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   BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97   

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BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97 (https://dejure.org/1997,1509)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 1Z BR 166/97 (https://dejure.org/1997,1509)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 1Z BR 166/97 (https://dejure.org/1997,1509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Akteneinsicht für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens angesichts einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Information des Antragstellers aus den Nachlassakten auf die Übermittlung von Abschriften; Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 344
    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach Verurteilung wegen Ermordung des Erblassers - Umfang des Akteneinsichtsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 294
  • FamRZ 1998, 638
  • BayObLGZ 1997, 315
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten des Erblassers auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Das gilt auch für die Frage, von welchen Aktenstücken Abschriften erteilt werden sollen (BayObLG FamRZ 1990, 1124/1126).

    Die Ausübung des Ermessens kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob das Landgericht von seinem Ermessen einen rechtsfehlerhaften Gebrauch gemacht hat (vgl. näher BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).

    Es hat daher wesentliche Umstände nicht erörtert und damit sein Ermessen insoweit nicht fehlerfrei ausgeübt (vgl. BayObLGZ 1959, 420/425 und BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125).

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLGZ 1995, 1/4).

    c) Die Übermittlung der Abschriften ist Aufgabe des Amtsgerichts als Nachlaßgericht (BayObLGZ 1995, 1/6).

  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96

    Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Deshalb ist auch der Umfang der Akteneinsicht an diesem Interesse auszurichten (BayObLG FamRZ 1997, 1025/1026).

    Ist dies der Fall, so hat es abzuwägen, ob und in welchem Umfang die Interessen der Öffentlichkeit oder der betroffenen Personen trotz des bestehenden Interesses des Antragstellers eine Geheimhaltung notwendig erscheinen lassen (BayObLGZ 1959, 420/425; BayObLG FamRZ 1997, 1025/1026).

  • BayObLG, 17.09.1984 - BReg. 1 Z 58/84

    Pflegschaft; Einsichtnahme; Akteneinsicht; Pflegschaftsakte; Pfleger;

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Denn diese Vorschrift gestattet die Einsicht auch an Dritte, die an dem Verfahren, für das die Akten gebildet wurden, nicht beteiligt sind (BayObLGZ 1959, 420/424; BayObLG FamRZ 1985, 208 ), sie ist auch noch nach Beendigung dieses Verfahrens anzuwenden (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 345 ; Jansen FGG 2. Aufl. § 34 Rn. 2 a.E.).

    Es muß sich nicht auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, für das die Akten gebildet wurden, und wird im allgemeinen bereits dann vorliegen, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis des Akteninhalts beeinflußt werden kann (BGH aaO; BayObLG FamRZ 1985, 208 ).

  • BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82

    Berechtigtes Interesse; Akteneinsicht; Nachlaß; Nachlaßakte; Erbe

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Denn diese Vorschrift gestattet die Einsicht auch an Dritte, die an dem Verfahren, für das die Akten gebildet wurden, nicht beteiligt sind (BayObLGZ 1959, 420/424; BayObLG FamRZ 1985, 208 ), sie ist auch noch nach Beendigung dieses Verfahrens anzuwenden (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 345 ; Jansen FGG 2. Aufl. § 34 Rn. 2 a.E.).
  • BayObLG, 07.02.1996 - 1Z BR 72/95

    Berücksichtigung eines den Verfahrensgegenstand ändernden Sachantrags im

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Befindet sich der Antragsteller bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich daß die Einsicht zu weiteren Erkenntnissen führen könnte, so fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG FamRZ 1996, 1436/1437).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381/382; BayObLGZ 1995, 1/4).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Vielmehr hat das Landgericht zu Recht auf die Interessen der zahlreichen am Nachlaßverfahren beteiligten Personen hingewiesen, deren persönliche Daten dem Schutz des durch Art. 1 Abs. 3 , Art. 2 Abs. 1 GG abgesicherten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 passim) unterliegen.
  • BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
    Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 430 und 1124/1125 f.).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).

    Es sind in diesem Zusammenhang stets auch gegensätzliche Schutzgüter zu beachten, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer Verfahrensbeteiligter und der Schutz privater und öffentlicher Geheimnisse sowie die Sicherung der Akten vor Vernichtung oder Beschädigung (vgl. Keidel/Kahl, a. a. O., § 34, Rdnr. 1, 15a; ferner: BayObLG Rpfleger 1985, 28 = FamRZ 1985, 208; 1997, 1025; 1998, 638).

  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (BGH aaO.; BayObLGZ 1997, 315 = FamRZ 1998, 638).

    Es muss sich nicht auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, für das die Akten gebildet wurden und wird im allgemeinen bereits dann vorliegen, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis des Akteninhalts beeinflusst werden kann (BGH aaO.; BayObLGZ 1997, 315/318 und BayObLG-Report 2005, 54).

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 47/06

    Umfang des Einsichtsrechts

    Ausreichend ist, dass das künftige Verhalten des Antragstellers durch die Akteneinsicht beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315; FGPrax 1997, 32; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., Rn. 5).

    Hat der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nur an einzelnen in den Akten erörterten Angelegenheiten glaubhaft gemacht, kann er Einsicht oder Abschriften nur in dem entsprechenden Umfang verlangen (BayObLGZ 1997, 315).

  • LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18

    Rechtliche Betreuung: Einsichtsrecht des gesetzlichen Erben des Betreuten in die

    BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34, Rdn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass vernünftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).

    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).

  • OLG Köln, 22.02.2000 - 14 WF 20/00

    Keine Akteneinsicht bei Interesse des Kindes an der Vertraulichkeit seiner

    Ein solches Recht besteht grundsätzlich für jeden Verfahrensbeteiligten schon wegen des ihm zu gewährenden rechtlichen Gehörs (Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., § 34 Rn. 13a) und es kann auch nach Beendigung eines Verfahrens noch bestehen (BayObLG FamRZ 1998, 638).

    Die Voraussetzung, daß der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht haben muß (BayObLG FamRZ 1998, 638 m.w.N.), ist als erfüllt anzusehen, denn dies ergibt sich aus seiner möglichen Beeinträchtigung durch gegen ihn erhobene Vorwürfe.

  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 34 FGG Rn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass künftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315/318).

    Auch kann wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Abwägung mit entgegenstehenden Schutzgütern, etwa dem Schutz privater Geheimnisse (Keidel/Kahl § 34 Rn. 1; BayObLGZ 1997, 315/318; BayObLG BtPrax 1998, 78/79) oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen (Keidel/Kahl § 34 Rn. 1b und 15c; BVerfG NJW 1988, 2031 und 3009) in Betracht kommen.

  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34 FGG Rz. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass künftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).
  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    b) Da noch weitere tatsächliche Feststellungen zu den vom Beschwerdeführer berechneten Tätigkeiten erforderlich sind, muß die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295).
  • BayObLG, 30.11.1999 - 1Z BR 93/99

    Einsicht in die Akten über eine Erwachsenenadoption nach erfolgreicher Beschwerde

    Die weitere Beschwerde ist statthaft (vgl. BayObLGZ 1997, 315/317) und auch im übrigen zulässig.

    Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (BayObLGZ 1997, 315/320).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

  • BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02

    Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung

  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers für die Erstellung des

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

  • BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • BayObLG, 12.05.1998 - 1Z BR 5/98

    Voraussetzungen der Erteilung von Auskünften über einen Verstorbenen

  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

  • BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00

    Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung

  • BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99

    Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer

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