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, FamRZ 1997, 171 [juris Rn. 6]); auch auf die Frage, ob der Beschluss des Landgerichts Stuttgart eine Rückverweisung - gegebenenfalls mit Bindungswirkung - darstellt, kommt es für die Entscheidung nicht an.
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder kann das zuständige Gericht mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen noch nicht sicher ermittelt werden, ist der Rechtsstreit - unter deklaratorischer Feststellung der fehlenden Bindung des Verweisungsbeschlusses - an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses die erforderlichen Feststellungen nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 1 und 5) und sodann gegebenenfalls erneut verweisen kann (Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 37 f.).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Senat besteht auch kein Bedürfnis, da das Amtsgericht Pankow/Weißensee an den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts München nicht gebunden und daher eine Weiterverweisung an das zuständige Berliner Gericht zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 1997, 171/172; Zöller/Greger § 281 Rn. 19).

    Der Umstand, dass die Verweisung durch das Amtsgericht München nicht bindend ist, ändert nichts daran, dass die Sache mit der Verweisung beim Amtsgericht Pankow/Weißensee anhängig geworden ist und dieses Amtsgericht sie daher weiter zu behandeln hat (BGH NJW 1989, 461/462; FamRZ 1997, 171/172).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 8/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei unbegleiteten minderjährigen

    Die Voraussetzungen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, dem Verweisungsbeschluss eine Bindungswirkung nicht zukommen zu lassen, sind vorliegend erfüllt, weil das Amtsgericht Büdingen seinen Beschluss unter Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs erlassen hat (hierzu nur BGH, FamRZ 1997, 171, 172).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Denn Tatsachenermittlungen zur Feststellung des zuständigen Gerichts fallen nicht in die Zuständigkeit des anstelle des Bundesgerichtshofs (§ 36 Abs. 2 ZPO) mit Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO befassten Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. August 1984, X ARZ 689/94, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 23; Beschluss vom 1. April 1999, 1Z AR 34/99, NJW-RR 2000, 1311 [juris Rn. 12]; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 4; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 15 AR 40/04

    Zuständigkeitsbestimmung für Klage auf Transportvergütung: Internationale

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der der Senat folgt - hat für derartige Fälle klargestellt, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Verweisung voraussetzt, dass die betreffende Partei weiß, an welches Gericht eine Verweisung in Betracht kommt und dementsprechend zu den maßgeblichen Umständen für die Zuständigkeit dieses Gerichts vortragen kann (vgl. BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 3 (Gründe); BGH, FamRZ 1997, 171; BGH, NJWE-FER 1997, 115).
  • OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Insolvenzverfahren

    Der Senat kann das Amtsgericht Mühlhausen als das für den Sitz der Schuldnerin zuständige Insolvenzgericht nicht als zuständig bestimmen, weil die Schuldnerin, die die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat, trotz entsprechender telefonischer Anregung keinen Verweisungsantrag gestellt hat (BGH FamRZ 1997, 171, 172).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht