Rechtsprechung
LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1303
- FamRZ 1998, 323
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93
Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse; …
Auszug aus LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
§ 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB verweist nämlich nur auf die Verfahrensvorschriften des ZSEG (LG München I Rpfleger 1993, 110/112; BayObLGZ 1993, 256/259;… MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1835 Rn. 21). - LG München I, 13.08.1992 - 13 T 11862/92
Auszug aus LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
§ 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB verweist nämlich nur auf die Verfahrensvorschriften des ZSEG (LG München I Rpfleger 1993, 110/112; BayObLGZ 1993, 256/259;… MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1835 Rn. 21).
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Die Verjährung der nach den vorstehenden Ausführungen verjährten Ansprüche des Beteiligten zu 1. gegen die Staatskasse war aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht gemäß § 204 BGB gehemmt (vgl. auch LG Regensburg, JurBüro 1984, 1233, 1234; LG München I FamRZ 1998, 323, 324;… Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1835 Rn. 48). - BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers
- OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
Betreuungsgebühr
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Die Verjährung der nach den vorstehenden Ausführungen verjährten Ansprüche des Beteiligten zu 1. gegen die Staatskasse war aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht gemäß § 204 BGB gehemmt (vgl. auch LG Regensburg, JurBüro 1984, 1233, 1234; LG München I FamRZ 1998, 323, 324;… Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1835 Rn. 48). - BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
Verjährungsfrist des Anspruchs des nicht berufsmäßigen Betreuers auf …
Die Bestimmung des § 196 Abs. 1 Nr. 17 BGB , nach der der Anspruch binnen zwei Jahren verjährt, ist hier nicht anwendbar (vgl. LG München I FamRZ 1998, 323 ).
Rechtsprechung
BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Entziehung der elterlichen Sorge und Einräumung eines Umgangsrechts ; Verletzung eines eigenen subjektiven Rechts des Beschwerdeführers durch die angefochtene Verfügung als Voraussetzung für die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels; Freiwillige Übernahme ...
- rechtsportal.de
Keine Ausdehnung des gesetzlichen Umgangsrechts auf nicht verwandte Dritte - Kein Beschwerderecht des Nichtverwandten bei Ablehnung des Umgangsrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - X 38/96
- LG Traunstein, 28.05.1997 - 4 T 3707/96
- BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 323
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93
Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht; …
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
(1) Gemäß § 20 Abs. 1 FGG setzt die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels voraus, daß ein eigenes subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Verfügung beeinträchtigt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 234/235;… Keidel/Kahl § 20 Rn. 7 m.w.N.).Eine Ausdehnung des gesetzlichen Umgangsrechts auf mit dem Kind nicht verwandte dritte Personen wird von der Rechtsprechung und dem Schrifttum zu Recht abgelehnt (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236 m.w.N.;… MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 9, Palandt/Diederichsen Rn. 7, Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. Rn. 10, BGB -RGRK/Wenz BGB 12. Aufl. Rn. 11, jeweils zu § 1634).
- BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 3 Z 54/89
Beschwerde gegen die Auswahl und Bestellung des Pflegers; Entlassung des …
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
Dabei genügt es, wenn er wie hier neben eigenen Interessen auch die des Kindes wahrnehmen möchte (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 205/206). - BayObLG, 09.09.1991 - BReg. 1 Z 33/91
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen Ablehnung der Einziehung eines …
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
Für das Verfahren der weiteren Beschwerde ergibt sich die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (§§ 20, 29 Abs. 4 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 118/120; 1993, 73/74; BayObLG FamRZ 1992, 706/707).
- BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85
Beschwerde des Nachlasßgerichts
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
Für das Verfahren der weiteren Beschwerde ergibt sich die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (§§ 20, 29 Abs. 4 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 118/120; 1993, 73/74; BayObLG FamRZ 1992, 706/707). - BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89
Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von …
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
Zum einen steht die elterliche Sorge, ein subjektives Recht im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 111, 168/172), nicht dem Beteiligten zu 2, sondern allein der Mutter zu (§ 1705 i.V.m. §§ 1626 ff. BGB ). - BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
(2) Der Begriff des berechtigten Interesses im Sinn von § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG umfaßt jedes verständige durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, das bei jedem vorliegen kann, der durch eine persönliche Beziehung zu dem Kind oder durch seinen Beruf verständlichen Anlaß hat, für das persönliche Wohl des Kindes einzutreten (vgl. BGH NJW 1956 1755/1756;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG § 57 FGG Rn. 24). - BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 14/93
Auszug aus BayObLG, 03.09.1997 - 1Z BR 137/97
Für das Verfahren der weiteren Beschwerde ergibt sich die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (§§ 20, 29 Abs. 4 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 118/120; 1993, 73/74; BayObLG FamRZ 1992, 706/707).
- LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13
Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei …
Der Hemmungstatbestand des § 207 I Nr. 4 BGB gilt nicht im Verhältnis des Betreuers zur Staatskasse (Palandt, BGB, 72. Auflage, § 207 Rn. 5, LG München FamRZ 1998, 323) und endet im Verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenen nach gesetzlichem Forderungsübergang auf die Staatskasse (BGH MDR 2012, 431;… Palandt, BGB, 72. Auflage, § 207 Rn. 1 m. w. N.).
Rechtsprechung
BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FGG § 12, § 69i
Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch Krankem aufgrund letzter tatrichterlicher Entscheidung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Verfahren bei Aufhebung einer Betreuung
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 323
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 365/94
Voraussetzung für die Fortsetzung einer Betreuung entgegen eines Antrags auf …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97
b) Sachlich-rechtlich hat das Landgericht beachtet, daß ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung nur zurückgewiesen werden darf, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gemäß § 1896 BGB noch vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1519 [LS]).Die Qualifikation des Sachverständigen als Landgerichtsarzt und zudem Facharzt für Psychiatrie steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65; FamRZ 1995, 1519 ).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97
Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, die Sache des Tatrichters ist (vgl. BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.). - BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97
Die Qualifikation des Sachverständigen als Landgerichtsarzt und zudem Facharzt für Psychiatrie steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65; FamRZ 1995, 1519 ). - BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97
Insbesondere sind die Regelungen des § 69i Abs. 3 und 6 FGG nicht anzuwenden (BayObLG FamRZ 1994, 1602 ). - BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70
Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei …
Auszug aus BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97
Die Qualifikation des Sachverständigen als Landgerichtsarzt und zudem Facharzt für Psychiatrie steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65; FamRZ 1995, 1519 ).
- OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Sachverständigengutachten …
Besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen dann nicht, wenn das Vormundschaftsgericht dem Antrag auf Aufhebung der Betreuung nicht entsprechen will (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323).Für den Umfang der Ermittlungen des Tatsachenrichters gilt dementsprechend § 12 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323; FamRZ 1994, 1602).
- KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
Verfahren der Aufhebung einer mit Zustimmung des Betroffenen vorgenommenen …
Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (…BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6). - BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
Erneutes Gutachten bei Aufhebung der Betreuung
Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12 FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602; 1998, 323). - KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung …
Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (…BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).