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   BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96   

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https://dejure.org/1996,4384
BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96 (https://dejure.org/1996,4384)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 3Z BR 278/96 (https://dejure.org/1996,4384)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 3Z BR 278/96 (https://dejure.org/1996,4384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Umfang der Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Darlegung der Sachkunde eines Gutachters durch Tatrichter bei ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör im FGG-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b, § 25; GG Art. 103 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 901
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Bei psychischen Krankheiten und geistigen/seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; Jürgens/Mertens aaO; Knittel aaO).

    Zumindest muß der Sachverständige ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Bienwald aaO; Damrau/Zimmermann aaO).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Hierdurch hat das Landgericht den durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt, der auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (BVerfG NJW 1994, 1053).

    Danach darf das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfG NJW 1994, 1053/1054).

  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Die Auswahl des Sachverständigen trifft das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. KG FamRZ 1995, 1379/1381; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 36; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 7; Knittel BtG § 68b FGG Rn. 12).

    Zumindest muß der Sachverständige ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Bienwald aaO; Damrau/Zimmermann aaO).

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 111/87
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Wird ein Gutachter beauftragt, dessen Sachkunde sich nicht ohne weiteres aus seiner Berufsbezeichnung oder aus der Art seiner Berufstätigkeit ergibt, ist seine Sachkunde in der Entscheidung - für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar - darzulegen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 454/455; Bienwald aaO; Damrau/Zimmermann aaO; Knittel aaO; Zimmermann FamRZ 1991, 270/273).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    1. Die gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren eingelegte Beschwerde ist unzulässig, da im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine derartige Entscheidung des Landgerichts nicht angefochten werden kann (BayObLGZ 1991, 414).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
    Der angefochtene Beschluß läßt Ausführungen dazu vermissen, ob bzw. inwieweit die Betroffene aufgrund ihrer Krankheit nicht in der Lage ist, ihren Willen frei zu bestimmen, d.h. ihren Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

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