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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98   

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https://dejure.org/1998,2551
OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98 (https://dejure.org/1998,2551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.05.1998 - 2 W 55/98 (https://dejure.org/1998,2551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 2 W 55/98 (https://dejure.org/1998,2551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; FGG § 69a Abs. 3
    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Keine Vergütung des Betreuers für den Zeitraum vor seiner Bestellung

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 2 XVII H 426
  • LG Kiel - 3 T 135/98
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 660
  • MDR 1998, 972
  • FamRZ 1998, 1536
  • Rpfleger 1998, 470
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen der Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a. A. LG Hamburg, BTPrax 1996, 76; BezG Meinigen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß man für die Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers entsprechend § 287 ZPO regelmäßig nicht den Nachweis aller und auch kleinerer Zeiträume wird verlangen können, sondern daß sich der Tatrichter mit der Aufstellung über den Zeitaufwand des Betreuers und einer Plausibilitätsprüfung wird begnügen dürfen und müssen (Beschl. v. 22.08.1997 - 2 W 62/97, OLG Report 1997, 398; Vorlagebeschl. v. 17.11.1997 - 2 W 40/97, FGPrax 1998, 24 = BtPrax 1998, 81 ).
  • OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß man für die Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers entsprechend § 287 ZPO regelmäßig nicht den Nachweis aller und auch kleinerer Zeiträume wird verlangen können, sondern daß sich der Tatrichter mit der Aufstellung über den Zeitaufwand des Betreuers und einer Plausibilitätsprüfung wird begnügen dürfen und müssen (Beschl. v. 22.08.1997 - 2 W 62/97, OLG Report 1997, 398; Vorlagebeschl. v. 17.11.1997 - 2 W 40/97, FGPrax 1998, 24 = BtPrax 1998, 81 ).
  • LG Duisburg, 19.01.1996 - 22 (2) T 226/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
    Demzufolge ist auch eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (LG Duisburg, Rpfleger 1996, 288 ).
  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13

    Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen

    Eine andere Ansicht stellt formal auf die fehlende Betreuerbestellung ab und verneint eine Vergütung für eine davor liegende Tätigkeit (OLG Schleswig NJW-RR 1999, 660; zum Vormund: MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3; Jürgens/v. Crailsheim Betreuungsrecht § 1836 BGB Rn. 5 mwN).
  • OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21

    Passivlegitimation bei der Klage eines Nachlassgläubigers und Bestehen einer

    Der 5. Zivilsenat des OLG Schleswig hat in SchlHA 1998, 263 ausgeführt, es sei grundsätzlich nicht Sache des Nachlasspflegers, Nachlassgläubiger zu befriedigen.
  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    (3) Der Zeitaufwand des Beschwerdeführers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig (vgl. OLG Schleswig MDR 1998, 972 ).
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05

    Der Zeitaufwand vor Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig

    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten

    Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass rechtliche Voraussetzung sowohl einer Betreuervergütung als auch einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gem. §§ 1835 ff iVm § 1908i BGB die Bestellung zum Betreuer ist und dass die Zeit, die ein vorgesehener Betreuer vor seiner Bestellung aufwendet, mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig ist (OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536 = RPfl 1998, 470; BayObLGZ 2001, 9 = FamRZ 2001, 575 = BtPrax 2001, 123 = JurBüro 2001, 267; Palandt / Diederichsen, BGB 63. Aufl., § 1835 Rn 1, § 1836 Rn 9; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl., § 1836a Rn 23; Erman / Holzhauer, BGB 11. Aufl., § 1896 Rn 23).
  • OLG Braunschweig, 12.12.2003 - 2 W 141/03

    Zeitpunkt des Entstehens eines Vergütungsanspruchs für einen Berufsbetreuer;

    Ein Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers entsteht frühestens ab dem Zeitpunkt seiner wirksamen Bestellung nebst Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß den §§ 69, 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG (OLG Schleswig NJW-RR 1999, Seite 660; BayObLG, NJW-RR 2001, Seite 1160 ff; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44f; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 294f = BtPrax 2002, 124; Soergel/ Zimmermann 13. Aufl. § 1836 BGB Rn. 43; Wagenitz Münchener Kommentar 4.Aufl. § 1836 BGB Rn.3, 7, § 1836 a BGB Rn.13).
  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00

    Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung

    a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536; Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Rechtlich einwandfrei hat das Landgericht unter diesem Aspekt ausgeführt, der von dem Beteiligten zu 2) aufgeführte Zeitaufwand aus der Zeit vor seiner Betreuerbestellung durch den Beschluß des Amtsgerichts vom 26.09.1997 könne für die Bemessung der Vergütung nicht berücksichtigt werden (OLG Schleswig Rpfleger 1998, 470).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Für die Zeit vor der Bestellung kann der Beteiligte zu 1. weder Aufwendungsersatz noch Vergütung verlangen (Senat FGPrax 1998, 179,180).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01

    Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der

    Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1908 i BGB i.V.m. §§ 1836, 1836a BGB (BayObLG BtPrax 99, 30, 31; OLG Schleswig FamRZ 98, 1536).
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 9 WF 190/08

    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Verfahrenspflegers vor Bekanntmachung

  • LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03

    Betreuerwechsel wegen Zweifeln an der Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5096
OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98 (https://dejure.org/1998,5096)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.1998 - 16 Wx 87/98 (https://dejure.org/1998,5096)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - 16 Wx 87/98 (https://dejure.org/1998,5096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anforderungen an das Vorliegen einer Berufsbetreuung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1836

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für das Vorliegen einer Berufsbetreuung gem. § 1836 Abs. 2 S. 1 BGB; Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren der Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Berufsanfänger als Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Für die Vergütung spielt es - entgegen der Auffassung des Landgerichts - ferner keine Rolle, ob der Betreuer seine Tätigkeit als Nebentätigkeit neben einer Vollzeittätigkeit oder als einzige berufliche Beschäftigung ausübt (BayObLG FamRZ 96, 372 ).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Entscheidende Indizien hierfür sind Anzahl der Betreuungen, deren Schwierigkeitsgrad, der erforderliche Zeitaufwand sowie die Qualifikation des Betreuers ( so z.B. BayObLG FamRZ 96, 1157 u. 371 ; zur erforderlichen Gesamtbetrachtung noch: OLG Hamm FamRZ 96, 1107).
  • LG Oldenburg, 05.12.1994 - 8 T 1200/94

    Anspruch auf Vergütung als Berufsbetreuer; Beurteilung der Berufsmäßigkeit anhand

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Dieser entsteht bereits mit der Führung der ersten Betreuung, sofern der Betreuer tatsächlich eine Berufsbetreuertätigkeit anstrebt und nicht nur gelegentlich Einzelbetreuungen übernimmt ( vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 57.Aufl., § 1836, Rz. 13; LG Oldenburg FamRZ 96, 230 ).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95

    Anerkennung als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Darüber, welche Anzahl den Anforderungen genügt, gehen allerdings die Meinungen auseinander ( zum Meinungsstand: KG Berlin, KGR 96, 244 ; BayObLG FamRZ 96, 371).
  • OLG Hamm, 22.01.1996 - 15 W 351/95
    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Entscheidende Indizien hierfür sind Anzahl der Betreuungen, deren Schwierigkeitsgrad, der erforderliche Zeitaufwand sowie die Qualifikation des Betreuers ( so z.B. BayObLG FamRZ 96, 1157 u. 371 ; zur erforderlichen Gesamtbetrachtung noch: OLG Hamm FamRZ 96, 1107).
  • OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93

    Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ;

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Die wohl überwiegende Auffassung bejaht jedenfalls bei Übertragung von mehr als zwei Betreuungen die Voraussetzungen einer Berufsbetreuung ( vgl. z.B. OLG Schleswig FamRZ 95, 46; KG Berlin,a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 7/97
    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - wie schon in seiner Entscheidung v. 15.1.1997 / 16 Wx 7/97 - der höchstrichterlichen Auffassung an, daß die weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer nach §§ 1908i, 1836 Abs. 2 S.4, 1835 Abs. 4 BGB dann zulässig ist, wenn mit ihr die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse (nicht ) in Betracht kommt.
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
    Anders liegt der Fall, wenn eine Abänderung des zuerkannten Betrages beantragt wird (BGH FGPrax 97, 23 = FamRZ 96, 1545; ebenso BayObLGZ 95, 212 ), also das Verfahren lediglich die Höhe der Vergütung betrifft.
  • OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 112/02

    Verweigerung der Zustimmung des Mehrheitseigentümers zur Verabschiedung der

    Da die Antragsgegnerin mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile hält, führte dies zunächst dazu, dass nach der h. M., welche § 25 Abs. 3 nur für den Fall eines gesetzlichen Stimmrechtsausschlusses, nicht aber auch im Falle eines Ruhens eines Stimmrechts für unanwendbar hält, die Versammlung vom 20.12.2000 nicht beschlussfähig war (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1999, 137 = NZM 1999, 270, Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 25 Rdn. 80; a. A. KG NJW-RR 194, 659 = KGR 1994, 16).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.).
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